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Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s
gehen
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Als
Verkäufer bei eBay macht es einen erheblichen Unterschied, ob man privat oder
gewerblich tätig ist. eBay selbst versucht etwas Klarheit in diese unsichere
Situation zu bringen, in dem Mitglieder selbst Ihr Konto nunmehr als privat oder
gewerblich kennzeichnen können.
Die
Rechtsfolgen bei der Frage, ob ein Verkauf privat oder gewerblich erfolgt, sind
erheblich, weitreichend und können teuer werden:
-
gewerbliche
Verkäufer müssen bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten, bei
Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen
-
der
gewerbliche Verkäufer trägt gegenüber dem Verbraucher immer das Risiko für
Schädigungen während des Versandes oder den Verlust der Ware
-
gewerbliche
Verkäufer können abgemahnt werden
-
gegenüber
gewerblichen Verkäufern können markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht
werden
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Allgemeine Ausführungen zu der Frage, wann man eigentlich
als Gewerbetreibender im Rechtssinne im Netz unterwegs ist, finden Sie in
unserem Beitrag: "Wann ist ein
Unternehmer ein Unternehmer
".
Auf
Grund der außerordentlichen Beliebtheit von Auktionen bei eBay hat sich
zwischenzeitlich jedoch eine eigene eBay-Rechtsprechung entwickelt, die sich mit
der Frage befasst, ob der Verkäufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder
ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Diese Fragen sind insbesondere
wichtig, um daraus sich ergebene Rechtsfolgen, die wir oben dargestellt haben,
zu beurteilen.
Kaum
ein Rechtsstreit, der sich um einen eBay-Kauf dreht, kann heutzutage noch
vernünftig ausgeurteilt werden, ohne dass die Frage Verbraucher oder Unternehmer
geklärt wird. So muss sich der private Käufer nicht lange mit
Mängelargumentationen Gewährleistungsansprüchen auf der Rechtsebene
herumschlagen, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender
war. In diesem Fall kann er den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Rechtsprechungsübersicht:
- gewerblich
bei 91 Verkäufen in 5 Wochen (BGH, Urteil vom 04.12.2001, AZ.: I ZR
3/06)
-
gewerblicher Verkauf auch dann wenn ein Gewerbetreibender bei eBay einen Artikel
"für einen Freund" anbietet (LG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009, Az.: 2-3 O
35/09)
-
Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und
hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O
1936/08)
-
Aus dem eBaynamen eines Mitgliedes lassen sich keine Schlüsse auf die
Verbrauchereigenschaft herleiten (OLG Koblenz, Az: 5 U 397/08, Beschluss vom
30.07.2008)
- Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25
Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei eBay das
Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (BGH,
Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05, Internetversteigerung III )
- Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren
und Werbung "Tonnenweise Hardware" (OLG
Hamburg vom 27.02.2007, AZ 5 W 7/07 )
- Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG
Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )
- Powerseller
ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt
vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)
- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen
Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG
Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
-
auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem
Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)
-
Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf
zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)
- keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein
Powerseller (Landgerichts
Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses Fehlurteil
- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31
Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht
Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U
1145/05)
-
Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei
eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)
- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat
und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom
04.04.2005, Az.: 21 C 185/04
).
-
Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller
bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell,
Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)
-
ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden
(Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)
- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay,
die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht
automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C
117/04)
Anmerkung:
nach unserer Auffassung ein Fehlurteil
- 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig
privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03)
-
Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue
und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom
30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)
-
41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische
Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)
-
Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige
Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet
-
ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb
eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001,
Az: 103 U 149/01)
- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen,
eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG
Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04
)
- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in
einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher
Verkehr denkbar ist (OLG
Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04
)
-
es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen,
professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der
seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG
Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)
Entgegen
einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber
dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es
kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen
auftritt
Aus
der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen
sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
-
gleichartige Waren
-
Neuwaren
-
mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
-
Powersellerstatus
-
eigene AGB
Nach
unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Handeln
meistens fließend. Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher
ist, als gedacht oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben
einfach nur einen größeren Hausstand aufzulösen.
Ab
diesem Zeitpunkt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken machen, dass Sie nun ein
richtiger Unternehmer sind. Beachten Sie die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen
und lassen Sie sich beraten.
Weiterführende Links:
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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