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So erkennen Sie gekaufte Bewertungen und Kundenrezensionen bei Amazon und können dagegen vorgehen

Kaum eine andere Plattform stellt Käufern eine derartig hohe Anzahl von Kundenrezensionen über Produkte zur Verfügung.

Amazon KundenrezensionenDie Sterne-Bewertungen werden bereits im Listing wie aber auch in Werbeanzeigen dargestellt. Hat ein Produkt vier oder mehr Sterne, am besten auch noch mit einer hohen Anzahl von Kundenrezensionen, ist dies ein Garant für den Verkaufserfolg. Es ist daher häufig so, dass der Verkäufer nachhilft, damit seine ASIN bei Amazon möglichst viele positive Kundenrezensionen aufweist. Bei einem Produkt, bei denen der positive Kundeneindruck durch Rezensionen aufgrund gekaufter Kundenrezensionen zustande kommt, handelt es sich um eine echte und ernsthafte Wettbewerbsverzerrung. Zudem liegt eine Verbrauchertäuschung vor und das nicht nur im Rechtssinne: Ob das Produkt wirklich so positiv ist, wie es in den Kundenrezensionen bejubelt wird, steht oftmals auf einem ganz anderen Blatt.

Gegen Kundenrezensionen, die aufgrund einer Gegenleistung abgegeben wurde, kann man wettbewerbsrechtlich vorgehen, umso mehr, wenn der Hersteller bzw. Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat.

Wie Sie gekaufte bzw. gefälschte Kundenrezensionen bei Amazon erkennen können

Die Zeiten, in denen Verkäufer aus Asien, Amazon mit positiven Kundenrezensionen aus dem Google-Übersetzer belustigten, sind lange vorbei. Dass es wenig überzeugend ist, wenn Kunden ein Produkt „lieben“, haben asiatische Verkäufer schon lange erkannt. Es ist häufig nicht so einfach erkennbar, ob die Kundenbewertungen gekauft bzw. erkauft wurden. Nach unserer Auffassung gibt es für gekaufte Kundenrezensionen einige Indizien.

Viele Kundenrezensionen innerhalb von kurzer Zeit

Sie können bei einer ASIN bei Amazon in den „zusätzliche Produktinformationen“ immer erkennen, seit wann eine ASIN im Angebot von Amazon ist. Wenn innerhalb kurzer Zeit nach Erstveröffentlichung der ASIN bereits eine große Anzahl von – in der Regel fünf Sterne -Bewertungen für das Produkt abgegeben wurden, ist dies zunächst verdächtig. Dies gilt umso mehr, wenn bereits einen Tag nach Anlage der ASIN eine Vielzahl von fünf Sterne-Bewertungen auftauchen.

Überproportional viele Bilder oder Videos in der Kundenrezension

Viele Verkäufer machen Vorgaben, wie die gekaufte Kundenrezension auszusehen hat. Zu diesen Vorgaben gehören bspw., dies ist uns aus einem Fall aus unserer Beratungspraxis bekannt, die Anweisungen, im Rahmen der Kundenrezension ein bis zwei Bilder darzustellen. Wenn somit bei bspw. 30 Rezensionen gleichzeitig auch 50 Kundenbilder mit dargestellt werden, ist häufig etwas faul.

Unnatürliches Lob

Da die Vorgabe der Verkäufer gegenüber den Rezensenten ist, sich positiv über das Produkt zu äußern, wirken viele Rezensionen inhaltlich etwas sonderbar. Rezensionen sind zum Teil wenig gehaltvoll und inhaltsleer. Auffällig ist natürlich auch, wenn aufgrund von schlechter Abstimmung gleiche Überschriften und ähnliche Textinhalte verwendet werden.

Empfehlungen von oder an Freunde und Bekannte

Auffällig ist ferner, dass häufig erwähnt wird, dass das Produkt von Freunden oder Bekannten empfohlen wurde oder das Produkt so toll ist, dass man es gleich weiterempfohlen hat. Dies soll Authentizität vortäuschen. Echte Bewertungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass dort lediglich Fakten genannt werden, anstatt eine Familiengeschichte zu erzählen.

Verifizierte Käufe

Eine Produktrezension ist umso überzeugender, wenn durch die Angabe „verifizierter Kauf“ klargemacht wird, dass der Rezensent das Produkt tatsächlich gekauft hat. Dass es häufig einen Cashback gibt oder der Kunde das Produkt umsonst erhalten hat, wird an dieser Stelle natürlich nicht erwähnt.

Andere Rezensionen eines Rezensenten prüfen

Vielen ist nicht klar, dass sie als Rezensent ziemlich transparent bei Amazon sind: Klickt man auf den Namen des Rezensenten, werden unter dem Stichwort „Community-Aktivitäten“ die weiteren Rezensionen des Rezensenten angezeigt. Wird dort ein ähnliches Produkt innerhalb von kurzer Zeit mehrfach gekauft und bewertet, ist dies zumindest auffällig. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich fünf Sterne-Bewertungen verbunden mit Jubelarien über das Produkt abgegeben werden. Auffällig dürfte es auch sein, wenn ausschließlich eher unbekannte Produkte von asiatischen Verkäufern bewertet werden.

Interanalyse über Reviewmeta.com

Die Internetseite Reviewmeta.com analysiert automatisch Amazon-Rezensionen unter bestimmten Aspekten, die für Fälschungen bzw. gekaufte Rezensionen sprechen.

Das Ergebnis der Seite kann jedoch nach unserer Auffassung nur als Indiz gewertet werden.

Google-Recherche nach dem Produkt und Produkttests

Amazon-Verkäufer, die mit gekauften Bewertungen werben möchten, müssen in irgendeiner Form entsprechende Käufer finden. Neben Internetseiten, die diesen Service proaktiv anbieten, lohnt ein Blick, inwieweit in sozialen Netzwerken, wie bspw. bei Facebook, aktiv für gekaufte Produktrezensionen geworben wird. Zum Teil tarnt sich dieses Vorgehen als Preisausschreiben oder Produkttest. Hier lohnt dann eine Testanfrage, um das Vorgehen des Wettbewerbers gerichtsfest zu dokumentieren. Zum Teil gibt es auch Blogeinträge, bei denen Influencer neben einer Produktbewertung bei Amazon das Produkt im eigenen Blog bewerten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Gekaufte Produktbewertungen sind wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen der Rezension nicht darauf hingewiesen wird, dass es für den Rezensenten eine Gegenleistung gab. Diese Information ist bei Amazon nach den Amazon-Richtlinien jedoch nicht zulässig. Hinzukommt, dass neben der Produktrezension an sich das Produkt noch mit Sterne-Bewertungen beworben wird. Auch wäre nach unserer Auffassung ein aufklärender Hinweis notwendig, dass die Sterne-Bewertungen gekaufte Produktrezensionen enthalten. Dies ist bei Amazon jedoch technisch nicht möglich.

Eine entsprechende wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann daher weitreichend sein.

Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten.

Stand: 30.10.2019

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke