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Achtung! Dieser Beitrag bezieht sich auf die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung von eBay im Jahr 2012, nicht 2021!

Neue Zahlungsabwicklung bei eBay: Viele Fragen – wenig Antworten

Die neue eBay-Zahlungsabwicklung, wohl für alle verpflichtend ab dem 12.06.2012, für Neumitglieder bereits seit dem 28.02.2012, sieht vor, dass Zahlungen aufgrund von eBay-Transaktionen direkt an den Verkäufer nicht mehr zulässig sind.

Bis auf Abholung und Nachnahme müssen Kaufpreiszahlungen einschließlich Versandkosten an eBay erfolgen. Erst nach einer Versandmitteilung durch den Verkäufer zahlt eBay (hoffentlich) den Kaufpreis auch an den Verkäufer aus.

Da es ja “nur” um das Geld der eBay-Käufer und Verkäufer geht und zwar nicht wenig, haben wir ein paar Fragen gestellt, auf die Antworten nicht ganz leicht (Stand:31.05.2012).

Es geht hier ja “nur” um den so gut wie gesamten Verkaufserlös von eBay Deutschland und eBay Österreich geschätzt über 5 Milliarden Euro bei mehr als geschätzt 200 Millionen Transaktionen im Jahr.

Da möchten eBay-Verkäufer schon sicher sein, dass sie ihr Geld bekommen, wenn der Käufer gezahlt hat.

1. Wer ist eigentlich die eBay Services S.a.r.l.?

  • Aktuell 26.03.2012:
    In die AGB sind mittlerweile Firmendaten aufgenommen worden, nachdem dies ursprünglich nicht der Fall war:
    eBay Services S.à r.l.
    22-24 Boulevard Royal
    2449 Luxembourg
    Firmennummer: R.C.S. Luxembourg: B 160.654
    Gewerbenummer: 10018071
    vertreten durch die Geschäftsführer Christian Ecke, Steve Kenny, Nicholas Staheyeff, Michael Verlaque

    Im  Impressum bei eBay ist die eBay Services nicht aufgeführt, dies ist auch nicht notwendig, da § 5 TMG nur für den Diensteanbieter gilt. Diensteanbieter ist die eBay International AG.

Die ebay Services S.a.r.l. hat ihren Sitz 22- 24 Boulevard, Royal, 2449 Luxemburg. Die eBay Services S.a.r.l. wird zukünftig die Milliarden verwalten, d.h. einnehmen und auszahlen, die über eBay-Transaktionen erwirtschaftet werden. An diese Gesellschaft ist zu zahlen. Diese Gesellschaft zahlt dann auch wieder aus.

Axel Gronen von Wortfilter war in Luxemburg. Kein Hinweis aus die eBay Services S.a.r.l., nicht einmal ein Briefkasten mit Namen(Stand 06.03.2012)!

Nicht ganz unwichtige Informationen, wenn man bedenkt, dass jeder Verkäufer zwangsweise seine Kaufpreisforderung an diese luxemburgische Gesellschaft zukünftig verkaufen muss.

2. Warum steht auch in der  die Widerrufsbelehrung in den “ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de und eBay.at-Website als Verkäufer'” eigentlich keine ladungsfähige Anschrift?

Gemäß § 360 Abs. 1 Nr. 3 BGB ist in der Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift anzugeben. Nun ja, es gibt ja auch keine Anbieterkennzeichnung…

3. Warum gilt für Verkäufer in Österreich, die Verbraucher sind, eigentlich plötzlich § 312g BGB und Artikel 246 des Deutschen EGBGB?

Die Widerrufsbelehrung in den ergänzenden eBay-AGB nimmt Bezug auf die Deutschen Normenen entsprechend dem amtlichen Deutschen Muster.

In § 11 Nr. der AGB von eBay heisst es:

Hat der Verkäufer seinen Wohnsitz oder Sitz in Österreich, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser eBay-Verkäuferbedingungen dem materiellen Recht Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zudem beträgt die Rücktrittsfrist lt. § 5e Abs. 2 des österreichischem Konsumentenschutzgesetzes 7 Werktage und nicht 14 Tage….Bei Dienstleistungen, wie hier, besteht kein Rücktrittsrecht, wenn mit der Ausführung gegenüber dem Verbraucher vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsschluss begonnen wird.

4. Mal grundsätzlich gefragt – Warum gelten die ergänzenden Geschäftsbedingungen von eBay eigentlich nur für Verkäufer?

Die ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ebay.de- und ebay.at-Website als Verkäufer gelten nur für Verkäufer. Die eBay Service S.a.r.l. wird zudem lediglich zusätzlicher Vertragspartner des Verkäufers, nicht jedoch des Käufers. Der Käufer kommt rechtlich gesehen erst dann mit der eBay Services S.a.r.l. in Kontakt, wenn er einen Käuferschutzantrag stellt. Der eBay-Käuferschutz greift nur dann ein, wenn der Käufer im Rahmen der Zahlungsabwicklung direkt an eBay gezahlt hat. Die spannende Frage ist, ob Käufer eigentlich bei einem Käuferschutzantrag – dessen Berechtigung einmal unterstellt – tatsächlich einen Rechtsanspruch an eBay haben, dass der Kaufpreis zurückgezahlt wird. Jedenfalls ist in Nr. 7 (Abtretungsvereinbarung) der Richtlinien und Voraussetzungen für den eBay-Käuferschutz geregelt, dass der Käufer mit dem Antrag auf Käuferschutz sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer in Höhe des auszuzahlenden Käuferschutz-Betrages an eBay Services abtritt.

5. Könnte es sich bei den Leistungen der eBay Services S.a.r.l. nicht vielleicht um Finanzdienstleistungen handeln?

Dies können wir nicht genau beurteilen. Geneigten Lesern empfehlen wir, sich einmal §§ 675 f ff. BGB anzusehen, sowie die Anmerkung Nr. 3 b) cc) der Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Satz 3 Satz 1 EGBGB.

6. Wieso benötigt eBay eigentlich für die neue Zahlungsabwicklung keine Banklizenz?

Eine Banklizenz hat eBay offensichtlich nicht. DPA meldet am 28.02.2012 unter Zitat der eBay-Sprecherin Maike Fuest, dass eBay keine Banklizenz für das neue System benötige, weil es kein erlaubnispflichtiger Dienst sei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe es eine eine Einlagensicherung gibt wie beim Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden wie bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

Wir wollen eBay auf keinen Fall irgendwelche wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterstellen. Wir gehen jedoch davon aus, dass das Volumen der jährlichen Transaktionen bei eBay, die über diesen Zwangsservice abgewickelt werden, mehrere Milliarden Euro erreicht.

Vor dem Hintergrund von für unmöglich gehaltener Insolvenzen großer Unternehmen in jüngster Vergangenheit können somit theoretisch sowohl Verkäufer, wie auch Käufer in die Röhre schauen. Zahlungsempfänger für eBaykäufer ist die JP Morgan Bank. Diese zeichnete sich im Mai 2012 dadurch aus, das sie mindestens 2 Millarden bis geschätzt 5 Milliarden Dollar verzockte.

Jedenfalls ist eBay keine Bank nach eigenen Angaben. Wir vermuten im Übrigen, dass auch niemand gerne freiwillige Kunde bei einer derartigen Bank wäre. Bei einer normalen Bank würde ein Guthaben ausgezahlt, wenn es vorhanden ist. Bei eBay können Sie bei der eBay Services S.a.r.l. ein Guthaben aufgrund eines Verkaufes haben, bei möglicherweise unberechtigten  Kundenbeschwerden sich jedoch nicht sicher sein, ob Ihr Guthaben auch tatsächlich ausgezahlt wird. Eine Genehmigung als “Payment services” ist bei der cssf ebenfalls nicht feststellbar (Stand 06.03.2012)

7. Gemäß § 3 Nr. 1 der ergänzenden eBay AGB verkauft der Verkäufer alle künftigen und sofort fälligen Forderungen aus eBay-Verkäufen an die eBay Services S.a.r.l.. Gibt es hierfür eigentlich eine Gegenleistung?

Ein Verkauf beinhaltet gemäß § 433 Abs. 2 BGB auch die Zahlung eines Kaufpreises.

Was erhält der Verkäufer eigentlich?

Wenn er Glück hat, erhält er den Kaufpreis, der ihm ohnehin zusteht. Ein Kaufpreis für den Forderungsverkauf erhält er nicht.

Dies könnte ein Verbraucher jedoch annehmen, dem der Begriff “Verkauf” – gerade im Zusammenhang mit eBay – auch immer mit einer Gegenleistung, d.h. Kaufpreiszahlung erinnerlich sein wird.

Jedenfalls wird in der Rechtsprechung ein Forderungskauf nur angenommen, wenn der Forderungskäufer die Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Käufers übernimmt (das sogenannte Delkredererisiko). Die “Gegenleistung” von eBay dürfte wohl der Umstand sein, überhaupt noch über eBay verkaufen zu dürfen.

8. Kann sich ein Verkäufer eigentlich sicher sein, von eBay Services S.a.r.l. sein Geld innerhalb der angegebenen Frist zu erhalten?

Hier hat sich eBay Services in § 5 Nr. 3 der ergänzenden AGB ein paar Schlupflöcher offen gehalten, die wir für wenig transparent halten:

eBay Services ist berechtigt, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn

– ein eBay-Käuferschutzfall eröffnet wird

– eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers erfolgt

– wenn aufgrund von konkreten Anhaltspunkten davon auszugehen ist, dass eine der oben genannten Fälle in Kürze eintreten wird

– bei Einschränkung oder Sperrung der eBay-Website

– konkrete Anhaltspunkte, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen wird

Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor.

eBay-Mitglieder, insbesondere Verkäufer, sollten in diesem Fall die Informationen zum eBay-Käuferschutz auf dem Schirm haben, die bspw. dazu verpflichten, innerhalb einer 10-Tages-Frist einen qualifizierten Versandbeleg oder eine Sendungsverfolgungsnummer hochzuladen. Die 10-Tages-Frist gilt auch bei der Behauptung des Käufers, der Artikel würde von der Beschreibung abweichen.

Im Übrigen kann eBay die Auszahlung einer Transaktion vorübergehend einbehalten “bis das Problem geklärt ist”.

Einsprüche können innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Falles gegen eine Entscheidung von eBay eingelegt werden.

Und dann??

9.  Was macht eBay, wenn der Käufer nicht zahlt?

In den FAQ bei eBay heißt es:

“Bei der neuen Zahlungsabwicklung ist eBay für die Handhabung von nicht bezahlten Artikeln verantwortlich. Erhält eBay keine Zahlung, verschickt eBay per Email eine Zahlungserinnerung an den Käufer. Verkäufer dürfen keine Zahlungserinnerungen mehr versenden. Zahlt der Käufer weiterhin nicht, können Verkäufer entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten dann automatisch eine Gutschrift der Verkaufsprovision oder sie fordern die Zahlung selbst vom Käufer ein.”

Inkasso sieht sicherlich anders aus…

Unabhängig davon dürfen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die einfache Nichtzahlung eines Kaufpreises noch nicht ohne Weiteres rechtlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Vielmehr müssen weitere rechtliche Voraussetzungen gegeben sein.

10. Was müssen Sie beachten, wenn der Kunde den Vertrag vor dem Versand der Ware widerruft oder storniert?

Die Widerrufsfrist des Verbrauchers beginnt ohnehin erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher u. a. die Ware erhalten hat. Folge ist, dass der Verbraucher bereits vor dem Versand bzw. dem Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen kann.

Es ist durchaus denkbar, dass der Käufer jedoch bereits an eBay gezahlt hat. Wenn der Verkäufer auf Grund des Widerrufes oder der Stornierung die Ware nicht versendet, gibt es auch keine Versandmitteilung an eBay mit der Folge, dass nicht unmittelbar nach dem Absenden der Versandmitteilung nach den einzelnen Regelungen von eBay der Kaufpreis an den Händler von eBay ausgezahlt wird.

Wenn jedoch innerhalb von 28 Tagen nach Zahlungseingang keine Versandmitteilung erfolgt, erhält der Käufer trotzdem das bereits gezahlte Geld!

Die Rückzahlung des Kaufpreises über eBay muss daher manuell ausgelöst werden. Nach unserer Kenntnis funktioniert dies so, dass bei der entsprechenden Transaktion auf “Aktion” geklickt werden muss und dann auf “Rückerstattung veranlassen”. Der Verkäufer kann dann wählen, ob er den kompletten Betrag oder nur einen Teilbetrag an den Kunden erstatten möchte. Jedenfalls erhält der Käufer in diesem Fall nicht automatisch sein Geld zurück!

11

. In welchem Verhältnis steht eigentlich der neue eBay-Käuferschutz der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay zum bisherigen Käuferschutz bei PayPal?

Diese Frage wirft einen interessanten Aspekt auf.

Nehmen wir an, ein Käufer ist mit der Leistung des Verkäufers unzufrieden und meldet einen Käuferschutzfall, der durch eBay abgelehnt wird. Wenn der Käufer in diesem Fall an eBay Services S.a.r.l. per Paypal gezahlt hat, könnte er eigentlich nach unserer Auffassung, wenn der erste Versuch nicht geklappt hat, im zweiten Schritt versuchen, den Käuferschutz bei PayPal in Anspruch zu nehmen. Das müsste wohl gehen, wer erst den PayPal Käuferschutz nutzt, kann den eBay-Käuferschutz nicht mehr nutzen gem. 6,c) der Käuferschutzbedingungen von eBay:

In diesen Fällen kann kein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden

c) Sie haben bereits einen Antrag auf Käuferschutz bei Ihrem Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal-Käuferschutz) gestellt oder die Zahlung zurückbuchen lassen (z.B. Kreditkartenrückbelastung). Sofern dies im Rahmen eines bereits eingeleiteten eBay-Käuferschutzfalls geschieht, wird der Käuferschutzfall geschlossen und kann nicht erneut eröffnet werden.

Aus Sicht der Beteiligten “ungerechte” Entscheidungen des Käuferschutzes sind bei PayPal nur für Deutsche nur schwer gerichtlich überprüfbar. Gem. 14.3 der PayPal-Nutzungsbedingungen gilt “das Recht von England”. Anders bei eBay. Dort gilt ausdrücklich Deutsches Recht. Und das ist gut so.

12. In welchem Verhältnis steht eigentlich der eBay-Käuferschutz zu den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen?

Der eBay-Käuferschutz greift im Wesentlichen in den Fällen, in denen u.a. der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht (vergl. “2. Anwendungsfälle des eBay-Käuferschutzes”).

Wenn ein Käuferschutzantrag vorliegt, wie es beschrieben wird, wird der Kaufpreis an den Käufer zurückgezahlt, wenn eBay zugunsten des Käufers entscheidet. Unter § 7 Nr. 4 der ergänzenden eBay-AGB heißt es:

“Sofern eBay Services einen eBay-Käuferschutzfall nach den Regelungen der eBay-Käuferschutzrichtlinie zugunsten des Käufers entscheidet, lässt sich eBay Services die entsprechenden Rechte und Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer abtreten und behält sich vor, diese gegen den Verkäufer, insbesondere im Wege der Aufrechnung mit gegenwärtigen oder zukünftigen Auszahlungsansprüchen des Verkäufers gegen eBay Services geltend zu machen. Im Falle eines erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels wird eBay Services den Käufer auffordern, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden und dies durch Vorlage eines qualifizierten Versandbeleges im Sinne § 4 Abs. 2 nachzuweisen, bevor eine Auszahlung der Käuferschutzsumme an den Käufer erfolgt.”

In dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz heißt es unter Nr. 7:

“7. Abtretungsvereinbarung

Mit dem Antrag auf Käuferschutz treten Sie sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer in Höhe des auszuzahlenden Käuferschutzbetrages an eBay Services S.a.r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg. eBay Services S.a.r.l. nimmt die Abtretung mit der Auszahlung des Betrages an.”

Die Rechte werden nur “getreten”. Im ersten Satz fehlt des Wort “ab”. Auch hier wird deutlich, wie wenig Sorgfalt eBay auf die Gesamtkonstruktion verwandt hat.

13. Sei es drum, wie sehen eigentlich die gesetzlichen Rechte des Käufers aus?

Abweichende Artikelbeschreibung

Bei einer abweichenden Artikelbeschreibung kann ein sogenannter Sachmangel vorliegen gem. § 434 BGB. Hier wissen wir aus unserer Beratungspraxis, dass Käufer oftmals sofort ihr Geld zurückhaben möchten.

Wenn jedoch tatsächlich Gewährleistungsansprüche bestehen, gilt nicht sofort “Geld zurück”, sondern § 437 BGB.

Vereinfacht gesagt hat der Verkäufer zunächst einmal gemäß § 439 Abs. 1 BGB das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Es gibt jedoch nicht sofort einen Geldrückzahlungsanspruch des Kaufpreises. Diesen gibt es u.a. erst dann, wenn der Verkäufer die Nachlieferung verweigert oder diese mehrfach fehlgeschlagen ist.

In den Käuferschutzregelungen heißt es: “eBay prüft den Fall auf der Basis der Informationen, die Sie und Ihr Verkäufer im Rahmen des Käuferschutzes vorlegen.”. Hier scheint die Frage, ob der Verkäufer sich bereit erklärt hat, noch einmal neu zu liefern, einen Mangel zu beseitigen, etc., keine Rolle zu spielen.

14. Was wird eigentlich abgetreten?

Nimmt man an, dass entsprechende Rechte nicht nur getreten, sondern korrekt abgetreten wurden, stellt sich folgende spannende Frage:

Gemäß Nr. 7 der Käuferschutzrichtlinien werden ja “sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer in Höhe des auszuzahlenden Käuferschutzbetrages … abgetreten.” Auch in § 7 Nr. 4 der ergänzenden eBay-AGB ist die Rede von einer Abtretung der “entsprechenden Rechte und Forderungen des Käufers.”.

Wenn die Voraussetzung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht vorliegt (siehe oben) gibt es aus Sicht des Verkäufers auch keinen Rückzahlungsanspruch. Soweit eBay somit einen Kaufpreis zurückerstattet, dürfte dies nach unserer vorläufigen Auffassung erst einmal das Problem von eBay sein.

Spannend ist eigentlich die Frage, was an eBay abgetreten wird: Vor dem Hintergrund, dass eine rechtskonforme Rückabwicklung des Vertrages wohl eher zweifelhaft ist, dürfte dies. der Nacherfüllungsanspruch im Falle eines Mangels sein.

Mit anderen Worten: Eigentlich wäre der Verkäufer ggf. dann verpflichtet, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, eBay Services gegenüber den Vertrag durch eine Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu erfüllen.

Eigentlich auch kein Problem: eBay Services könnte diese Produkte ja dann einfach über die eigene Plattform verkaufen….

PayPal macht dies innerhalb seines Käuferschutzes so ähnlich, hat sich jedoch nicht dem Deutschen Recht unterworfen. Dies dürfte erklären, warum die Praxis bisher nicht durch Deutsche Gerichte entscheiden wurde.

15. Hat der Käufer keine eigenen Rechte mehr, wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist oder nicht geliefert wurde, wenn er einen  Antrag auf Käuferschutz stellt?

Ein Antrag auf Käuferschutz ist nach den Grundsätzen zum eBay-Käuferschutz bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung dann möglich, wenn der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, weil der Verkäufer diesen nicht versandt hat bzw. einen Versand nicht nachweisen kann. Ein anderer Anwendungsbereich ist der Umstand, dass der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Gemäß Nr. 7 der Käuferschutz-Grundsätze treten Käufer sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag mit dem Verkäufer in Höhe des auszuzahlenden Käuferschutz-Betrages bereits mit dem Antrag auf Käuferschutz an die eBay Service S.a.r.l. ab. Die eBay Services S.a.r.l. nimmt die Abtretung mit der Auszahlung des Betrages an. Bei dieser Klausel bleibt vollkommen unklar, ob der Käufer eigentlich noch eigene Rechte geltend machen kann, wenn eBay bspw. einen Käuferschutz-Fall nicht sieht und somit keine Rückzahlung des gezahlten Betrages vornimmt. Man kann entweder annehmen, dass mit dem Antrag auf Käuferschutz sämtliche Rechte auf eBay übergehen. Eine andere Interpretation wäre, dass die Abtretung nur dann wirksam ist, wenn ein Käuferschutz-Betrag ausgezahlt wurde, dann jedoch auch nur in der jeweilig ausgezahlten Höhe.

16. Mit welcher Berechtigung kann eBay Services in Zukunft die eBay zustehenden fälligen Gebühren und Provisionen im Wege der Aufrechnung geltend machen und diese jeweils von dem an den Verkäufer auszuzahlenden Betrag abziehen?

Eine gute Frage. Letztlich kann eBay Services eigentlich nur mit Forderungen aufrechnen, die eBay Services selbst zustehen, wie bspw. eigene Gebühren oder Forderungen. eBay müsste somit Gebührenforderungen nach unserer Auffassung an eBay Services abtreten, damit eBay Services dann eine Verrechnung vornehmen kann. Sonderbarer Weise wird dies an keiner Stelle erwähnt.

17. Trägt der private Verkäufer plötzlich das Versandrisiko?

Hinsichtlich des Versandrisikos, d.h. der Frage, wer haftet wenn die Ware unterwegs beschädigt wird oder verloren geht, gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen:

Hinsichtlich eines reinen Privatverkaufes (der Verkäufer ist Verbraucher) gilt § 447 BGB (Gefahrübergang bei Versendungskauf). Es heißt dort:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Dies bedeutet, dass, wenn der private Verkäufer die Ware bspw. an die Post übergeben hat, er die Verantwortung für die Versendung los ist.

Diese Regelung gilt nicht bei einem Verkauf vonr Gewerbetreibenden an Verbraucher gemäß § 474 Abs. 2 BGB. Der gewerbliche Verkäufer trägt immer das Versandrisiko.

Jeder, d.h. auch private Verkäufer ist jedoch verpflichtet gemäß § 4 der ergänzenden eBay-AGB einen qualifizierten Versandbeleg auf Aufforderung von eBay Services nachzuweisen. Für den Fall des Käuferschutzes heißt es in § 7 Nr. 2 der ergänzenden eBay AGB “Für den Fall, dass der Käufer im Rahmen eines eBay-Käuferschutzfalles mitteilt, dass er den Artikel nicht erhalten hat, ist der Verkäufer verpflichtet, den Versand des Artikels durch Vorlage eines qualifizierten Versandbelegs oder einer Sendungsinformation gegenüber eBay Services nachzuweisen”.

