tauschboerse-staatsanwaltschaft
Hoffnung für Tauschbörsennutzer?
Erste Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungstätigkeit für Musikindustrie.
Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Vor dem Hintergrund, dass zehntausende von Strafanzeigen seit mehreren Jahren die Staatsanwaltschaften belasten, im Endergebnis jedoch strafrechtlich, aus Sicht der Staatsanwaltschaft wenig herumkommt, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal nunmehr die Notbremse gezogen. Wie Heise am 26.03.2008 berichtete, lehnt die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab. Massenstrafanzeigen von Urhebern bzw. der von den Urhebern beauftragten einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien bleiben schlichtweg unbearbeitet. Hintergrund ist die Ansicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal, dass die Aufnahme von Ermittlungen unverhältnismäßig sei, da die Tauschbörsennutzer keine finanziellen Interessen verfolgen. Der Musikindustrie geht es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht um die Bestrafung der Tatverdächtigen, sondern um Schadensersatzansprüche und um Abmahnungen.
Ob die Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft rechtmäßig ist, ist nicht abschließend geklärt, da die Angelegenheit nunmehr der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde vorgelegt wurde. Tauschbörsennutzer sollten sich angesichts der Tatsache, dass eine einzelne Staatsanwaltschaft die Ermittlung verweigert, im Übrigen nicht in Sicherheit wiegen. Auch weiterhin werden in der Regel die Anschlussinhaber nach Recherche der IP-Adresse durch die Staatsanwaltschaften ermittelt, die entsprechenden Daten werden an die Rechteinhaber weitergeleitet, die dann kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Stand: 27.03.2008
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/1704fa3691044685b8615ee238226f6c