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Abmahnstudie 2015 – was wurde häufig abgemahnt: AGB nur selten Thema, Preisangaben und Kennzeichnungsvorschriften häufig

irrvideo-wKb35O6vh3o Trusted-Shops hat im Jahr 2015 eine Studie zum Thema Abmahnungen im Internethandel durchgeführt, an der sich über 1000 Internethändler beteiligt hatten.

Die Ergebnisse der Studie sind für jeden Internethändler interessant, da die Studie zeigt, was für einen eigentlich rechtssicheren Verkauf im Internet wirklich wichtig ist.

Warum rechtssichere AGB allein keinen Abmahnschutz zur Folge haben

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden mittlerweile von vielen Anbietern Internethändlern zur Verfügung gestellt, sei es für eBay, Amazon oder den eigenen Internetshop.

Unsere jahrelange Erfahrung ist, dass es mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer zutreffenden Widerrufsbelehrung nicht getan ist, um Abmahnsicherheit zu erreichen. Das Ergebnis der Tristed Shops Studie deckt sich nach mit unseren Erfahrungen aus der Beratung einer großen Anzahl von Abgemahnten.
Aus diesem Grund bieten wir von Internetrecht-Rostock.de auch ausschließlich Tiefenprüfungen für eBay, Amazon oder einen Internetshop an. Nur so ist nach unserer Auffassung gewährleistet, dass bei Berücksichtigung dessen, was ein Internethändler eigentlich konkret anbietet, auch Rechtssicherheit gegeben ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir auch einen Mandantenfragebogen entwickelt, in dem wir sehr präzise abfragen, welche Produkte Shopbetreiber bspw. anbieten. Jede Frage in unserem Mandantenfragebogen hat einen ganz konkreten Hintergrund. Für all diese Produkte sind gesonderte Hinweise oder Informationen notwendig. Wer einfach sich nur preiswert AGB einkauft, hat noch keine Garantie für Abmahnsicherheit.

Insofern erstaunt es uns nicht, dass unzulässige AGB-Klauseln nach der Trusted-Shop-Studie nur in 4% der Abmahnungen eine Rolle spielten.

Was häufig abgemahnt wird

Unsere eigene Auswertung zu den häufigsten Abmahnthemen aktualisieren wir regelmäßig in unserem Beitrag

Die Ergebnisse der Trusted-Shop-Studie spiegeln auch hier unsere Einschätzung aus unserer Beratungspraxis wider.

15% der Abmahnungen haben etwas mit Preisangaben zu tun, insbesondere fehlerhafte Grundpreisangaben. Eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder falschen Grundpreises ist nach unserer Erfahrung besonders gefährlich, da hier immer wieder Fehler passieren.

Kennzeichnungsvorschriften, bspw. für weiße Ware, Textilien, etc. spielen mit 12% der Abmahnungen ebenfalls ganz weit oben mit.

Die Anforderungen des Gesetzgebers, nicht zuletzt aufgrund von EU-Verordnungen, werden immer komplexer. Uns ist dies bekannt; daher erhalten unsere Mandanten im Rahmen einer Tiefenprüfung immer ganz konkrete Hinweise zur korrekten Umsetzung.

Urheberrecht auch weiterhin ein Thema

Immerhin 9% der Abgemahnten hatten urheberrechtliche Probleme. Dies resultiert häufig nach unserer Erfahrung daraus, dass es natürlich aufwendig ist, Produktbilder entweder selber zu erstellen oder sich um entsprechende Nutzungsrechte bei den Urhebern zu kümmern. Einige Händler kopieren immer noch Bilder einfach irgendwo aus dem Netz und wundern sich dann über eine urheberrechtliche Abmahnung.

Es spielt eine immer größere Rolle: Abmahnung wegen eines Verstoßes im Markenrecht

Nach der Trusted-Shop-Studie befassten sich 18% der Abmahnungen mit einer Markenrechtsverletzung. Auch diese Einschätzung teilen wir aus unserer Beratungspraxis. Der Wettbewerb im Internet ist nach unserer Einschätzung so intensiv, dass Markeninhaber verstärkt auf markenrechtliche Verstöße achten. Hinzukommt, dass es nicht nur die großen und bekannten Markeninhaber sind, die eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Immer mehr, gerade Internethändler, haben mittlerweile selbst eine Marke angemeldet, um exklusiv verkaufen zu können. Diese Eigenmarke wird häufig auch rechtlich verteidigt. Ein besonderes Problemfeld ist hier insbesondere Amazon.

Kosten der Abmahnung: Mehr als 60% zahlten bis zu 1.500,00 Euro

Für den überwiegenden Teil der Abgemahnten war die Abmahnung mit Kosten von bis zu 1.500,00 Euro verbunden, über 20% mussten bis zu 3.000,00 Euro zahlen. 22% der Abgemahnten konnten die Abmahnkosten reduzieren. Das ist sehr wenig. Wir haben dazu andere (bessere) Erfahrungen.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Abmahnungen hätten vermieden werden können, wenn die Shopbetreiber oder Verkäufer bei eBay oder Amazon sich vor dem Verkauf hätten rechtlich beraten lassen. Eine rechtliche Tiefenprüfung ist ein Garant für eine erheblich gesteigerte Abmahnsicherheit und kostet oft erheblich weniger als nur eine einzige Abmahnung.

Abmahnung vermeiden – rechtssicher verkaufen

Wir sind der festen Überzeugung, dass gerade eine Tiefenprüfung Ihres Verkaufes, sei es über eBay, Internetshop oder Amazon dazu geeignet ist, das Abmahnrisiko erheblich zu minimieren. AGB sind wichtig, jedoch nur ein kleiner Baustein auf dem Weg zu einem abmahnsicheren Internethandel. Dabei ist es ganz einfach:

  • kostenloses Angebot anfordern
  • Beratung mit Tiefenprüfung erhalten
  • wir überprüfen die Umsetzung der Beratung
  • abmahnsicher handeln

 Fordern Sie einfach ein Angebot an. Kostenlos und unverbindlich.

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

Stand: 16.11.2015

 

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