verpackungsgesetz-gebrauchte-verpackung
Immer wieder gefragt: Registrierung nach Verpackungsgesetz, wenn nur gebrauchte Verpackungen verwendet werden?
Seit dem 1.1.2019 gibt es für alle Internethändler die Verpflichtung, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der dortigen Datenbank LUCID anzumelden. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, sich bei einem sogenannten System anzumelden wie beispielsweise Interseroh, das die ordnungsgemäße und umweltschonende Entsorgung der Verpackungen gewährleistet.
Regelmäßig erhalten wir Anfragen von Mandanten, die über das Internet verkaufen, ob die Registrierungspflicht auch dann gilt, wenn ausschließlich bereits vorhandene Verpackungen wieder benutzt werden. Dies können beispielsweise Kartons sein, die der Händler ohnehin auf Lager hat.

Bereits benutzte Verpackungen dürfen somit selbstverständlich wieder verwendet werden. Die Registrierungs- und Anmeldepflicht entfällt dadurch jedoch nicht.
Stand: 18.4.2019
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
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