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Vorsicht beim Autokauf im Internet
-die beliebtesten Betrugsmaschen-
Es gibt kaum ein Produkt, dass derartig teuer ist und über das Internet von so vielen gehandelt wird, wie Automobile, PKW’s, LKW’s oder Motorräder. Dass, was früher im Kleinanzeigenteil oder bei Gebrauchtwagenhändlern mühsam los geschlagen wurde, findet heutzutage sein Weg in das Internet, sei es bzw. über eBay-Motors oder mobile.de. Wo viel Geld umgesetzt wird, treiben sich auch schwarze Schafe herum. Wir haben nachfolgend die beliebtesten Maschen zusammengestellt, mit denen beim Autokauf entweder betrogen wird oder zumindestens mit unlauteren Mitteln gearbeitet wird.
Wir möchten an dieser Stelle nicht verschweigen, dass wir aus rechtlicher Sicht den Autokauf über das Internet für nicht unproblematisch ansehen. Gerade bei gebrauchten PKW’s erscheint es fast unmöglich, ein Fahrzeug in all seinen kleinen Einschränkungen und größeren Mängeln so zu beschreiben, dass das Fahrzeug den Vorstellungen des Käufers entspricht. Selbst bei viel gutem Willen ist oftmals eine erhebliche Enttäuschung bei den Käufern gegeben, da sie nicht das Fahrzeug erhalten, dass sie erwarten. Einen Kratzer oder eine Roststelle, die für den Verkäufer nicht besonders von Belang ist, werden durch den Käufer zum Teil ganz anders eingeschätzt. Bei den meisten Portalen kommt direkt ein Kaufvertrag zustande, beispielsweise mit Abgabe des Höchstgebotes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Probefahrt gemacht hat, hat gegebenenfalls ein Problem. Wohl niemand würde bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto einfach vom Angesicht an vom Hof kaufen, ohne vorher eine Probefahrt und eine intensive Untersuchung vorgenommen zu haben. Ganz unjuristisch raten wir daher aus der Praxis dazu, als Käufer dem Verkäufer konkrete Fragen zu stellen und gegebenenfalls sich das Auto vor Abgabe eines Gebotes anzusehen.
Die beliebtesten Maschen beim Autokauf:
Der Käufer als Opfer
Vorsicht bei Auslandskäufen!
Bei einem Autokauf im Ausland weiß man nie, ob der Verkäufer tatsächlich liefert. Aufpassen sollten Sie daher schon dann, wenn nur aus der Telefonnummer im Angebot deutlich wird, dass sich das Fahrzeug im Ausland befindet. Zudem lässt weder eine Handynummer noch eine Festnetznummer den sicheren Schluss zu, dass der Verkäufer oder die Kontaktperson über den Telefonanschluss sicher identifiziert werden können. Über automatische Weiterleitungen, Telefonstuben oder Prepaid-Handykarten sind die Anschlussinhaber zum Teil gar nicht zurückzuverfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch Mehrwertdienstenummern zu nennen, unter den für viel Geld weitere Infos zu einem Schnäppchen erfragt werden können, dass es oft tatsächlich gar nicht gibt.
Vorsicht bei Vorkasse!
Western-Union oder MoneyGram ermöglichen es, Gelder ins Ausland zu transferieren. Dort können die Gelder, ohne das eine Adresse oder ein Wohnsitz des Empfängers bekannt ist, in bar gleich abgeholt werden. Die Kontrollen sind oft unzureichend. Codeworte oder Referenznummer, die der Käufer für sich behalten soll, bis er das Fahrzeug hat, stellen oft keinen ernsthaften Schutz dar, da das Geld dennoch abgeholt werden kann. Verwenden Sie einen anerkannten Treuhand-Service und achten Sie darauf, dass Sie auch tatsächlich einen echten Treuhand-Service nutzen und nicht eine ähnlich aussehende Fälschung. Vorkasse-Zahlungen ins Ausland sollte man grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn die Identität des Käufers geklärt ist oder eine Sicherheit gegeben ist. Gewährleistungsansprüche im Ausland durchzusetzen ist zudem außerordentlich aufwendig. Eine Vorkasse ist beim Autokauf eher unüblich und nur bei besonderen Konstellationen wie dem Auslandkauf von einem serösen Verkäufer angemessen.
Der Scheck-Trick:
Der Käufer möchte das Fahrzeug unbedingt haben und schickt einen Scheck. Grundsätzlich können Sie den Scheck bei Ihrer Bank einreichen, er wird Ihnen, was viele nicht wissen, jedoch nur unter Vorbehalt gutgeschrieben. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück. Ob Sie den Käufer des Fahrzeuges noch zu fassen kriegen, ist oftmals zweifelhaft.
Eine perfide Abwandlung des Scheck-Tricks ist der “überhöhter Scheck”-Trick. Der Käufer schickt Ihnen, weil er das Fahrzeug angeblich unbedingt haben möchte, einen Scheck der auf eine höhere Summe ausgestellt ist, als der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeuges. Dies wird oftmals mit irgendeiner fadenscheinigen Ausrede begründet. Der Verkäufer wird gebeten, die Differenz zwischen Kaufpreis und Scheck am besten über einen Bargeld-Transfer-Service, wie Western-Union anzuweisen. Wenn hier der Scheck platzt, bleibt der Verkäufer auf der Differenz sitzen.
Der “Ich brauche noch Geld, um die Papiere abzuholen”-Trick
Bei dieser Konstellation ist oftmals keine Vorkasse vereinbart. Das Fahrzeug soll abgeholt werden. Vor dem Abholungstermin bittet der Verkäufer den Käufer jedoch darum, einen gewissen Betrag schon einmal vorab zu zahlen, damit er Kfz-Papiere von seiner Bank abholen kann. Das kann stimmen, muss aber nicht sein. Wenn das Auto, zum Teil auch im Ausland abgeholt werden soll, fehlt vom Verkäufer jede Spur.
Der “Das Auto wird privat verkauft”-Trick
Ein Privatverkauf lässt es zu, dass der Verkäufer die Gewährleistung für das Fahrzeug ausschließt. Bei näherer Betrachtung handelt es sich jedoch gar nicht um einen Privatverkauf, sondern der Verkäufer tritt entweder als Strohmann für einen Autohändler auf oder betreibt in sonstiger Form irgendwie verschleiert einen Gebrauchtwagenhandel.
Der Verkäufer als Opfer
Der “Das Fahrzeug ist gar nicht so wie in der Beschreibung und hat viele Mängel”-Trick
In diesem Fall gibt der Käufer ein Gebot auf das Fahrzeug ab und erscheint auch pünktlich zum Übergabetermin. Der Verkäufer ist oftmals froh, das Fahrzeug tatsächlich los geworden zu sein. Vor Ort macht der Käufer dann geltend, das Fahrzeug hätte Mängel, die nicht in der Auktionsbeschreibung stehen und versucht den Preis herunterzuhandeln. Der Verkäufer, der sein Fahrzeug los werden möchte, knickt hier oftmals ein und lässt sich im Preis drücken.
Dieser “Trick” ist relativ häufig zu beobachten, hat jedoch zwei Seiten. Zum einen werden durch den Verkäufer tatsächlich oftmals nicht alle Mängel beschrieben, die das Fahrzeug hat, so dass der Käufer tatsächlich die Gelegenheit hat, am Zustand des Fahrzeuges herumzukritteln. In der verschärften Variante werden dem Verkäufer durch den Käufer gleich noch Schadensersatzforderungen angedroht, da man ja umsonst angereist sei und hierdurch Kosten entstanden sind und gegebenenfalls ein Gewährleistungsausschluss gar nicht wirksam sei. Für den Verkäufer gilt es jedoch zu beachten, dass wenn er das Fahrzeug einwandfrei beschrieben hat, er über das Internetportal einen Kaufvertrag geschlossen hat und einen Anspruch darauf hat, dass das Fahrzeug gegen Zahlung gegen eines bestimmen vereinbarten Betrages auch abgenommen wird.
Zusammenfassung:
Vor geschickten Betrügern bzw. Personen, die unlauter sich einen Vorteil verschaffen wollen, ist niemand gefeit. Oftmals hilft es jedoch schon, sich ein Angebot sehr sorgfältig durchzulesen und hier insbesondere darauf zu achten, ob die Identität des Verkäufers verschleiert wird oder der Verkäufer im Ausland sitzt, dies aber beispielsweise über den Artikelstandort nicht deutlich macht.
Niemand hat etwas zu verschenken, seien Sie daher bei besonders günstigen Angeboten extrem vorsichtig. Lesen Sie sich ferner die Artikelbeschreibung genau durch. Rostlauben können so blumig umschrieben werden, dass die Mängel zwar genannt, jedoch ein anderer Eindruck entsteht. Seien Sie extrem vorsichtig bei Vorkasse-Zahlungen insbesondere, wenn diese über einen Bargeld-Transfer-Service laufen, Kopien von Ausweis- oder Kfz-Papieren können gefälscht sein und besagen gar nichts. Es sollten ferner nur anerkannte Treuhand-Services verwendet werden.
Weiterführende Links:
- Erfahren Sie mehr über die Rechtslage beim Autokauf im Internet und bei ebay.
- Hinweispflichten des Verkäufers beim Autoverkauf nicht nur im Internet
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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