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IP-Adresse verwechselt: Erfolgreiche negative Feststellungsklage gegen Tauschbörsenabmahner (LG Stuttgart)

Die Forderung selbst wurde durch die Abmahner anerkannt. Die Kosten des Rechtsstreites wurden den Musikfirmen auferlegt. Insbesondere, nachdem auf eine Rückfrage nicht geantwortet worden sei, sei der Anschlussinhaber berechtigt gewesen, Klage einzureichen.
Besonders pikant ist die Streitwertfestsetzung. Es ergibt sich nicht deutlich aus dem Urteil, liegt jedoch nahe, dass die Abmahner zur Schadenbegrenzung vorgetragen hatten, dass der Streitwert hiermit 3.500,00 Euro durchaus angemessen sei. Nachdem jedoch die Rechtssprechung dazu übergegangen ist, Streitwerte pro Datei (!) von 10.000,00 Euro anzunehmen, hielt das Gericht einen Streitwert von 60.000,00 Euro für angemessen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei einer negativen Feststellungsklage der Streitwert oftmals geringer ist als bei einer Leistungsklage.
Fazit:
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass in der Regel die Identifikation des Anschlussinhabers korrekt ist. Vorliegend war es nur ein Flüchtigkeitsfehler der Staatsanwaltschaft der hier zu einer falschen Information geführt hatte. Wir kennen nur sehr wenige Fälle, in denen der Anschlussinhaber so überhaupt nichts mit einer Tauschbörsennutzung zu tun hat. Sollte jedoch ein offensichtlicher Fehler vorliegen, besteht durchaus ein Rechtsschutzbedürfnis, gegen die Abmahnung vorzugehen, da anderenfalls mit einer einstweiligen Verfügung zu rechnen wäre, die erst einmal im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens niedergekämpft werden muss.
Auf der anderen Seite darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Streitwerte auch bei einer negativen Feststellungsklage nicht gerade gering sind. Ein gewisses Kostenrisiko besteht immer, im vorliegenden Fall bspw. im Falle des Obsiegens der Abmahner in der ersten Instanz, von über 3.000,00 Euro.
- Weitere Infos: Klage vor dem Landgericht München wegen Tauschbörsennutzung: Streitwert über 50 Millionen Euro
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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