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Achtung! Dieser Beitrag bezieht sich auf die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung von eBay im Jahr 2012, nicht 2021!

BaFin stoppt neue eBay-Zahlungsabwicklung!

… und zwar bis auf Weiteres!

  • Aktuell:
    Ebay scheint aufzugeben, die neue Zahlungsabwicklung wird “bis auf Weiteres” verschoben!

    Hier die Meldung von eBay vom 2510.2012:

    Wir möchten Sie über aktuelle Änderungen zur Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung, bei der Käufer an eBay bezahlen und eBay an die Verkäufer auszahlt, informieren. Der Start der neuen Zahlungsabwicklung war für den deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz für 2013 geplant.

    Im Juni 2012 musste eBay die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung verschieben. Der Grund dafür war, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) uns kurzfristig darüber informiert hat, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt.

    Zusammen mit den zuständigen Behörden haben wir seitdem an der Erfüllung der erforderlichen Anforderungen gearbeitet. Leider gibt es immer noch deutliche Unsicherheiten darüber, die neue Zahlungsabwicklung so einzuführen, dass sie den Bedürfnissen unserer Kunden bestmöglich gerecht wird. Der regulatorische Rahmen wurde für die Beaufsichtigung von Banken und Finanzinstituten geschaffen. Die charakteristischen Merkmale, die eBay zu einem so dynamischen Marktplatz machen – unter anderem der bedeutende Anteil privater Verkäufer – erschweren es, diese gesetzlichen Anforderungen mit dem treuhandähnlichen Zahlungsmodell der neuen eBay-Zahlungsabwicklung und den Interessen von Käufern und Verkäufern in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung bis auf Weiteres zu verschieben.

    Wir konzentrieren uns jetzt in erster Linie darauf, eine Reihe von Maßnahmen einzuführen, mit dem Ziel, den Schutz für Käufer und Verkäufer auf unserem Marktplatz weiterhin zu stärken. Wir haben bereits erheblich in diesen Bereich investiert und werden dies auch in Zukunft tun. Unser Ziel ist es nach wie vor, unseren Kunden eine ausgezeichnete Qualität und Auswahl zu bieten – und zwar für alle Nutzer und in einer vertrauenswürdigen Umgebung. Selbstverständlich bleibt das seit Jahren verlässliche Käuferschutzprogramm bei Zahlungen mit PayPal weiterhin bestehen.

    Wir danken Ihnen für Ihre Treue und die hervorragende eBay-Kauferfahrung, die Sie Ihren Kunden auf unserem Marktplatz bieten, und wünschen Ihnen eine erfolgreiches Weihnachtsgeschäft 2012.

    Herzliche Grüße
    Dirk Weber

  • Wortfilter berichtet am 09.08.2012, dass eBay bei vielen Angeboten “versehentlich” Verkäufern die neue Zahlungsabwicklung aufzwingt. Wir glauben nicht, dass es ein Versehen war, sondern gehen von Absicht aus. Es stellt sich bspw. die Frage, warum soetwas technisch überhaupt möglich ist, obwohl die BaFin dies als unzulässig ansieht.

  • Obwohl eBay bereits am 05.06.2012 mitgeteilt hatte, dass die BarFin die neue Zahlungsmethode von eBay aufgrund einer fehlenden Genehmigung untersagt, erreichen uns, gerade in jüngster Zeit, Berichte von eBay-Verkäufern und Käufern, die angeben, dass Sie auch weiterhin direkt an eBay zahlen müssen. eBay selber hatte in seiner FAQ-Liste zu diesem Thema angegeben, dass Verkäufer gebeten werden, solange die eBay-Zahlungsabwicklung zu nutzen, bis das Verkäuferkonto auf den herkömmlichen Zahlungsprozess umgestellt wird.

    Warum eBay hierfür so lange braucht bzw. ob überhaupt eine Bereitschaft gegeben ist, die neue Zahlungsabwicklung tatsächlich einzustellen, bis eine Genehmigung vorliegt.

    Vor dem Hintergrund, dass die Durchführung eines Zahlungsdienstes ohne Genehmigung strafbar ist, verwundert es uns sehr, dass eBay offensichtlich einfach weitermacht.

    Stand: 03.07.2012

Wir haben es von Anfang an vermutet (siehe unsere Frage Nr. 6), nun ist es wahr geworden: eBay muss die neue Zahlungsabwicklung vorerst verschieben!

Eine erste Analyse finden Sie weiter unten.

Hier die Meldung von eBay:

Wichtige Änderung bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung

Dienstag, 5. Juni 2012 | 10:39 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,

wir müssen Sie leider darüber informieren, dass sich die Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung auf dem gesamten deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz voraussichtlich auf 2013 verschieben wird. Diese Verzögerung bedauern wir sehr.

