· ElektroG für Internethändler
WEEE II und das neue Elektrogesetz – neue Pflichten für Internethändler
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist für alle Internethändler, die Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen von großer Wichtigkeit.
Das “Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” (Elektrogesetz bzw. abgekürzt ElektroG oder auch ElektroG2 genannt) ist am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und nunmehr in Kraft getreten.
Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) des Europäischen Parlamentes (WEEEII).
Der Internethandel ist unter mehreren Gesichtspunkten von der Neufassung des ElektroG betroffen.
Wir informieren Sie, auf was Sie achten sollten.
Wir ergänzen diese Seite kurzfristig mit weiteren Beiträgen, u.a. mit näheren Informationen zur Verpflichtung der Bestellungen eines Bevollmächtigten beim Versand von Elektrogeräten in das EU-Ausland.
Neue Informationspflichten
Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten für Internethändler
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Internethändler Elektroaltgeräte zurücknehmen. Wann gilt diese Rücknahmepflicht und was müssen Sie beachten?
Elektroaltgeräterücknahme seit dem 24.07.2016: Erste Abmahnung liegt vor – Deutsche Umwelthilfe mahnt Amazon ab
- Weitreichende Folgen für Internethändler: Bundestag beschließt Rücknahmepflichten für Elektrogeräte auch für den Internethandel
- Alles was Sie wissen müssen: FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten für Internethändler
Versand von Elektrogeräten von Deutschland in die EU oder von der EU nach Deutschland: Nicht mehr mehr ohne Bevollmächtigten zulässig
- Versand von Elektrogeräten in die EU: Ob ein Bevollmächtigter bestellt wurde, kann jetzt in vielen EU-Ländern online recherchiert werden
- Neu :Bei einem Versand von Elektro- und Elektronikgeräten in das EU-Ausland muss jeweils dort ein Bevollmächtigter benannt werden
- Eine Übersicht: Welche Sanktionen drohen Internethändlern in der EU, die dort keinen Bevollmächtigten bestellt haben?
- Gleiche Belastung für alle: Ausländische Internethändler, die Elektrogeräte nach Deutschland versenden, müssen in Deutschland einen Bevollmächtigten bestellen
- Verkauf von Elektrogeräten über das Internet: Wie Sie die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten verhindern können
Was auch weiterhin für alle Internethändler gilt, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen
- Durch den BGH geklärt: Fehlende Herstellerkennzeichnungen nach Elektrogesetz ist wettbewerbswidrig
- Kennzeichnungspflicht nach Elektrogesetz: Nicht nur Herstellerbezeichnung verpflichtend, sondern auch die Marke?
- Verstoss gegen das ElektroG: Wenn das Bundesumweltamt ermittelt und ein Bußgeld droht
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