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Weitreichend: Amazon-Verkäufer haftet für wettbewerbswidrige Aussagen bei Amazon-Kundenrezensionen

Es gibt kaum eine Plattform, die so viele Kundenrezensionen über Produkte hat, wie Amazon. Um diese Rezensionen noch verkaufsfördernder einzusetzen, hat Amazon bspw. vor Kurzem erst in den USA, dann aber auch bei Amazon.de eine Funktion eingeführt, dass die wichtigsten Stichworte aus Kundenrezensionen angezeigt werden.

Der Inhalt von Kundenrezensionen kann für Amazon-Händler jedoch aufgrund eines aktuellen Urteils zum Problem werden.

Gericht entscheidet: Händler haftet für wettbewerbswidrige Inhalte in Kundenrezensionen

Uns liegt die rechtskräftige Entscheidung eines Landgerichtes vor, in dem es um Kundenrezensionen hinsichtlich eines Nahrungsergänzungsprodukt ging.

Rechtlicher Hintergrund

Nahrungsergänzungsmittel sind im Rechtssinne Lebensmittel, es sind jedenfalls keine Arzneimittel. Unzulässig ist es daher grundsätzlich, Lebensmittel, in dieser Form Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen zu bewerben. Neben einem Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht (HWG) ist in diesen Fällen auch ein Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) denkbar. Gemäß Art. 7 Abs. 3, 4 LMIV darf es bei Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, neben den vorgesehenen Ausnahmen, über ein Lebensmittel keine Information über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit geben, die dem Lebensmittel zugeschrieben werden. Konkret geht es um folgende Regelung:

(3) Vorbehaltlich der in den Unionsvorschriften über natürliche Mineralwässer und über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, vorgesehenen Ausnahmen dürfen Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser
Eigenschaften entstehen lassen.

(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten auch für
a) die Werbung;
b) die Aufmachung von Lebensmitteln, insbesondere für ihre Form, ihr Aussehen oder ihre Verpackung, die verwendeten Verpackungsmaterialien, die Art ihrer Anordnung und den Rahmen ihrer Darbietung

Zum Problem wird ferner die Health-Claims-Verordnung der EU. Die Zulässigkeit der Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben setzt u. a. voraus, dass anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise nachgewiesen ist, dass das Vorhandensein, das Fehlen oder verringerte Gehalt des Nährstoffes oder einer anderen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, eine positive ernährungsbezogene Wirkung oder physiologische Wirkung hat.

Des Weiteren kommt ein Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben in Betracht, soweit diese nicht ausdrücklich zugelassen sind.

Ein Problem der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln erreicht auch Amazon

Die Hersteller bzw. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, die von wettbewerbsrechtlichen Problemen doch häufig betroffen sind, kennen die Problematik. In der Vergangenheit wurde versucht, dies so zu lösen, dass nicht der Anbieter selbst unzulässige Aussagen machte, sondern diese Aussagen quasi zufriedenen Kunden in den Mund gelegt wurden. Denkbar ist natürlich auch die Alternative, dass die zufriedenen Kunden sich selber bspw. in einem Blog äußern. Diese Form der Bewerbung war, wenn bspw. das Angebot selbst auf den Blog bspw. Bezug nahm, schon immer problematisch.

Haftung für Kundenrezensionen bei Amazon

In dem uns vorliegenden Fall ging es um ein Nahrungsergänzungsmittel, das bei Amazon beworben wurde. Über das Produkt gab es auf der Plattform Amazon umfangreiche Kundenrezensionen mit Aussagen wie

“für meine Gelenkschmerzen”
“gegen Schmerzen”
“keine Gelenkschmerzen mehr!”
“kann man Beschwerden auf natürliche Weise entgegenwirken”

Das Gericht sah hierbei durchaus das Problem, dass bei Amazon Kundenrezensionen veröffentlicht werden, ohne dass der Händler, der die ASIN mit den Kundenrezensionen nutzt, hierauf irgendeinen Einfluss hat.

Händler haftet für Kundenrezensionen

Nach Ansicht des Landgerichtes haftet der Händler, der eine ASIN mit wettbewerbswidrigen Kundenrezensionen nutzt, indem er sich dort anhängt, für deren Inhalt. Es heißt insofern in dem Urteil:

“Es wird nicht verkannt, dass die Beklagte unstreitig nicht selbst durch aktives Handeln die Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Normen vorgenommen hat, sondern dass dies durch nicht in Wettbewerbsabsicht handelnde Verbraucher außerhalb des direkten Einflussbereiches der Beklagten erfolgt ist. Gleichwohl ist eine Verantwortung der Beklagten gegeben, da diese ihrer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht im Sinne der in § 3 Abs. 2 UWG genannten unternehmerischen Sorgfalt nicht nachgekommen ist… Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht der Beklagten hinsichtlich der rechtsverletzenden Inhalte in den Kundenrezensionen kann sich als Überwachungs- und Prüfungspflicht, bei der Entdeckung von Verstößen auch als Pflicht, den Äußerungen in aktiver Weise entgegenzutreten oder sich davon zu distanzieren, konkretisieren…

