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VDAK macht Vertragsstrafe geltend

Der VDAK e. V. (Verein deutscher und ausländischer Kaufleute) ist uns aus unserer Beratungspraxis seit Anfang 2018 als Abmahner bekannt. Wir hatten in mehr als 30 Fällen Abgemahnte beraten. Die damaligen Abmahnungen fanden wir problematisch. Wir hatten bereits damals darauf hingewiesen, es ging um die Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung problematisch ist. Insbesondere sollte man sich in derartigen Fällen nicht von den eher geringen Abmahnkosten blenden lassen. Eine gegenüber einem Abmahnverein abgegebene Unterlassungserklärung kann genauso weitreichend sein.

Nun wird abkassiert: VDAK macht Vertragsstrafe geltend

Der VDAK überprüft aktuell offensichtlich Angebote von Abgemahnten, insbesondere bei eBay, und macht eine Vertragsstrafe geltend. Die Geltendmachung erfolgt durch den VDAK selbst. Nach Fristablauf wird das Beitreiben mit anwaltlicher Hilfe angedroht.

Gleichzeitig sind dem VDAK offensichtlich Einwände gegen die sogenannte Aktivlegitimation bekannt, heißt es doch im entsprechenden Schreiben “Nur vorsorglich und um Ihrem möglichen Einwand der fehlenden Aktivlegitimation vorzubeugen, überreichen wir zum Nachweis unserer gegenwärtigen wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit drei gerichtliche Entscheidungen… Die Entscheidungen sind rechtskräftig und als endgültig bindende Regelungen anerkannt worden. In den Verfahren ging es materiell-rechtlich ebenfalls um “Garantiewerbung”.”

Bei den beigefügten Entscheidungen handelt es sich um ein Versäumnisurteil und zwei einstweilige Verfügungen. Diese Entscheidungen sagen über die sogenannte Aktivlegitimation, d. h. die Berechtigung des VDAK, abmahnen zu dürfen, nichts aus. Ein Gericht wird sich nur dann näher mit der Frage der Aktivlegitimation beschäftigen, wenn der Abgemahnte auch Einwände hiergegen vorbringt. Dies ist jedoch bei einstweiligen Verfügungen im Beschlusswege oder bei einem Versäumnisurteil nicht der Fall.

Wir beraten Sie bei einer Vertragsstrafe des VDAK.

Stand: 27.11.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/87101d9858e94408a69f39e660d493ad