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Abmahnung von EuroConsum e.V.
Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.
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“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?
Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…
Auch Sie haben eine Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?
Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?
Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.
Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Unsere Informationen zur Abmahnung von
Abmahner:EuroConsum e. V. , Kassel
Rechtsanwälte des Abmahners:keine, mahnen selbst ab
Branche: EuroConsum e. V. ist ein Verbraucherschutzverband. EuroConsum e.V. kann daher wettbewerbsrechtlich alles abmahnen, wenn Verbraucher betroffen sind.
Vorwurf der Abmahnung:
- Bezeichnung als Psychotherapeut, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein. Betroffen von einer derartigen Abmahnung sind häufig Heilpraktiker.
- Gesundheitsbezogene Angaben bei der Bewerbung von Lebensmitteln (Art. 10 Abs. 1 HCVO (gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln ohne zugelassenen Claim)
- Fehlender Grundpreis
Gerügter Verstoß bei: Internetseite
Geltend gemachte Kosten: 499,02 €
Anmerkung 10/2024
EuroConsum bzw., wie er bis März 2023 hieß, Deutscher Konsumentenbund macht wieder einmal eine Vertragsstrafe geltend.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Gesellschaft für Prozessführung GfP macht EuroConsum Verstöße gegen eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung geltend.
In dem Schreiben mit dem Betreff „Hier: Nachverstoß“ werden die Verstöße konkret aufgeführt.
Ausweislich des Schreibens geht es an dieser Stelle um die „Prüfung und Zumessung der Konventionalstrafe“, einschließlich der Ausübung des Ermessens.
„Konventionalstrafe“ ist ein etwas altertümlicher Begriff für „Vertragsstrafe“.
Dem Abgemahnten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer gesetzten Frist sämtliche Umstände vorzutragen und gegebenenfalls zu belegen, von der er meint, dass sie bei der Zumessung einer Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) Berücksichtigung finden sollten.
Unter der Überschrift „„Beseitigungs-, Ausräumungs- und Unterlassungsaufforderung“ wird im Ergebnis eine Abmahnung ausgesprochen und eine neue Unterlassungserklärung gefordert.
Für den Laien ist völlig unverständlich, was damit eigentlich gemeint ist. Tatsächlich geht es um folgendes:
Wenn gegen eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wird, lebt die sogenannte Wiederholungsgefahr wieder auf. Folge ist, dass der Abmahner einen Anspruch auf die Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung hat.
Einfach ausgedrückt handelt es sich in diesem Teil des Schreibens um eine erneute Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Anmerkung: Der Deutscher Konsumentenbund hat sich umbenannt in EuroConsum e.V. Es handelt sich um den identischen Verein, was sich unter anderem darauf ergibt, dass die Registerdaten aus dem Vereinsregister identisch sind. Aus dem Vereinsregister ergibt sich, dass die Änderung des Namens am 13.04.2023 veröffentlicht wurde.
Entsprechend heißt es auf dem Briefkopf des Vereins:
„Der Verband ist Teil des Netzwerkes EuroConsum. Die Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen lautet noch auf den früheren Verbandsnamen „Deutscher Konsumentenbund“. Die Aktualisierung ist beantragt. Die Identität kann dadurch verifiziert werden, dass die Registerdaten identisch sind.“
Nach eigenen Angaben sind im Netzwerk EuroConsum seit Dezember 2022 unterschiedliche Verbraucherschutzverbände aus unterschiedlichen (EU) Mitgliedsstaaten aktiv.
Wie bereits beim Deutschen Konsumentenbund ist die Abmahnung von Euro Konsum extrem ausführlich und mit fast 500 € sehr teuer. Uns ist ferner bekannt, dass der Deutscher Konsumentenbund in der Vergangenheit Vertragsstrafe geltend gemacht hat. Wir raten bei einer Abmahnung von EuroConsum Vorsicht und empfehlen, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Stand:10/2024
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock