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Aktuelles Abmahnthema bei Amazon: Gekaufte Kundenrezensionen bei Amazon gegen Rabatt oder Geld-Zurück

Gerade bei Amazon sind Kundenrezensionen ein wesentliches Verkaufsargument. Angesichts des Werbewertes positiver Kundenrezensionen versteht es sich fast von selbst, dass mit Kundenrezensionen auch viel Schindluder betrieben wird. Die Zeiten, in denen bspw. asiatische Verkäufer nur wenige Tage, nachdem ein Produkt bei Amazon online war mit sehr blumigen, offensichtlich automatisch übersetzten Jubelarien ihre Produkte bewarben, sind vorbei. Mittlerweile haben die Händler erkannt, dass es “echt aussehen muss”. Insbesondere ein “verifizierter Kauf” hat einen höheren Werbewert als eine ganz offensichtliche Fake-Rezension.

Gekaufte Kundenrezensionen sind wettbewerbswidrig

Bei einer Produktbewertung bzw. Kundenrezension geht der Verbraucher, so die Rechtsprechung, davon aus, dass diese frei und unabhängig und ohne Gegenleistung erbracht worden ist. Eine objektive Bewertung wird zwangsläufig erwartet jedoch zumindest eine authentische und somit nicht gekaufte Bewertung.

Sollte es eine Gegenleistung geben, muss im Rahmen der Rezension klar und deutlich darauf hingewiesen werden. Dies ist bspw. bei dem “Vine”-Programm bei Amazon der Fall. Hierbei handelt es sich um den “Club der Produkttester”. In den entsprechenden Rezensionen wird transparent darauf hingewiesen, dass der Rezensent das Produkt zum testen kostenlos erhalten hat. Amazon legt zudem den größten Wert darauf, dass die Produktrezensionen unabhängig abgegeben werden sollen.

Gekaufte Produktrezensionen bei Amazon: Leichter festzustellen als die Händler denken

Aus unserer Beratungspraxis sind uns mehrere Fälle bekannt, in denen Händler Probleme damit bekamen, dass Sie für eine Produktrezension bei Amazon dem Käufer eine Gegenleistung versprochen hatten.

Das was in diesen Fällen zunächst auffällt, ist eine größere Anzahl außerordentlich positiver Produktrezensionen, die “nicht echt” wirken. Letztlich muss der Händler ja gegenüber seinen Kunden in irgendeiner Form kommunizieren, dass es für eine  Produktrezension eine Gegenleistung gibt, sei es einen Rabatt oder einen komplett erstatteten Kaufpreis. Häufig, so unser Eindruck wird auf der Internetseite des Händlers, überwiegend jedoch in den sozialen Netzwerken wie bspw. Facebook ganz offensiv damit geworben, dass bei einem Kauf bei Amazon, es einen Rabatt oder den Kaufpreis zurückgibt, wenn eine  Kundenrezension abgegeben wird. Mehr oder minder offensiv wird häufig gerade in sozialen Netzwerken ein “Test” mit einem Cash-Back bei einer positiven Rezension angeboten. Es gibt ferner Anbieter, wie a….me, die Produkttest anbieten. Das Produkt wird dem Tester bezahlt. Der Tester soll “unbefangen” eine Rezension verfassen. Wettbewerber haben es in diesem Fall relativ leicht, dem Händler bei Amazon nachzuweisen, dass dieser die wettbewerbswidrigen Kundenbewertungen selbst veranlasst hat.

Das Problem ist übrigens nicht, dass der Tester eine Gegenleistung oder das Produkt umsonst erhalten hat. Zu einem Wettbewerbsverstoß für den Händler die Produktrezension dadurch, dass nicht transparent darauf hingewiesen wird, dass es eine Gegenleistung gab. Nicht entscheident ist übrigens auch, dass dem Tester, keine Vorgaben gemacht werden, er also das Produkt tatsächlich frei und ohne Einfluß bewerten kann.

Rausschmiss bei Amazon droht

Zudem verstoßen derartige Rezension gegen den Amazon-Verhaltenskodex für Verkäufer:

“Verhalten Sie sich jederzeit fair. Zu unfairem Verhalten zählt unter anderem Folgendes:
Aktionen, die als Manipulation von Kundenrezensionen wahrgenommen werden könnten, einschließlich direkter oder indirekter Beiträge zu falschen, irreführenden oder nicht authentifizierten Inhalten”

Die Folge ist weitreichend:

“Verstöße gegen die Prinzipien des Verhaltenskodex können zum Verlust der Verkaufsberechtigung und zur Entfernung vom Amazon Marketplace führen.”

Amazon selbst hatte vor kurzemvor dem OLG Frankfurt bereits gekaufte Kundenrezension verbieten lassen.

Praxisproblem Abmahnung

Wenn ein Wettbewerber oder einem Abmahnverein dieses Verhalten aufhält und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wird, sind die Folgen weitreichender als der betroffene Händler es zunächst annimmt. Es ist nicht damit getan, zukünftig keine gekauften Kundenbewertungen mehr zu veranlassen. Eine Unterlassungserklärung kann auch ein Beseitigungsanspruch beinhalten. Dies wiederum hat zur Folge, dass die entsprechenden Kundenrezensionen bei Amazon entweder transparent ergänzt oder besser noch gelöscht werden. Dies ist, so unsere Praxiserfahrung, nicht einfach umzusetzen und kann ggf. zu einer Einschränkung der Verkausberechtigung führen.

Wir beraten Sie sowohl bei einer Abmahnung wie auch in Fällen, in denen ihr Wettbewerber mit gekauften Kundenrezensionen wirbt.

Stand: 11.09.2019

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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