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Besser nicht nutzen: EU-Kommission stellt Werbebanner für die OS-Plattform zur Verfügung

Seit dem 09.01.2016 müssen Internethändler auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU (OS-Plattform) verlinken und in diesem Zusammenhang ihre Email-Adresse mit angeben.

Der Link lautet übrigens http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Über die OS-Plattform erfolgt im Streitfall zwischen Verbraucher und Händler oder aber auch umgekehrt zwischen Händler und Verbraucher die Vermittlung der Streitigkeit an die ganz konkrete nationale Streitbeilegungsstelle (in Deutschland AS-Stelle genannt).

Wie die OS-Plattform genau funktioniert, haben wir hier einmal getestet. Zurzeit ist die OS-Plattform für deutsche Verbraucher zumindestens sinnfrei, da es die alternativen Streitschlichtungsstellen in Deutschland erst ab dem 01.02.2017 geben wird.

Jedenfalls stellt die EU-Kommission in 23 Sprachen Werbebanner zur Verfügung, die schön offiziell aussehen:

 

Wir raten Internethändlern von der Verwendung dieser Banner ab, da wir für Internethändler keine Vorteile darin sehen, zum einen die OS-Plattform der EU aktiv zu bewerben. Zum anderen macht eine alternative Streitbeilegung in Deutschland schon aus Kostengründen für Internethändler keinen Sinn.

Wer mag, findet die Banner auf deutsch hier:

Achtung!

Online-Anbieter, die das Banner verwenden möchten, sollten beachten, dass das Banner die entsprechenden Informationspflichten nicht entfallen lässt. Insbesondere reicht es nicht aus, das Banner auf die OS-Plattform zu verlinken. Die Verordnung spricht insofern davon, dass der Link direkt anzugeben ist!

Das Banner sieht zwar seriös aus, es ist jedoch weder vorgeschrieben noch sinnvoll.

Stand: 18.03.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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