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Wenn man keine Ahnung hat, einfach einmal den Mund halten: Justizministerin Barley zur neuen Datenschutzgrundverordnung

Am 25.0 5. 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Folgen für wirklich alle Unternehmen in Deutschland sind weitreichend. Eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung auf einer Internetseite beispielsweise ist hier noch das geringste Problem. Vielmehr kommen auf viele Unternehmen auch umfangreiche Dokumentationspflichten zu als bisher. Aufwand wie auch Kosten für die deutsche Wirtschaft sind gewaltig. Nach unserem Eindruck hat die Bundesregierung die Folgen der Datenschutzgrundverordnung für die deutsche Wirtschaft komplett unterschätzt. Dies hat auch Bundeskanzlerin Merkel erkannt, die am 9.5.2018 in der Presse damit zitiert wurde, dass Sie die Datenschutzgrundverordnung quasi in letzter Sekunde lockern wollte. Nicht weiter verwunderlich verlief diese populistische Ankündigung im Sand, da die deutsche Regierung nicht einfach in letzter Sekunde eine EU-Verordnung außer Kraft setzen kann. In Österreich sieht man dies anders, dort werden die Vorgaben der DSGVO eher lax interpretiert.

Wir sehen jedenfalls aus unserer Beratungspraxis, wie hoch der tatsächliche Aufwand für die deutsche Wirtschaft ist, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung halbwegs rechtskonform einzuhalten.

Interview bei Spiegel Online mit Justizministerin Barley

Spiegel Online hat am 24.5.2018 ein Interview mit der Justizministerin Katarina Barley veröffentlicht, in dem es um die Folgen der DSGVO ging. Man fragt sich schon, in welchem Elfenbeinturm die Justizministerin lebt wenn Sie, auf die  aktuelle Rechtsunsicherheit angesprochen, antwortet:

Barley: Mit Verunsicherung verdienen einige Leute momentan Geld, etwa indem sie überflüssige Beratungen anbieten. Das ist unredlich. Im Vergleich mit dem bisherigen deutschen Recht sind die Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung weitgehend unverändert geblieben. Deswegen sehe ich auch die Gefahr von Abmahnungen, die viele Betroffenen fürchten, hier als gering an. Gegen das Abmahnungswesen werden wir aber insgesamt vorgehen. Das haben wir auch so im Koalitionsvertrag vereinbart.

Weiß Frau Barley, wovon sie spricht?

Unwissenheit in diesem Umfang ist für eine Justizministerin nach unserer Auffassung erschreckend. Die Justizministerin scheint die Regelungen der DSGVO nicht zu kennen:

Zum einen ist die Verunsicherung von Gewerbetreibenden hinsichtlich der neuen Datenschutzregelungen berechtigt. Die DSGVO führt zu vielen neuen Verpflichtungen, die es in dieser Form und in diesem Umfang bisher nicht gab. Wir, wie auch viele andere Rechtsanwälte haben viel Zeit investiert, um Mandanten eine Beratung nach den neuen Regelungen anbieten zu können. Diese Beratungen sind nicht überflüssig, wie Frau Ministerin meint beurteilen zu können.

Auch die Behauptung, dass die Grundprinzipien des Datenschutzrechtes durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung weitgehend unverändert geblieben sein ist schlichtweg abwegig und zeugt von Unkenntnis oder Inkompetenz. Es macht uns Angst, wenn gerade eine Bundesjustizministerin mit solchen Aussagen in die Öffentlichkeit geht.

Hierbei übersieht die Bundesjustizministerin, dass es nicht nur Abmahner sind, die in den Startlöchern stehen. Vielmehr können auch die Landes Datenschutzbehörden Ihre neue Macht ausspielen, indem hohe Bußgelder verhängt werden.

Auch die Aussage von Frau Barley zum ab Abmahnwesen ist schlichtweg falsch. Es ist nicht beabsichtigt, gegen das Abmahnwesen insgesamt vorzugehen. Wir wüssten zudem nicht, wie dies kurzfristig (!) geeignet sein sollte, mögliche Massenabmahnungen wegen Datenschutzverstößen zu vermeiden. Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich:

“Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.”

Auch hier: Keine Ahnung von der Praxis, nicht mal vom eigenen Koalitionsvertrag.

Ob es nach dem 25.05. 2018 tatsächlich zu einer Abmahnwelle kommen wird bleibt abzuwarten. Von der Politik, insbesondere vom Justizministerium, ist jedoch ganz offensichtlich keinerlei Unterstützung zu erwarten.

Stand: 24.05.2018

Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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