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Gekaufte Produktrezensionen bei Amazon: Mit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung nicht zu lange warten

Gute Produktrezensionen bei Amazon sind ein wichtiger Faktor für den Verkaufserfolg. Es verwundert daher nicht, dass Hersteller und Verkäufer guten Rezensionen bei Amazon häufig nachhelfen. Da ein verifizierter Verkauf, der bei der Rezension auch angezeigt wird, als besonders glaubwürdig gilt, verspricht der Verkäufer seinen Kunden häufig eine Gegenleistung, wenn dieser eine gute Rezension über das Produkt abgibt.

Wie Käufer gefälschte und gekaufte Rezensionen erkennen können, haben wir hier zusammengestellt. Auffällig ist nicht nur ein Produkt mit überproportional vielen 5 Sternebewertungen, sondern auch eine ASIN, in der erstaunlich durch viele Kunden Bilder oder Filme im Rahmen der Produktbewertung dargestellt werden. Dies resultiert daraus, dass Anbieter bei gekauften Produktrezensionen nicht nur eine 5-Sterne Bewertung einfordern, sondern häufig auch noch 1 bis 2 Produktbilder. Zum Teil ist dem Produkt selbst eine Information beigefügt, dass der Käufer bei einer positiven Kundenrezension einen Gutschein oder einen Teil oder den gesamten Kaufpreis zurückerhält.

Gekaufte und damit häufig inhaltlich falsche, weil zu positive, Kundenrezensionen sind wettbewerbswidrig und stellen auch in der Praxis eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar. Die Eigenschaften und die Qualität eines Produktes werden häufig sehr viel positiver dargestellt, als es in Wirklichkeit ist. Amazon macht nach unserem Eindruck zu wenig gegen gekaufte Produktrezensionen. Es gibt zwar Vorgaben von Amazon zu Kundenrezensionen. Wenn Amazon jedoch wirklich wollte, wäre es nach unserem Eindruck problemlos möglich, gekaufte Produktrezensionen durch technische Mittel zu erkennen.

Warum gekaufte Produktrezensionen wettbewerbswidrig sind

Der Käufer geht, so die Rechtsprechung, davon aus, dass eine Kundenrezension objektiv und ohne Beeinflussung abgegeben wird. Bei einer positiven Kundenrezension, die nur deshalb positiv ist, weil der Rezensent dafür eine Gegenleistung erhält, erfolgt die Kundenrezension nicht unbeeinflusst. Der häufig einzige Grund für die positive Rezensionen ist die Gegenleistung. Über die Gegenleistung wird jedoch in der Rezension selbst nicht informiert. Die Rezension wäre auch nichts wert, wenn der Amazon-Käufer deutlich machen würde, dass er die 5-Sterne Rezensionen mit 2 Bildern nur deshalb abgegeben hat, weil er dafür einen Gutschein oder eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten hat.

Der wettbewerbsrechtliche Ansatz, um gegen gekaufte Produktrezensionen vorzugehen, ist daher der, dass diese irreführend sind, weil nicht darauf hingewiesen wird, dass für die Kundenrezension eine Gegenleistung erfolgte.

Wenn der Hersteller oder der Verkäufer Kundenrezension gegen Gegenleistung veranlasst hat, indem er z.B. im Internet dafür geworben hat oder eine entsprechende Information der Ware beigefügt ist, kann der Hersteller oder Verkäufer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gehen dabei weit über eine Unterlassung in die Zukunft hinaus. Ein Unterlassungsanspruch hat auch einen Beseitigungsanspruch zur Folge. Die Rechtsfolge ist weitreichend: Der Verkäufer oder Hersteller muss veranlassen, dass die gekauften Kundenrezensionen bei Amazon gelöscht werden. Rein theoretisch wäre es auch möglich, dass die Kunden infolge eines Unterlassungsanspruches darauf hinweisen, dass sie für die Kundenrezension eine Gegenleistung erhalten haben. Dies verstößt jedoch so offensichtlich gegen die Amazon-Vorgaben zu Kundenrezensionen, sodass selbst Amazon eine derartige Ergänzung kaum akzeptieren wird. Es macht zudem Sinn, Amazon über eine abgegebene Unterlassungserklärung oder einen gerichtlichen Unterlassungstitel zu informieren.

