ebay-regulatory-portal

eBay „Regulatory Portal“ – Behörden dürfen jetzt selbst bei eBay Produkte löschen

Am 10.05.2021 hat eBay den Pilotversuch seines Regulatory Portals bekannt gegeben. eBay informiert dazu wie folgt:

„Der Online-Marktplatz eBay hat im Rahmen seines langjährigen Engagements für die Verbrauchersicherheit den erfolgreichen Pilotversuch seines Regulatory Portals bekannt gegeben.
Das Online-Portal ermöglicht es teilnehmenden Behörden, Angebote zu melden und zu entfernen. Der Dienst ergänzt das eigene umfassende Meldesystem von eBay sowie den proaktiven Einsatz des Unternehmens gegen das Einstellen verbotener Artikel auf dem Marktplatz.

Mit Westminster Trading Standards, der Bundesnetzagentur, mehreren deutschen Produktsicherheitsbehörden, dem BAKOM, der US Consumer Product Safety Commission (CPSC), der US Food and Drugs Administration (FDA), dem UK Office for Product and Safety Standards (OPSS) sowie mehr als 50 weiteren Behörden weltweit als Partnern befindet sich die Plattform nun in der Beta-Phase. Zukünftig soll die Zusammenarbeit weltweit weiter ausgebaut werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Behörden und seinem Online-Marktplatz will eBay sicherstellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten online sicher einkaufen können.

Als einer der führenden Online-Marktplätze hat sich eBay bereits früh Richtlinien verpflichtet, nach denen ein international agierendes Expertenteam den Marktplatz kontinuierlich auf Verstöße hin überprüft. Für die Ausarbeitung und Aktualisierung der Richtlinien setzt eBay seit Beginn auf die Beratung und Zusammenarbeit mit Agenturen und Behörden. Mit seinem neuen Online-Portal geht das Unternehmen jetzt noch einen Schritt weiter. Autorisierte Behörden haben nun die Möglichkeit, Angebote eigenständig zu löschen, wenn Belege für eine Gefährdung der Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten vorliegen. Da die Behörden vorab keine Genehmigung seitens eBay einholen müssen, können potenziell gefährliche Angebote schneller gelöscht und das Risiko für Käuferinnen und Käufer reduziert werden.

In den kommenden Monaten soll die Plattform um weitere Funktionen ergänzt werden. Zukünftig besteht dann für Behörden beispielsweise die Möglichkeit, direkt mit Käuferinnen und Käufern sowie Verkäuferinnen und Verkäufern in Kontakt zu treten.“

Behörden können jetzt selbstständig Angebote bei eBay löschen.

Dass Plattformen, wie eBay oder Amazon nach Behördenbeschwerden tätig werden, ist nichts Neues. Unter anderem auch eBay hatte sich 2018 gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, mehr gegen gefährliche Produkte auf den Plattformen zu unternehmen.

Hinzukommt, dass die Marktüberwachungsverordnung der EU, die ab dem 16.07.2021 gilt und das geplante (Stand 05/2021) Marktüberwachungsgesetz Plattformen sehr viel mehr als früher in die Haftung nimmt.

Dies gilt insbesondere für Plattformen, die, wie bei Amazon-FBA, selbst versenden.

Bei zynischer Betrachtungsweise könnte man annehmen, dass eBay diesen Aufgabenbereich jetzt auf die Behörden verlagert. Es stellt sich zudem die Frage, wie lange eine Behörde oder eine offizielle Stelle braucht, um sich dafür zu entscheiden, ein Produkt bei eBay löschen zu lassen. Hinzukommt, dass die Angebotsgestaltung bei eBay eine andere ist als bei Amazon. Es handelt sich bei eBay immer nur um einzelne Produktangebote von einzelnen Verkäufern. Das Engagement gegen unsichere oder gefährliche Produkte oder Angebote ist somit bei eBay immer zwangsläufig ein Kampf gegen Windmühlen.

Für deutsche Behörden stellt sich zudem die Haftungsfrage: Wenn „mal eben schnell“ ein Produkt bei eBay entfernt wird, dient dies auf der einen Seite der Sicherheit der Verbraucher, auf der anderen Seite kann der Schuss natürlich auch nach hinten losgehen und zu einer Haftung einer Behörde führen.

Wir sind jedenfalls gespannt, welche praktischen Auswirkungen des Regulatory – Portal in der Praxis haben wird.

Stand: 11.05.2021

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard