Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) aus Fürstenfeldbruck
Branche: u. a. Gartentore, Hoftore, Zäune, Textilien, EDV Zubehör, Druckerzeugnisse, Tauchschulen, Sportartikel, Waffen, Ladegeräte, Lebensmittel, Getränke, Musikinstrumente
Vorwurf der Abmahnung:
Unter anderem:
fehlender Link auf die OS-Plattform
fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung
40 € Klausel
fehlerhafte Informationen zu den Widerrufsfolgen in der Widerrufsbelehrung
Fehlen von Informationen zu den einzelnen technischen Schritten zum Vertragsschluss
Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit
Fehlen von Informationen zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung
Fehlen von Informationen zu den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Fehlen von Informationen zu sämtlichen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken
Verwendung einer unzulässigen Gewährleistungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Weitere unzulässige Klauseln in AGB
Veraltete Widerrufsbelehrung
Garantiewerbung ohne Erläuterung
Irreführende Garantiewerbung
Fehlende Hinweise nach LMIV bei Wein
Unzulässige AGB-Klauseln, bspw. zu Sonderbereinarungen oder zum Erfüllungsort oder Gerichtsstand
Fehlender Hinweis aus Sulfite bei Wein
Fehlende Information auf den Alkoholgehalt bei Wein
Fehlerhafte AGB-Klauseln
Fehlende Information über Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
fehlender Grundpreis
fehlender Hinweis auf die Umsatzsteuer
fehlende Nährwertdeklaration
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (Werbung mit “bekömmlich z.B.)
Verstoß gegen Öko-VO beim Angebot von Bio-Lebensmitteln
Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (EG 1924/2006) wegen der Bewerbung von Wein bzw. alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol.% Alkohol mit “bekömmlich”, “zuträglich”, “gesund”, “leicht verdaulich” (dazu OLG München)
Verstoß gegen das Werbeverbot von Tabackwaren
Gerügter Verstoß bei: Internetshop, eGun, eBay
Geltend gemachte Kosten: 243,95 Euro
Anmerkung 03/2023
Anmerkung 06/2020
Der Verbraucherschutzverein guW e.V mahnt wieder einmal die Bewerbung mit einer Garantie ohne Information zu den Garantiebedingungen ab. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 02/2020
Aktuell mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V) wieder fehlende Informationen zu Name und Firma sowie Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers beim Angebot von Lebensmitteln ab. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus Art. 9 Abs 1 lit. h) der LMIV.
Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 11/2019
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) ist aktuell nach unserem Eindruck wieder sehr aktiv. Unter anderem werden unwirksame Klauseln in AGB´s von Internetshops abgemahnt.
Anmerkung 07/2019
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) mahnt aktuell die Anbieter von Wein wegen des Verstosses gegen Health-Claims-Verordnung ab. Wein darf nicht mit “bekömmlich”, “gesund” etc. beworben werden.
Ebenfalls aktuell umfangreich abgemahnt werden Verstöße gegen Informationspflichten bei Lebensmitteln. In diesem Fall ist äußerste Vorsicht geboten, da die Unterlassungsverpflichtung sich nicht nur auf die abgemahnte Plattform gezieht, sondern auf den gesamten Internethandel. Zudem ist die Umsetzung der Informationspflichten aufwendig und komplex.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend, in Einzelfällen viel zu weitreichend und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Wir empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 10/2018
Auch weiterhin mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) Garantiewerbung bei eBay ab.
Anmerkung 07/2018
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt aktuell die Bewerbung mit einer Garantie ab, ohne, dass über eine Garantieerklärung informiert wird. Wir raten zur Vorsicht. Auch wenn sich die Abmahnung auf ein Angebot bei eBay bezieht, gilt die Unterlassungserklärung für alle genutzten Plattformen, bspw. auch für Amazon. Das wird häufig übersehen.
Wir empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 06/2018
Aktuelles Abmahnthema: Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung bei der Bewerbung von alkoholischen Getränken sowie behauptete Verstöße beim Angebot von Bio-Lebensmitteln.
Anmerkung 04/2018
Garantiewerbung bei eBay ist weiterhin ein Abmahnthema für den Verbraucherschutzverein guW e.V.
Anmerkung 01/2018
Auch weiterhin sind Anbieter von Lebensmitteln im Fokus des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. Bei Fehlern oder einer unvollständigen Lebebsmittelkennzeichnung im Internet raten wir zu äußerster Vorsicht.
Wir empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 10/2017
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. rügt jetzt auch weitere fehlende Informationen bei vorverpackten Lebensmitteln, so bspw. eine fehlende Nährwertdeklaration. Derartige Informationen sind bei Internetangeboten gar nicht einfach umzusetzen. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 07/2017
Wieder im Fokus des Verbraucherschutzverein guW e.V.: Fehlende Informationen beim Angebot von Wein.
Wir raten zur Vorsicht!
Anmerkung 04/2017
Wieder einmal wird die Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedinungen bei eBay abgemahnt.
Anmerkung 03/2017
Vorsicht! Auf ersten Blick bezieht sich die Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. nur auf Wein, Schaumwein und weinhaltige Getränke. Tatsächlich sich umfasst die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung jedoch grundsätzlich Lebensmittel und nicht nur Wein und Sekt. Wir empfehlen eine Beratung, insbesondere hinsichtlich der möglichen Folgen einer Unterlassungserklärung.
Anmerkung 02/2017
Weiterhin werden fehlende Informationen bei Angebot von Lebensmitteln, in erster Linie bei Wein und Sekt, abgemahnt.
Anmerkung 08/2016
Bisher mahnte der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. nur den fehlenden Hinweis auf Sulfite bei Wein ab. Jetzt neu ist der fehlender Hinweis auf Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers beim Angebot von Schaumwein, Wein und weinhaltigen Getränken.
Anmerkung 06/2016
Wir raten bei dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zur Vorsicht. Der Verein macht bei einem Verstoss gegen eine abgebene Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe geltend, und zwar nach einem längeren Zeitraum nach Abgabe einer Unterlassungserklärung. Falls Sie gegenüber dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, diese auch einzuhalten.
Sollte der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. bei Ihnen eine Vertragsstrafe geltend machen, beraten wir Sie gerne.
Anmerkung 03/2016
Uns liegen weit über 20 Abmahnungen des Verbraucherschutzverein guW vor. Wie raten zur Vorsicht. Der Verbraucherschutzverein macht aktuell wieder Vertragsstrafe geltend. Dies ist dann verbunden mit einer erneuten Abmahnung.
Anmerkung 02/2016
Aktuell mach der der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) wieder einmal Vertragsstrafen geltend. Wir hatten bereits darüber in der Vergangenheit berichtet(s.u.). So überprüft der Verein Unterlassungserklärungen und macht Vertragstrafe geltend bei Unterlassungserklärungen, die vor einigen Jahren abgegeben wurden! Wir raten somit zur Vorsicht. Es wird eine Vertragstrafe von über 5000 Euro gefordert.
Wir beraten oder vertreten Sie, wenn der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. von ihnen eine Vertragsstrafe fordert.
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen (mehr als 10) und auch einstweilige Verfügungen vor. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, beantragt der Verein in der Regel eine einstweilige Verfügung; dennoch sollten eine Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V ist in die UKLAG-Liste eingetragen. Auf der Internetseite des Vereins gibt es eine Möglichkeit, Wettbewerbsverstösse online zu melden. Die beigefügte Unterlassungserklärung hat z. T. ihre Tücken. Wir raten zur Vorsicht.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V macht zudem auch Vertragsstrafe geltend.
Stand: 03/2023