Im vorliegenden Fall hat die Beklagte durch Einstellen der Anzeige durch … bei Amazon angesichts des dort vorgefundenen Rezensionssystems die naheliegende Gefahr geschaffen, dass unmittelbar im Anschluss an ihre Anzeige Verbraucher positive Erfahrungen wiedergeben, die wissenschaftlich nicht belegt und als Äußerung der Beklagten unzulässig sind. Das Zusammenspiel in der Anzeige der Beklagten mit der Bewertungsplattform Amazon ist von vornherein darauf angelegt, diese Äußerungen hervorzurufen und entspricht letztlich auch den Werbeinteressen der Beklagten. Auch wenn diese den Inhalt der Rezension nicht steuern kann, rechnet sie bei Inanspruchnahme der Vermarktung über Amazon mit (auch) positiven Äußerungen der Rezensenten, die als Äußerung von Verbrauchern für andere Interessenten ein höheres Gewicht haben, als bloße Werbeaussagen des Verkäufers. Insoweit können auch, in der Regel vereinzelte, negative Einschätzungen den Wert der übrigen positiven Rezensionen sogar noch erhöhen, da dies für die Authentizität und Glaubwürdigkeit der Rezensionen insgesamt zu sprechen scheint.”

Händler muss “entgegenwirken”

Im Weiteren heißt es in der Entscheidung:

“Berücksichtigt man, dass hier bedeutende Interessen der Verbraucher hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zur Debatte stehen, etwa, indem die Gefahr besteht, dass diese sich auf die Selbstmedikation verlassen und auf einen Arztbesuch verzichten und berücksichtigt man weiter, dass im Übrigen effizient kaum zu kontrollieren wäre, wenn Werbende in unlauter Weise gefakte Rezensionen veranlassen würden, ist es der Beklagten zumutbar, den durch die Rezensionen entstehenden falschen Eindrücken entgegenzuwirken. Ob dies in hinreichender Form dadurch geschieht, dass bereits in der Anzeige selbst ein entsprechender Hinweis aufgenommen wird oder indem zu den relevanten Rezensionen ein Kommentar der Beklagten angefügt wird oder auf anderer Weise, bedarf hier keiner Entscheidung. Ebenso wenig ist hier zu prüfen, wie häufig eventuelle Überprüfung auf irreführende Rezensionen vorzunehmen wären…”

Das Landgericht geht somit davon aus, dass der Händler, der eine ASIN mit rechtswidrigen Rezensionen nutzt, ohne Wenn und Aber dafür haftet.

Des Weiteren gibt das Landgericht (warum auch) keinen Hinweis darauf, wie man dieses Problem umschiffen kann. Vorgeschlagen wird durch das Landgericht

– ein entsprechender Hinweis im Angebot
– ein Kommentar des Anbieters in der Rezension
– oder eine andere Weise

In der Theorie mag dies ein Ansatz sein, in der Praxis auf keinen Fall. Zunächst ist festzustellen, dass es aktuell keinen Prozess bei Amazon gibt, um schnell, effektiv und unkompliziert Rezensionen zu löschen.

Ein Hinweis in der Artikelbeschreibung oder einen Kommentar zu einer Rezension ist ebenfalls keine Lösung. Eine entsprechende Information wäre nicht nur intransparent, sondern würde auch nicht dazu führen, dass der Wettbewerbsverstoß damit quasi entfallen würde.

Weitreichendes Problem

Gerade bei Nahrungsergänzungsmittelprodukten sind Äußerungen bspw. aufgrund der Health-Claims-Verordnung von Verbrauchern hoch problematisch. Dies gilt umso mehr, als dass begeisterte Nutzer eines Nahrungsergänzungsmittelproduktes sich zum Teil quasi einen Glaubenskrieg im Internet liefern, welche “Naturprodukte” gegen welche Krankheit helfen.

Eine Kontrolle von Kundenrezensionen ist aktuell schlichtweg nicht möglich bei Amazon. Wer jetzt die Kundenrezensionen nach “verbotenen” Begriffen durchsucht, hat nichts gewonnen, wenn 10 Minuten später eine rechtswidrige Kundenrezension veröffentlicht wird.

Das Problem verschärft sich sogar noch dadurch, dass Amazon vor Kurzem die Zusammenfassung von Stichworten bei Kundenrezensionen eingeführt hat. Das Beispiel in unserem Beitrag mit dem Begriff “Gelenkschmerzen” kann somit  bereits zum Problem werden:

Hinzukommt, natürlich gerade auf einem umkämpften Markt wie Amazon, auch immer die Gefahr, dass ein Wettbewerber ein ganz neues Betätigungsfeld entdeckt: Zu der Plage der gefälschten Gefälligkeitsrezensionen kommt jetzt die neue Gefahr, Rezensionen zu veröffentlichen bzw. dies zu veranlassen, die für den Wettbewerber zu einem rechtlichen Problem werden.

Nur Nahrungsergänzungsmittel?

Die Problematik ist aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen bei Nahrungsergänzungsmitteln sowie Lebensmitteln besonders hoch. Inwieweit andere Branchen davon erfasst werden, bleibt abzuwarten. Wir denken hier bspw. an vergleichende Werbung, irreführende Testwerbung, Garantien oder ähnliches.

Was wird aus den Amazon-Kundenrezensionen?

Langfristig gesehen muss die Plattform Amazon reagieren. Wie hier ein praktikabler Weg aussieht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Und etwas anderes wird noch deutlich: Bei einer Abmahnung wegen Kundenrezensionen bei Amazon sind die Folgen weitreichend, da aktuell keinerlei Einfluss darauf besteht, was Kunden konkret in den Rezensionen äußern.

Wir beraten Sie.

Stand: 16.03.2018

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/a4eed6a9ea7c4677a86386b18d1bb55b