Dies bedeutet in der Praxis, dass auch private Verkäufer Produkte nicht mehr per Brief, Warensendung oder anderen nicht nachweisbaren Versandformen versenden können. Für den Fall, dass der Käufer behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben würde es in diesem Fall kein Geld geben. Dies ist natürlich insofern apart, als dass ein kundiger Käufer illegalerweise erkennen könnten, dass die Ware per Brief oder Warensendung gesandt wurde, der private Verkäufer somit keinerlei Chance hat, eine Versendung nachzuweisen. Unabhängig von den eBay-Regelungen würde man allgemein zivilrechtlich von einem privaten Verkäufer in irgendeiner Form einen Nachweis verlangen müssen, dass dieser die Ware überhaupt versandt hat. Dies kann jedoch auch durch Zeugen oder Ähnliches geschehen. Nach unserem Eindruck ist dieses Beweismittel jedoch nicht zugelassen.

18.  Warum greift der eBay-Käuferschutz für die neue eBay-Zahlungsabwicklung eigentlich nicht ein, wenn ein Gewerbetreibender Ware versendet und ein Verbraucher diese nicht bekommt?

Zum Hintergrund: Gemäß § 474 Abs. 2 BGB trägt ein Gewerbetreibender bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf gegenüber dem Verbraucher immer das Versandrisiko. Mit anderen Worten: Es reicht nicht aus, den Versand nachweisbar vorzunehmen, die Ware muss auch unbeschädigt beim Verbraucher ankommen. Der Käufer hat ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises, wenn die Ware nicht ankommt (BGH Az.: VIII ZR 302/02).

Wenn ein Verbraucher bei einem Gewerbetreibenden gekauft hat, den Artikel jedoch nicht bekommen hat, greift der eBay-Käuferschutz nur dann, wenn der gewerbliche Verkäufer nicht in der Lage ist, einen “qualifizierten Versandbeleg” vorzulegen (2.a der Richtlinien und Voraussetzungen für den eBay-Käuferschutz für Käufer).

Es heißt dort:

“Hinweis: Artikel, die auf dem Transportweg verlorengehen, sind nicht vom eBay-Käuferschutz abgedeckt. Eine Erstattung findet daher nicht statt, wenn der Verkäufer einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen kann, mit dem er den Versand des Artikels nachweist.”

Während somit der private Verkäufer auf einmal im weitesten Sinne ein Versandrisiko trägt, das er nicht hat, ist der gewerbliche Verkäufer aus dem Schneider, wenn er einen qualifizierten Versandbeleg vorweisen kann. Dies betrifft im Übrigen nur die Abwicklung über den von eBay stark angepriesenen eBay-Käuferschutz. Rechtliche Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem gewerblichen eBay-Verkäufer bleiben natürlich davon unberührt.

19. Rückzahlungen von eBay bei Widerruf – was ist mit den Rücksendekosten?

Für den Fall, dass ein privater Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hat und der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht oder seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat, hat der Verbraucher einen Rückzahlungsanspruch auf den Kaufpreis, auf die Hinsendekosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten.

Soweit gesondert vertraglich vereinbart, gilt § 357 Abs. 2 BGB:

(2) … Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 S. 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Für den Fall, dass die sogenannte 40-Euro-Klausel nicht in die Widerrufsbelehrung mit aufgenommen wurde oder für den Fall, dass der gewerbliche Verkäufer sich entschieden hat, ein Rückgaberecht einzuräumen, muss er immer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe tragen.

In diesem Fall hat der Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten, des Kaufpreises sowie der Rücksendekosten.

§ 6 Nr. 1 der “Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ebay.de- und ebay.at-Website als Verkäufer” regelt Folgendes:

1. Sofern der Verkäufer innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegenüber eBay Services erklärt, dass er auf Grund einer Einigung mit dem Käufer oder auf Grund einer einseitigen Rechtshandlung einer Partei (insbesondere durch Anfechtung, Aufrechnung oder Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufs, Rückgabe oder Rücktrittsrechts) zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des Gesamtpreises an den Verkäufer verpflichtet ist, und hat der Käufer bereits an eBay Services gezahlt, lässt sich eBay Services den entsprechenden Rückzahlungsanspruch des Käufers gegen den Verkäufer abtreten und wird den entsprechenden Betrag nach Maßgabe von Abs. 2 und 3 an den Käufer zurückerstatten.

