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Neues Verpackungsgesetz ab 2019: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist online

Für die Registrierung zuständig wird nach § 24 Verpackungsgesetz eine sogenannte zentrale Stelle sein. Das Gesetz sieht insofern die Verpflichtung vor, diese unter dem Namen “Zentrale Stelle Verpackungsregister” als Stiftung zu erstellen.
Der erste Schritt ist ganz offensichtlich getan. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert über ihre Tätigkeit zur Aufnahme auf der Seite www.verpackungsregister.org.
Bereits ab dem 3. Quartal 2018 können sich Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen voraussichtlich bei der Stiftung vorregistrieren lassen.
Aktuell wird eine IT-Plattform entwickelt.

In diesem Zusammenhang informiert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister über “Empfehlungen zum Vertragsschluss und Verpflichtungen mit dualen Systemen nach der Verpackungsverordnung.”
Internethändler sollten klären, ob die genutzten dualen System die Vorgaben einhalten.
Bei behördlich festgestellten dualen Systemen, wie bspw. Interseroh ist dies unproblematisch der Fall.
- Siehe auch: So funktioniert die Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)
- Ab dem 01.01.2019: Weitreichende Verpflichtungen nach Verpackungsgesetz für Internethändler
Stand: 22.01.2018
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
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