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Da haben sie recht: Deutsche Umwelthilfe (DUH) rügt illegalen Verkauf von Elektrogeräten bei Amazon und eBay

Um eine Elektroaltgeräteentsorgung ordnungsgemäß zu gewährleisten und zu finanzieren, sind die Hersteller im Rechtssinne verpflichtet, sich bei der Stiftung EAR anzumelden. Hersteller ist nicht nur derjenige, der das Produkt herstellt, sondern auch derjenige, der das Produkt erstmalig in Deutschland vertreibt. Fehlt eine Herstellerregistrierung eines Elektrogerätes, darf dies nicht vertrieben werden. Entsprechende Verstöße werden urch das Umweltbundesamt mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Gerade asiatische Anbieter, die bei Amazon über FBA verkaufen, kümmern sich oftmals nicht um die Registrierungspflicht. Faktisch ist dies ein Wettbewerbsnachteil, da rechtskonforme Händler natürlich höhere Kosten haben, die letztlich dann in den Verkaufspreis einkalkuliert werden müssen.

Plattformen wie eBay oder Amazon kümmern sich bisher nicht darum, ob die bei ihnen angebotenen Produkte ordnungsgemäß angemeldet und damit auch verkehrsfähig sind. Die Konstellation bei der Plattform Amazon ist hierbei eine besondere: Amazon ist nicht nur die Plattform, über die die Produkte angeboten werden. Häufig ist Amazon auch noch der Versender, wenn es sich um eine FBA-Ware handelt.

Nunmehr ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf das Thema eingestiegen. Von einem Aufdecken eines illegalen Verkaufs kann eigentlich nicht die Rede sein, da zumindest uns diese Problematik schon seit Längerem bekannt ist.

Die Deutsche Umwelthilfe informiert wie folgt:

“Deutsche Umwelthilfe deckt illegalen Verkauf von Elektrogeräten über Online-Plattformen Amazon, Ebay und Alibaba auf

Viele Händler registrieren ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba nicht nach gesetzlichen Vorschriften – Händler umgehen die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich ihrer Produktverantwortung – Käufer ordnungsgemäß in Verkehr gebrachter Geräte zahlen die Zeche – Verbraucher können im Schadensfall keinen Regress fordern – DUH fordert die Handelsplattformen auf, die illegalen Praktiken zu unterbinden und Verbraucher zu schützen

Der Onlinehandel boomt und mit ihm der illegale Verkauf von Elektrogeräten über entsprechende Plattformen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Recherche bei Amazon, Ebay und Alibaba durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Insgesamt hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation über 100 Elektro- und Elektronikgeräte unterschiedlicher Verkäufer ausfindig gemacht, bei denen die Produkthersteller ihre Geräte nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR angemeldet haben. Die Händler umgehen durch eine fehlende Registrierung die Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte.

Für Händler und Kunden, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, fallen zusätzliche Kosten an. Bei nicht registrierten Elektrogeräten können Verbraucher im Schadensfall zudem keinen Regress fordern. Die DUH fordert Onlineverkaufsportale auf, illegale Angebotspraktiken für Elektrogeräte durch Vorschriften zur Veröffentlichung von Registrierungsdaten von vornherein auszuschließen.

“Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten. Selbstverständlich müssen auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehört in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Trittbrettfahrerei, das Angebot kurzlebiger Ramschware und fehlende Regressmöglichkeiten von Verbrauchern dürfen nicht zur Regel werden. Verkaufsplattformen müssen die illegalen Angebotspraktiken von vornherein unterbinden und nicht erst handeln, wenn sie einen Hinweis erhalten”, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH fordert Online-Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon oder Alibaba auf, bei jedem Elektro- oder Elektronikgerät, das von einem gewerblichen Händler verkauft wird, die EAR-Registrierungsnummer des Produkt-Herstellers abzufragen. Diese Nummer muss auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden. So wird eine Hürde für illegale Angebote geschaffen und Außenstehende haben die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Registrierung vorliegt. Auch die deutsche Adresse des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers oder dessen Bevollmächtigten muss bei jedem Produktangebot gewerblicher Händler mitveröffentlicht werden, damit Verbraucher im Schadensfall Regress fordern können. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten.

“Nach Hinweisen der DUH wurden die gemeldeten illegalen Angebote durch die Verkaufsplattform Ebay zwar beendet und die Verkäufer verwarnt, jedoch kann das keine nachhaltige Lösung sein. Handelsportale wie Amazon oder Ebay können ohne Probleme durch die Abfrage von Registrierungsnummern das Problem der illegalen Inverkehrbringung von Elektro- und Elektronikgeräten in den Griff bekommen. Das wird jedoch bislang abgelehnt, da der Profit über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt steht”, kritisiert der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.”

DUH hat recht

Wir, wie auch unsere Mandanten, sehen schon seit längerer Zeit mit Sorge, dass gerade über die Plattform Amazon, Produkte oftmals von asiatischen Händlern angeboten und von Deutschland aus ausgeliefert werden über FBA-Lager von Amazon, die nicht verkehrsfähig und damit eigentlich illegal sind. Die fehlende Anmeldung nach Elektrogesetz ist hierbei nur ein Aspekt. Letztlich, auch hier hat die DUH recht, geht dies zu Lasten der Umwelt.

Es stellt sich zudem wirklich die Frage, ob gerade der Plattform Amazon nicht zugemutet werden kann, von jedem gewerblichen Händler eine EAR-Registrierungsnummer des Produktherstellers abzufragen. Dies wäre eigentlich nicht zu viel verlangt.

Gleiches gilt auch für die Herstellerregistrierung nach Elektrogesetz. Dies ist einfach mit Dienstleistern, wie der European Recycling Platform möglich.

Rechtsprechung, dass die Plattformen für Verstöße bspw. der Händler nach Elektrogesetz mit verantwortlich sind, fehlt zurzeit. Es bleibt abzuwarten, ob die DUH hier ein Musterverfahren anstrengen wird.

Stand: 01.02.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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