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Fragebogen der EU-Kommission an Amazon-Händler: Geht es darum, dass Amazon erfolgreiche Produkte von Amazon-Händlern plötzlich selbst anbietet?
- Aktuell: Gut für Händler bei Amazon: Bundeskartellamt zwingt Amazon zu einer weltweiter Änderung seiner Geschäftsbedingung -was dies für Amazon-Händler in der Praxis bedeutet
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die EU-Kommission am 18.09.2018 viele europäische Amazon-Händler per E-Mail aufgefordert hatte, einen Online-Fragebogen auszufüllen. In einer zweiten Mail wurden die Händler aufgefordert, das Auskunftsverlangen bis zum 09.10.2018 zu erfüllen, rechtlich gesehen haben die Händler eine Antwortpflicht.
Im Anschreiben der Kommission ist lediglich die Rede von einem “mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhalten von Amazon im Zusammenhang mit der von Amazon betriebenen Verkaufsplattform für Drittverkäufer”. Es heißt insofern in der E-Mail: “Der Europäischen Kommission liegen Informationen vor, wonach Amazon Daten, die auf Amazon-Marketplace im Zusammenhang mit Transaktionen von Drittverkäufern generiert oder erhoben werden, erfasst und für eigene Onlinehandelstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union nutzt.”
Uns liegt mittlerweile der Fragebogen für Einzelhändler mit den Fragen der Kommission an die Amazon-Händler vor.
Aus dem Fragebogen lässt sich nach unserer Auffassung herauslesen, um was es der Kommission mutmaßlich geht.
Händler verkauft auf Amazon eigene Produkte, die plötzlich durch Amazon selbst angeboten werden
In einer Frage heißt es:
Der Kommission ist bekannt, dass Amazon als Einzelhändler innerhalb der letzten fünf Jahre Produkte in sein Angebot auf Amazon.de aufgenommen hat, die Sie ebenfalls auf Amazon.de angeboten haben.
Die Formulierung lässt daruf schließen, daß der Komission ganz konkrete Informationen zu dem kontaktierten Amazon-Händler vorliegen.
Eine weitere Frage bezieht sich darauf, ob Amazon in der Zeit vor oder nach dem Angebot in irgendeiner Form zum Händler Kontakt aufgenommen hat.
Noch konkreter ist die Frage
Hat Amazon sich Ihres Wissens an Ihren Lieferanten gewandt, um das Produkt von diesem zu beziehen oder auf andere Weise Vertriebsrechte zu erhalten?
In diesem Zusammenhang fordert die Kommission Unterlagen an.
Des Weiteren werden die wirtschaftlichen Auswirkungen abgefragt.
Die Fragen der Kommission betreffen einen Aspekt des Amazonhandels, der uns aus unserer Beratungspraxis und im Kontakt zu unseren Mandanten bekannt ist:
Nach unserem Eindruck wertet Amazon sehr sorgfältig und intensiv aus, wie erfolgreich ein Händler Produkte bei Amazon verkauft. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um attraktive Produkte handelt, die ausschließlich durch einen Händler angeboten werden. Aus unserer Beratungspraxis ist uns ferner bekannt, dass Amazon hier zum Teil Druck ausübt, damit der Amazon-Händler entweder seine Lieferquellen offenlegt oder das Produkt an Amazon direkt verkauft. Zum Teil, so unser Eindruck, wird die Frage nach einer Prüfung der Echtheit der Produkte vorgeschoben, um Informationen über die Einkaufsquellen zu erhalten. Bei einigen Händlern ist zudem der Eindruck entstanden, dass es erhebliche Nachteile haben wird, wenn das Produkt nicht direkt an Amazon verkauft wird.
Wir vermuten ein systematisches Vorgehen von Amazon. Dies würde auch das Verfahren der EU-Kommission erklären.
Soweit die Kommission tatsächlich Händler angeschrieben hat, die von dieser Konstellation wirklich betroffen sind (die oben genannte Fragestellung deutet darauf hin) ist auf jeden Fall zu empfehlen, der EU-Kommission zuzuarbeiten.
Ein entsprechendes Verfahren der EU-Kommission würde die Position der Händler erheblich verbessern.
Stand: 26.09.2018
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