Auf Grund der gesetzlichen Situation kann es jedoch sein, dass der Verkäufer an den Käufer mehr zurückzuerstatten hat, als der Käufer eigentlich gezahlt hat, nämlich Hinsendekosten, Warenwert und Rücksendekosten. Ob dies durch die Formulierung “entsprechenden Rückzahlungsanspruch” enthalten ist, bleibt unklar. Uns liegen Berichte von eBay-Kunden vor, denen im Falle des Widerrufs nur der Kaufpreis und die Hinsendekosten erstattet wurden, nicht jedoch die Rücksendekosten. Dies müsste der Händler gesondert mit dem Verbraucher klären. Den Mehraufwand kann man sich vorstellen.

20. Bekommt der Verbraucher das Geld, das ihm zusteht (Rücksendekosten), im Rahmen des eBay-Käuferschutzes für die neue eBay-Zahlungsabwicklung?

Der eBay-Käuferschutz greift für den Fall, dass der Käufer den Artikel nicht erhält oder der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Im letzteren Fall dürfte regelmäßig ein sogenannter Sachmangel vorliegen mit der Folge, dass der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB auch die Rücksendekosten zu tragen hat. eBay regelt im eBay-Käuferschutz unter Nr. 2 b für den Fall, dass der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht:

“Die Rückerstattung umfasst den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten.”

So scheint es wohl so zu sein, dass in den Fällen, in denen der Käufer – sei es auf Grund der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes oder auf Grund von Sachmängeln – einen Anspruch auf die Erstattung der Rücksendekosten hat, diese durch den Käuferschutz von eBay – in welcher Form auch immer – nicht erstattet werden.

Sollte sich der Verkäufer weigern, die Rücksendekosten individuell an den Verbraucher zu zahlen, müsste dieser geringste Beträge, wir sprechen von 3,00 Euro bis 15,00 Euro, gerichtlich durchsetzen. Entsprechende Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung würden ein Vielfaches dieses Betrages ausmachen.

Mutmaßlich war die Abwicklung direkt zwischen Verkäufer und Käufer in diesen Fällen wohl unproblematischer und für Händler nicht so arbeitsaufwendig.

21. Was passiert, wenn der vom Käufer überwiesene Betrag vom Zahlbetrag in der Kaufabwicklung abweicht?

Immer wieder angemerkt wurde im Feedback, die uns eBay-Händler zur neuen Zahlungsabwicklung gegeben haben, die Frage, wie mit abweichenden Zahlungen verfahren wird. Dies gilt zum einen für zu geringe, jedoch auch zu hohe Zahlungen.

eBay informiert in seinen FAQ dahingehend, dass in diesem Fall Verkäufer eine Benachrichtigung per Email erhalten. Die Verkäufer werden aufgefordert, den an eBay überwiesenen Betrag zu überprüfen und ihn innerhalb von 10 Tagen abzulehnen oder zu akzeptieren. Falls keine Reaktion erfolgt, wird die Zahlung automatisch zurückgewiesen und der Käufer informiert.

Wenn der Verkäufer die Zahlung ablehnt, wird der Betrag an den Käufer zurückerstattet. Der Käufer wird dann aufgefordert, den ursprünglich in der Kaufabwicklung genannten Betrag zu zahlen.

Wenn Verkäufer den übermittelten Betrag akzeptieren, wird die Anpassung des Betrages auf der Seite “meine Verkäufe” angezeigt. Die Zahlung wird dann als erhalten angezeigt.

eBay weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkäufer einen höheren Betrag nur dann akzeptieren dürfen, wenn dieser auch tatsächlich mit dem Käufer vereinbart wurde.

Für den Fall, dass der Zahlbetrag zu niedrig ist, müssen Verkäufer die Zahlung ablehnen, erst anschließend können diese einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnen.

22. Was passiert bei längeren Lieferzeiten, wenn der Verkäufer nur eine Anzahlung verlangen darf?

Bei bestimmten Produktgruppen sind bei eBay längere Lieferzeiten zulässig (z. B. Werklieferungsverträge oder Möbel). Hier darf nur eine Anzahlung von bis zu 15 % des Kaufpreises verlangt werden. Praktisch ist das bei der neuen Zahlungsabwicklung aber nicht vorgesehen. In den “Fragen und Antworten für Käufer zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung” von eBay heisst es:

Gibt es die Möglichkeit eine Anzahlung zu leisten?

Nein. Artikel, die über die neue eBay-Zahlungsabwicklung bezahlt werden, können nur auf einmal und vollständig bezahlt werden. Teilzahlung oder Anzahlungen sind zurzeit nicht möglich.

Ein weiterer Nachteil für Händler oder von eBay schlichtweg übersehen.

Nachtrag:

In den FAQ weist eBay darauf hin, dass gewerbliche Verkäufer die Möglichkeit haben, bei Artikeln mit einer langen Bearbeitungszeit in einigen Kategorien die zusätzliche Zahlungsoption “andere – siehe Artikelbeschreibung” anzubieten. Diese Zahlungsoption können Verkäufer in diesen Kategorien auch wählen, wenn für einen Artikel eine Anzahlung erforderlich ist. Sollte sich der Käufer aber für die Zahlung über die eBay-Zahlungsabwicklung entscheiden, ist eine Anzahlung nicht möglich. In diesem Fall ist der volle Kaufpreis sofort fällig. Wenn Verkäufer diese Zahlungsoption anbieten, dürfen sie Zahlungsinformationen in ihrem Angebot angeben.

Wenn Käufer bei Artikeln mit einer langen Bearbeitungszeit über eBay bezahlen, können Verkäufer den Artikel erst dann als verschickt markieren, wenn er fertig gestellt und verschickt worden ist.

Mit anderen Worten:

Wenn nicht über eBay gezahlt wird, kann der Verkäufer eine Anzahlung, nicht jedoch den gesamten Kaufpreis fordern, wenn über eBay gezahlt wird, muss der Käufer sofort alles zahlen, ist jedoch über den eBay-Käuferschutz abgesichert.

23. Was müssen gewerbliche Verkäufer aus Sicht von eBay tun?

Brav mitmachen natürlich und bei eBay bleiben. Aber ernsthaft: eBay informiert über Vorbereitungen, die gewerbliche Verkäufer treffen sollten. Die ergänzenden AGB sind bis zum 12.06.2012 zu akzeptieren. Falls nicht gilt fogendes:

“Wenn Sie die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer nicht akzeptieren, werden Sie ab 12. Juni 2012 keine Artikel mehr einstellen und wiedereinstellen können. “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote werden dann nicht mehr erneuert.”

Wichtig ist die Entfernung anderer Zahlungsinformationen:

Beim Einstellen eines Artikels dürfen Sie keine Zahlungsmethoden mehr angeben. Die Zahlung erfolgt an eBay und nicht mehr an Sie. Ausnahmen sind: “Barzahlung bei Abholung”, “Nachnahme” und “”Andere – Siehe Artikelbeschreibung” (z.B. Zahlungen in Kategorien, die von der neuen Zahlungsabwicklung ausgeschlossen sind). Der Käufer kann auswählen mit welcher Zahlungsmethode er bezahlen möchte. eBay akzeptiert für jedes Angebot automatisch folgende Zahlungsmethoden:

  • PayPal
  • Überweisung
  • Kreditkarte
  • Lastschrift
  • Sonstige Online-Zahlungsmethoden (z.B. Skrill (vormals Moneybookers))

Sie können auch “Barzahlung bei Abholung” oder “Nachnahme” als Zahlungsmethoden anbieten. Falls Käufer sich für eine dieser beiden Optionen entscheiden, erfolgt die Zahlung an Sie – entweder in bar oder über den Versanddienstleister

24. Erwirtschaftet eBay im Zeitraum Einzahlung und Auszahlung des Kaufpreises Zinsen?

Angeblich nicht. In einer FAQ-Liste von eBay heißt es:

“Wenn eBay im Sommer die neue Zahlungsabwicklung auf dem gesamten eBay-Marktplatz in Deutschland und Österreich einführt, werden keinerlei Zinseinnahmen mit den für kurze Zeit bei eBay liegenden Geldern generiert. Die Beträge werden auf einem zinslosen Konto liegen, sodass sichergestellt ist, dass wir keinerlei Zinsgewinne im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung erzielen.”

Nach vorsichtigen Berechnungen würden eBay dadurch Zinseinnahmen von 5 – 10 Mio Euro entgehen. Vor dem Hintergrund, dass bei vielen deutschen Banken bei normalen Girokonten bereits geringfügige Zinsen angeboten werden, verwundert diese Aussage. Wir können nur vermuten, dass dies etwas mit bankrechtlichen Vorschriften zu tun hat.

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25. Wie ist der genaue Ablauf von Zahlung, Auszahlung und Käuferschutz?

Dies haben wir anhand der AGB von eBay einmal ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit für Sie zusammengestellt:

26. Ihre Fragen

Welche Unklarheiten sind Ihnen noch aufgefallen, welche Konstellationen könnten zum Problem werden? Schicken Sie uns einfach eine Email! Eien erste Zusammenfassung von Meinungen unserer Leser haben wir für Sie zususammengestellt unter ” Meinungen von eBay-Händlern zur neuen Zahlungsabwicklung: Viel Kritik und konkrete Befürchtungen in der Praxis

Stand: 31.05.2012

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/ad99853f138349ff9d8147353ab09569