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Exklusiv bei Amazon verkaufen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Kaum ein Thema ist für Amazon-Händler so wichtig, wie ein möglicher exklusiver Verkauf auf der Platform Amazon.

In diesem Beitrag haben wir unsere Informationen für Sie zusammengefasst und verweisen auf spezielle Informationen zu einzelnen Themenkreisen.

irrvideo-rMBKwb1sa4U Immer wieder werden wir von unseren Mandanten darauf angesprochen, wie man exklusiv bei Amazon verkaufen kann. In der Regel ist es so, dass es eine Produktbeschreibung bei Amazon (ASIN) gibt, die auch durch andere Händler genutzt werden kann. Um dann letztlich in die Buybox zu kommen, ist in der Regel der beste Preis notwendig. Dieser Preiskampf ist ruinös und wenig hilfreich.

Zunächst einmal sollten sich Amazon-Händler darüber im Klaren sein, dass es, anders als bei eBay oder im Internetshop nicht “ihre” ASIN gibt. Wenn eine ASIN neu im Produktkatalog bei Amazon angelegt wird, ist hierfür in der Regel eine EAN/GTIN notwendig, in der das Produkt individuell bezeichnet wird. Jedoch hat auch der Eigentümer der EAN/GTIN in der Regel nicht das Recht, ein Anhängen an die Amazon-Produktbeschreibung durch dritte Händler generell zu untersagen. Vereinfacht gesagt “gehört” eine ASIN Amazon und jeder, der meint, das dort beschriebene Produkt liefern zu können, darf diese ASIN auch nutzen.

Eine “exklusive” ASIN, bei der andere Händler diese nicht nutzen können, ist natürlich ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. Dies gilt umso mehr, wenn die Produktbewertungen in der ASIN positiv sind.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle etwas genauer erläutern, welche faktischen Möglichkeiten es gibt, um exklusiv bei Amazon zu verkaufen.

Einzelne Aspekte haben wir in mehreren Beiträgen auf unserer Seite bereits besprochen. An dieser Stelle möchten wir die Informationen – zum Teil weitergehend – zusammenfassen und weiter präzisieren.

Der Grundgedanke: Das, was beschrieben wird, wird auch geliefert.

Die Frage der Exklusivität der Nutzung einer ASIN bei Amazon läuft nach unserer Auffassung eigentlich immer darauf hinaus, inwieweit ein Händler exakt das liefern kann, was in der jeweiligen ASIN bei Amazon beschrieben wird. Das Produktbild bei Amazon ist hier ein weiterer wichtiger Faktor. Wenn nicht exakt das geliefert wird, was beschrieben wird, sei es, weil das Produkt ein komplett anderes ist, in Eigenschaft und Beschreibung abweicht, eine andere Marke hat oder gar keine, liegt eine Rechtsverletzung des entsprechenden Händlers vor. Es kann entweder eine Markenrechtsverletzung sein oder wettbewerbsrechtlich eine Irreführung über den Lieferumfang.

Dies kann mit einer wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung geahndet werden, was verhindern kann, dass der Händler, der sich bei Amazon angehängt hat, dies auch weiterhin tut.

Im Folgenden möchten wir die Möglichkeiten, exklusiv bei Amazon verkaufen, einmal genauer beleuchten.

Sie haben ein exklusives Produkt, das sonst keiner hat.

Ein Anhängen an eine Produktbeschreibung bei Amazon wird dann verhindert, wenn kein anderer Händler das Produkt auf eine Bestellung hin ausliefern kann.

Dies kann bspw. dann gegeben sein, wenn ein Amazon-Händler Produkte selbst herstellt oder exklusiv herstellen lässt oder exklusiv importiert. Denkbare Beispiele sind z. B. der Modebereich oder auch selbst entwickeltes Zubehör. Diese Fälle sind zugegebenermaßen in der Praxis selten. In den Fällen, in denen eine faktische Exklusivität gegeben ist, ist Amazon natürlich dann besonders reizvoll für Anbieter.

Exklusivität durch Set-Angebote

Nach unserem Eindruck war es in der Vergangenheit so, dass Amazon Set-Angebote nicht zulässt. Dies scheint aktuell jedoch nicht mehr der Fall zu sein. Bei einem Set-Angebot wird zu einem eigentlichen Produkt, das auch andere anbieten, noch ein zweites Produkt mit verkauft. Das mitzusätzlich angebotene Produkt sollte hier schon etwas mehr sein als nur ein austauschbares Giveaway oder ein paar Schrauben. Interessant wird es für Amazon-Anbieter insbesondere dann, wenn ein eigentlich austauschbares Produkt, das auch andere anbieten, mit dem Angebot eines Produktes mit einer Eigenmarke verknüpft wird. Wenn bspw. zu einem Produkt eine Taschenlampe, die mit einer Eigenmarke gekennzeichnet ist, mitverkauft wird, ist es für andere Anbieter quasi unmöglich, sich an dieses Angebot anzuhängen. Sie sollten jedoch die Richtlinien von Amazon für Bundles beachten.

Damit wären wir auch bei der einfachsten und wichtigsten Möglichkeit, bei Amazon exklusiv zu verkaufen:

Der exklusive Verkauf bei Amazon mit einer eigenen Marke

Der beste Weg!

Durch eine eingetragene Marke hat der Inhaber der Marke das exklusive Recht, die für die jeweilige Warenklasse angemeldeten Produkte unter dieser Marke zu verkaufen. Bei einer deutschen Marke hat gemäß § 14 Markengesetz der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke zu nutzen. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers No-Name-Produkte, andere Produkte oder Produkte, die nicht mit der Marke gekennzeichnet sind, anzubieten.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, mit einer eigenen Marke bei Amazon zu verkaufen, empfehlen wir die Anmeldung einer Wort-Marke. Wort/Bild-Marken lassen sich bei Amazon nämlich nicht so gut darstellen. Eine reine Dienstleistungsmarke ist ebenfalls nicht geeignet. Auf Ihre Firmierung als Herkuntsangabe kann man sich auch nicht immer verlassen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass in der entsprechenden ASIN das Markenprodukt auch mit der Marke bezeichnet wird. Es empfiehlt sich ferner zur Durchsetzung von Ansprüchen, das Produkt selbst auch mit der Marke zu kennzeichnen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch,die Amazon-Markenregistrierung zu nutzen. Jeder, der sich anhängt und keine Markenprodukt ausliefert, verstösst gegen das Markenrecht.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Es gibt somit durchaus Möglichkeiten, bei Amazon exklusiv zu verkaufen.

Wenn Sie sich im Übrigen nicht sicher sind, ob Ihr Wettbewerber, der ebenfalls unter einer ASIN bei Amazon ein Produkt anbietet, auch tatsächlich das ausliefert, was beschrieben ist, empfehlen wir einen Testkauf vorzunehmen. Auch in diesen Fällen kann man wettbewerbsrechtlich gegen andere Anbieter bei Amazon vorgehen, die sich einfach an Amazon-ASINs anhängen und dann unter dem Strich doch etwas anderes ausliefern. Eine Falschlieferung reicht nach unserer Auffassung aus.

Wir beraten Sie. Wir besprechen die konkreten Möglichkeiten gerne mit Ihnen. Am einfachsten ist in diesem Fall nach unserer Erfahrung, wenn Sie uns anrufen (Tel. 0381-260 567 30).

Stand: 28.05.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Richard, Rostock

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