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Weiteres Kartellverfahren gegen Amazon: Neben der europäischen Kommission ermittelt jetzt auch das Bundeskartellamt gegen Amazon

Wir hatten bereits im September 2018 darüber berichtet, dass die europäische Kommission gegen Amazon aufgrund von mutmaßlichen Kartellrechtsverstößen ermittelt. Die Kommission hatte insofern Fragebögen an Amazon Händler übersandt. Der Fragebogen der Kommission liegt uns vor. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen, was die Kommission konkret bei Amazon beanstandet.

Jetzt ermittelt auch das Bundeskartellamt gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hat am 29.11.2018 eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

Bonn, 29. November 2018: Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen.

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist u.a., dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies wird das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln.

Auslöser für das Verfahren sind zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht haben.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 u.a. umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzen sich. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern. 

Grundsätzlich ist die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens in der Regel nur dann möglich, wenn das betroffene Unternehmen eine marktbeherrschende Position hat. Dies dürfte bei Amazon eindeutig der Fall sein.
Einige der Punkte, hinsichtlich derer das Bundeskartellamt ermittelt, sind uns aus unserer Beratungspraxis bekannt. Hierzu gehören beispielsweise intransparente Kündigungen. Die Händler-AGB von Amazon enthalten auch nach unserer Auffassung tatsächlich einige problematische Klauseln. Besonders weitreichend in der Händlerpraxis dürften Ermittlungen des Bundeskartellamtes zur Einräumung von Nutzungsrechten für Produktbilder und Produktbeschreibungen sein. Wir hatten die Regelungen an dieser Stelle bereits einmal erläutert. Sollte das Bundeskartellamt diese Regelung kippen, hätte Amazon ein großes Problem.

Was Amazon-Händler tun können

nach unserer Auffassung spricht nichts dagegen, das Bundeskartellamt proaktiv darüber zu informieren, wenn Sie als Amazon-Händler ähnliche Probleme mit Amazon haben oder hatten. In diesen Fällen empfiehlt sich eine entsprechende schriftliche Information an das Bundeskartellamt.

Stand: 29.11.2018

Rechtsanwalt Johannes Richard

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