Der Grund dafür ist folgender:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns vor einigen Tagen über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. Die für die Zahlungsabwicklung verantwortliche Unternehmenseinheit von eBay hat ihren Sitz in Luxemburg und unterliegt der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Laut früheren Gesprächen mit der Behörde gab es keine Notwendigkeit, für die geplante neue Zahlungsabwicklung eine Lizenz zu erwerben. Dies hat sich nun durch die neu gefasste, unterschiedliche Rechtsauffassung der BaFin geändert, was wir sehr bedauern.

eBay wird nun weiter mit den Behörden zusammenarbeiten und die aus Sicht der BaFin notwendige Lizenz erwerben. Daher kann die neue eBay-Zahlungsabwicklung erst anschließend für den eBay-Marktplatz eingeführt werden. Wir gehen davon aus, dass dies 2013 sein wird.

Nicht zuletzt aufgrund von vielen bereits erhaltenen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung der richtige Schritt für unsere Käufer und Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz ist.

Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die neue eBay-Zahlungsabwicklung in Kraft tritt, gilt der herkömmliche Zahlungsprozess, bei dem der Käufer direkt an Sie als Verkäufer bezahlt – auch für Verkäufer, die bereits die neue Zahlungsabwicklung nutzen.

Aktuell brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern und können wie gehabt Ihre Käufe und Verkäufe bei eBay tätigen.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass diese Änderung mit Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist. Deshalb möchten wir uns nochmals für die Verzögerung entschuldigen und werden Sie über alle wichtigen Änderungen rechtzeitig informieren.

Alle aktuellen Informationen finden Sie unter Was bedeutet die Verschiebung der eBay-Zahlungsabwicklung für Sie? – Fragen und Antworten.

Herzliche Grüße
Bob van Dijk
Vice President eBay

Ob es die oben behaupteten vielen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern tatsächlich gab, sei einmal dahingestellt….

Was bedeutet das in der Praxis ?

Internetrecht-Rostock.de hatte bereits kurz nach der Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung Ende Februar 2012 erhebliche Zweifel an einer bankrechtlichen Zulässigkeit. Wir haben daraufhin die BaFin angeschrieben. Die BaFin hatte uns im März 2012 lediglich mitgeteilt, dass der Sachverhalt geprüft wird, wir jedoch auf Grund der Verschwiegenheitsverpflichtung der BaFin über das Ermittlungsergebnis nicht informiert werden dürfen.

Wir sind sicherlich nicht die einzigen gewesen, die bei der BaFin auf Grund der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay Zweifel angemeldet hatten. Wir haben´s jedoch ausführlich gemacht. Wir freuen uns jedenfalls, dass die BaFin offensichtlich reagiert hat. Immerhin geht es bei der eBay Services S.a.r.l. um ein Volumen von mehreren Milliarden Euro. Der Gesamtablauf ist so intransparent, dass er keiner Bank würdig wäre.

Nach unserer Information hatte eBay die neue Zahlungsabwicklung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF als “abgeändertes Factoring-Geschäft ohne Kreditelemente” vorgestellt, das nach der luxemburgischen Gesetzgebung (die eBay Services S.a.r.l. hat ihren Sitz in Luxemburg) nicht antragspflichtig ist. Die CSSF wies jedoch nach uns vorliegenden Unterlagen darauf hin, dass diese Analyse selbstverständlich nur örtliche Anwendung finden kann und sich nicht mit einer etwaigen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft außerhalb Luxemburgs deckt.

Nach eigenen Angaben von eBay vertritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rechtsauffassung, dass eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt werde. Da es gemäß § 31 Abs. 1 ZAG strafbar ist, ohne Erlaubnis einen Zahlungsdienst zu erbringen und die BaFin die Ansicht vertritt, eine Lizenz (Erlaubnis) sei notwendig, gehen wir davon aus, dass das weitere Angebot der eBay-Zahlungsabwicklung ohne diese Erlaubnis nicht nur untersagt, sondern auch strafbar wäre. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass eBay die Nutzung der neuen Zahlungsabwicklung unverzüglich gestoppt hat. Spannend ist die Frage, ob für die paar Tage, die eBay offensichtlich braucht, um das System umzustellen oder für die Vergangenheit jemand strafrechtlich belangt werden kann. Selbst bei einem fahrlässigen Handeln, sieht § 31 ZAG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Und man kann ja nun wirklich nicht behaupten, dass die Entscheidung der BaFin aus heiterem Himmel kam…

Das die fehlende Lizenz wahrscheinlich auch wettbewerbswidrig war (vergl. LG Köln 81 O 91/11) kommt noch hinzu.

Bringen wir es auf den Punkt: Die neue Zahlungsabwicklung von eBay war schlichtweg illegal.

eBay selbst geht jedenfalls davon aus, dass eine notwendige Genehmigung im Jahr 2013 erteilt wird. eBay hält somit an den Plänen der Einführung der neuen Zahlungsabwicklung fest, kann diese jedoch erst dann verbindlich einführen, wenn die notwendige Genehmigung vorliegt. Nach Angaben von eBay wird die jetzt notwendige Genehmigung bei der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF beantragt.

 Warum die Luxemburgische CSSF über eine Lizenz nach dem Deutschen ZAG entscheiden soll, verstehen wir nicht. Jedenfalls kommt viel Arbeit auf eBay zu. Wenn man einmal davon ausgeht, dass es sich um eine Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 ZAG für Zahlungsinstitute handelt, sind nach § 8 Abs. 3 ZAG eine Menge Nachweise einzureichen, um die sich eBay mutmaßlich erst mal kümmern muss. Wenn man bedenkt, das die eBay Services S.a.r.L. noch im März 2012 nach Internetberichten nicht einmal über einen Briefkasten in Luxemburg verfügte liegt noch weiter Weg vor eBay. Gem. §8 Abs, 4 ZAG wird über den Antrag binnen drei Monaten nach Eingang entschieden.

Was bedeutet die BaFin-Entscheidung konkret?

Zunächst einmal haben alle eBay-Händler Zeit gewonnen. Wir gehen davon aus, dass die neue Zahlungsabwicklung ab sofort nicht mehr angeboten wird und auch nicht mehr genutzt werden kann. Auf den eBay-Seiten heißt es insofern: “Mit der Umstellung auf den herkömmlichen Zahlungsprozess verlieren die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer ihre Gültigkeit.” Die Verkaufsaktivitäten werden, so eBay, nur noch durch die herkömmlichen eBay-AGB geregelt, die die Bestimmungen für den herkömmlichen Zahlungsprozess beinhalten. Der ohnehin zweifelhafte Käuferschutz bei der neuen Zahlungsabwicklung besteht solange nicht mehr, sondern nur noch dann, wenn mit PayPal bezahlt wurde.

Was passiert sehr konkret?

eBay teilt ferner mit, dass es in Kürze beginnen wird, alle Verkäufer-Konten, welche die neue eBay-Zahlungsabwicklung bereits nutzen, wieder auf den herkömmlichen Zahlungsprozess umzustellen.

Offene Käuferschutzfälle werden weitergeführt. Es wird ferner angekündigt, die Auszahlungsfrist für alle Verkäufer auf einen Tag zu verkürzen. Diese Regelung ist insbesondere für private Verkäufer interessant. Wir vermuten, dass die bisherigens unklaren Auszahlungsregelungen der BaFin gar nicht gefallen haben.

Über das genaue Procedere wird eBay noch informieren, so wird es jedenfalls angekündigt.

Wessen Verkäuferkonto noch nicht auf die neue Zahlungsabwicklung umgestellt wurde, hat aktuell keinen Handlungsbedarf.

Die praktische Folge für eBay-Verkäufer, die die neue Zahlungsmethode bereits akzeptieren mussten, ist zudem, dass eine Auszahlungsmethode nicht mehr festgelegt werden muss, die Artikel müssen nicht mehr in “Mein eBay” als verschickt markiert werden. Zudem müssen nicht mehr zusätzliche Zahlungsinformationen aus der Artikelbeschreibung (bspw. Den Hinweis, auf die eigene Bankverbindung zu zahlen) entfernt werden.

Keine Gebührenerhöhung!

Zusammen mit der neuen Zahlungsabwicklung wurde auch die Verkaufsprovision um 2 % erhöht. Auch dies wurde erst einmal storniert!

Ausblick

Nicht nur wir, sondern viele eBay-Nutzer hatten erhebliche Zweifel an der finanzmarktrechtlichen Zulässigkeit der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay. Wir freuen uns insofern, dass die BaFin die Reißleine gezogen hat.

Aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben. Im Jahr 2013 (so die BaFin bzw. die CSSF es zulassen) wird eBay einen weiteren Anlauf unternehmen. Ob die krude rechtliche Gesamtkonstellation hierbei beibehalten wird oder eBay die vielfache Kritik zum Anlass nimmt, den Gesamtablauf zu überarbeiten, bleibt zu hoffen.

Stand: 06.06.2012

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard 

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