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Abmahnung durch den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute (VDAK e.V.)

 

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von dem Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.) erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung durch den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)

 

Abmahner: Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V., Recklinghausen 

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab 

Branche: Elektronik

Vorwurf der Abmahnung: Werbung mit Garantien ohne Erläuterung der Garantiebedingungen

Gerügter Verstoß bei: eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 142,80 €

Anmerkung 04/2019

 

LG Karlsruhe: VDAK konnte Klagebefugnis nicht nachweisen  

 

Anmerkung 11/2018

 

Jetzt wird abkassiert: VDAK macht Vertragsstrafe geltend

 

Anmerkung:

Uns liegen mehr als 30 Abmahnungen des VDAK vor.

Der VDAK Aktiver Gewerbeschutz Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. war uns bisher als Abmahner nicht bekannt, insbesondere nicht hinsichtlich Abmahnungen aufgrund von fehlerhaften Internet-Angeboten.

Nach eigenen Angaben wurde der VDAK 1994 begründet, ihm gehören angeblich über 1000 unmittelbare Mitglieder an. Zu den Mitgliedern gehören ferner andere Wirtschaftsverbände und sonstige Fachverbände mit ihren Mitgliedern.

Der Verein verweist ferner auf verschiedene Urteile, in denen dem Verein eine Aktivlegitimation zugestanden wurde. Auffällig ist, dass diese Urteile schon älter sind.

In der Vergangenheit ist der VDAK gegen “Anzeigen-Haie” vorgegangen. Auf seiner Internetseite informiert der VDAK hinsichtlich der derzeitigen Tätigkeitsschwerpunkte zu den Themen “Anzeigen-Schwindel, Adressbuch-Schwindel, sonstige unseriöse Werbefirmen”.

Inwieweit der Verein Mitglieder, bspw. aus dem Bereich Unterhaltungselektronik hat, bleibt unklar.

Auch wenn die Abmahnkosten von 120,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 142,80 Euro gering erscheinen mögen, empfehlen wir, eine Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen, da eine Abmahnung, die sich auf eine Garantie ohne Erläuterung bezieht, immer problematisch ist.

Stand: 02/2018

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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