Die einstweilige Verfügung als üblicher Weg der gerichtlichen Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen

Wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Abgemahnten keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, werden Unterlassungsansprüche in der Regel im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt. Eine einseitige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren. Das Gericht entscheidet, häufig ohne mündliche Verhandlung, durch einen Beschluss. Im Rahmen der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € das jeweilige wettbewerbswidrige Handeln untersagt.

Es muss schon eilig sein

Notwendig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO. Der Verfügungsgrund meint die sogenannte Dringlichkeit. Zwischen Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes, dazwischen liegt in der Regel noch die Abmahnung, und dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung darf nicht zu viel Zeit vergangen sein. Die Fristen werden durch die Gerichte sehr unterschiedlich behandelt. Üblich ist bei vielen Gerichten eine Frist von einem Monat.

Dringlichkeit bei gekauften Kundenrezensionen bei Amazon

Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2020 Az. 12 O207/20) hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen gekaufter Kundenrezensionen bei Amazon mangels Dringlichkeit zurückgewiesen.

Auf einer Webseite wurde dort registrierten Nutzern angeboten, nach einer 5-Sterne-Kundenrezension des Produktes bei Amazon den Kaufpreis vollständig oder zum Teil zurückerstattet zu bekommen. Die Antragstellerin nahm 2 Testkäufe vor. Die Testkäuferin nahm die vereinbarte 5-Sterne-Bewertung vor, worauf Sie die Hälfte des Kaufpreises erstattet erhielt. Es gab seitens der Antragstellerin noch einen weiteren Testkauf mit dem gleichen Ablauf.

Die Antragstellerin mahnte den Anbieter ca. 10 Wochen später, nachdem sie festgestellt hatte, dass über die Internetseite des Antragsgegners Kundenrezension gegen Gegenleistung angeboten werden, diesen wettbewerbsrechtlich ab. Erst ca. 3 Monate später erfolgte der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung. Diese Frist war dem Landgericht Düsseldorf zu lang:

Das Gericht stellte darauf ab, dass die Antragstellerin bereits Anfang Juni von dem Angebot der Rückerstattung erfahren hatte. Spätestens nach dem Testkauf, jedoch vor der tatsächlich erfolgten Kaufpreisrückerstattung, hatte die Antragstellerin ausreichende Kenntnis von dem gerügten Wettbewerbsverstoß. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wurde jedoch, dazwischen lag noch die Abmahnung, jetzt mehr als 2 Monate später eingereichten.

Auf die Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises kam es dem Gericht nicht an. Ausreichend war vielmehr, dass der Antragstellerin das Procedere bekannt war. Insbesondere war sie auch darüber informiert, dass die Voraussetzungen des Bewertungsauftrages die Abgabe einer 5-Sterne-Bewertung war.

Gekaufte Kundenrezensionen in der anwaltlichen Praxis

Wir von Internetrecht-Rostock.de haben mehrfach Mandanten hinsichtlich gekaufter Kundenrezensionen bei Amazon beraten und vertreten.

Wenn Sie Wettbewerber sind, der sich daran stört, dass ihre Konkurrenten mit gekauften Kundenrezensionen bei Amazon werben, ist eine gute Dokumentation wichtig. Es muss nachgewiesen werden, dass der Wettbewerber seinen Käufern für eine Kundenrezension eine Gegenleistung anbietet. Nach unserem Eindruck werben Verkäufer bei Amazon sehr offensiv damit, dass es für eine positive Kundenrezension mit 5 Sternen und Bildern ein Cashback gibt, sei es im Zusammenhang mit der Produktlieferung, auf einer Internetseite, durch gewerbliche Anbieter, die Produktrezensionen vermitteln oder soziale Netzwerk.

Wenn Sie als Amazon-Verkäufer mit gekauften Produktrezensionen werben und eine Abmahnung erhalten haben, können wir Sie ebenfalls beraten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die geltend gemachten Ansprüche weit über eine zukünftige Unterlassung hinausgehen.

Stand: 26.1.2021

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke