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In der Artikelbeschreibung verlinkte Bedienungsanleitung: Fehlerhafte Garantieinformationen des Herstellers über eine Garantie sind wettbewerbswidrig

Das Thema Garantie mag für Verbraucher hilfreich sein. Für Internethändler stellen Garantien ein großes Problem dar.

Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass für den Fall, dass in einem Internetangebot eine Garantie erwähnt wird, auch über die Garantiebedingungen nach § 479 BGB informiert werden muss. Eine Garantieerklärung muss enthalten:

1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und

2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Dies hat zur Folge, dass eine Erwähnung einer Garantie in einem Internetangebot auch immer Informationen zu den Garantiebedingungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthalten muss.

Ein anderes Thema, welches aktuell noch ungeklärt ist, inwieweit Internethändler über eine Herstellergarantie informieren müssen. Soweit auf einer Verpackung mit einer Garantie geworben wird geworben wird, muss es entweder auf oder in der Verpackung weitere Garantieinformationen geben, so dass OLG Frankfurt.

Erwähnung einer Garantie in der Bedienungsanleitung wurde zum Problem

Link BedienungsanleitungIn der Bedienungsanleitung für ein Taschenmesser, welches über die Plattform Amazon angeboten worden war, fand sich ein unzureichender Hinweis des Herstellers auf die Garantie. Das tückische an dem Fall: In der Artikelbeschreibung selbst war die Garantie mit keinem Wort erwähnt worden. Es ging um ein Taschenmesser, welches auf der Plattform Amazon angeboten wurde. Zum Problem wurde hier eine Verlinkung auf die „Betriebsanleitung“ innerhalb der Artikelbeschreibung. Jeder Händler, der die ASIN für dieses Taschenmesser nutzte, hatte somit plötzlich ein wettbewerbsrechtliches Problem wegen der Bewerbung mit unzureichenden Garantiebedingungen.

OLG Hamm: Unzureichende Garantieerklärung in der Bedienungsanleitung ist wettbewerbswidrig

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019, Az.: I – 4 U 22/19) nahm den Händler, der die ASIN mit der Bedienungsanleitung nutzte, in die wettbewerbsrechtliche Verantwortung. Der beklagte Händler hatte es zu unterlassen, beim Angebot von Taschenmessern das Angebot mit Hinweisen auf Garantien zu versehen, ohne hierbei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, hinzuweisen und ohne den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes anzugeben unter Verweis auf das Angebot bei Amazon mit der Bedienungsanleitung.

Haftung für verlinkte Bedienungsanleitung?

Das OLG Hamm wirft durchaus die Frage auf, ob ein Händler sich eine Garantieerklärung aus einem verlinkten Produktinformationsblatt überhaupt zu Eigen macht. „Die Überschrift „weitere technische Informationen“ über dem Hyperlink zu der „Betriebsanleitung“ spricht eher dafür, dass die Beklagte sich allenfalls die in dem verlinkten pdf-Dokument enthaltenen technisch-praktischen Angaben zu Eigen machen wollten und nicht die rechtliche Erklärung zur Garantie.“ so das OLG Hamm.

Im Ergebnis ändert dies nach Ansicht des OLG Hamm an der Haftung des Händlers nichts. Eine Garantieinformation muss rechtlich vollständig sein, wenn das Angebot „in welcher Form auch immer“ einen Hinweis auf das Bestehen einer Garantie enthält.

Der Fall ist ein schönes Beispiel dafür, dass Herstellergarantien immer mehr zu einem großen Problem für Internethändler werden. Die Garantiebedingungen der Hersteller genügen oftmals den rechtlichen Anforderungen nicht.

Praxistipp

Schon seit Längerem empfehlen wir gerade bei Amazon, dass Amazon-Verkäufer keine ASIN nutzen sollten, in denen eine „Garantie“ in irgendeiner Form erwähnt wird. Angesichts des Urteils des OLG Hamm ist nunmehr noch zu empfehlen, den Inhalt von Betriebsanleitungen, technischen Dokumenten und Bedienungsanleitungen auf den Begriff der „Garantie“ hin zu durchsuchen.

Stand: 14.01.2020

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard