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Verlängertes Widerrufsrecht bei eBay ab Sommer 2017: Wissen die bei eBay, was sie da tun?

Im Sommer sowie auch im Herbst 2017 gibt es verschiedene Änderungen bei eBay. U. a. räumt eBay ab Sommer 2017 die Möglichkeit ein, über ein verlängertes Widerrufsrecht wohl von zwei Monaten zu informieren.

Ein konkretes Datum steht noch nicht fest, eBay selbst spricht lediglich von “Sommer 2017”.

Die Information, die eBay hierzu bisher veröffentlicht hat, gibt jedoch Anlass zur Sorge.

Kennt eBay den Unterschied zwischen Widerruf und Rückgabe?

In der Information von eBay ist an allen Stellen von einer “Rückgabefrist” oder “Rückgabebestimmungen” die Rede. Eine Rückgabebelehrung gibt es jedoch seit Mitte 2014 nicht mehr. Händler müssen über ein Widerrufsrecht informieren.

30 Tage nicht gleich 1 Monat, 60 Tage nicht gleich 2 Monate

eBay spricht in der Information durchweg von einer “Rückgabefrist von 60 Tagen” bzw. 30 Tage. 30 Tage ist jedoch kein Monat, 60 Tage sind jedoch nicht 2 Monate. Dies ergibt sich daraus, dass es Monate gibt, die wie bspw. im Februar kürzer sind, andere Monate haben 31 Tage.

eBay kündigt an, einen neuen Suchfilter für die bessere Sichtbarkeit von Angeboten einzuführen. Offensichtlich kann nach der Widerrufsfrist gesucht werden. Hierzu heißt es bei eBay:

“Neue Suchfilter für bessere Sichtbarkeit von Angeboten mit großzügigen Rückgabefristen von 30 (bisher 1 Monat) bzw. 60 Tagen und kostenloser Rücksendung.”

Wir hoffen nicht, dass eBay statt der bisher vorgesehenen Widerrufsfrist von einem Monat plötzlich 30 Tage einführt. Dies hätte zur Folge, dass alle Widerrufsbelehrungen bei eBay geändert werden müssten, wenn der Händler bisher mit einem Monat informiert hatte und nunmehr 30 Tage einräumen muss.

Konsequent spricht eBay auch im Weiteren von “30 Tage Rückgabefrist”

Ist eine noch längere Widerrufsfrist sinnvoll?

eBay wirbt damit, dass das Ziel großzügigerer Rücknahmebedingungen die Verkaufschancen verbessert. Nach den Erfahrungen von eBay hat eine längere Rückgabefrist zur Folge, dass es weniger Rückgaben mit dem Rückgabegrund “Artikel entspricht nicht der Beschreibung” erfolgt. Zudem wird behauptet, dass sich Angebote mit verlängerten Rückgabefristen (gemeint ist die Widerrufsfrist!) besser verkaufen. Die Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 30 Tage (gemeint ist ein Monat) erhöht nach Angaben von eBay die Wahrscheinlichkeit des Artikelverkaufs häufig um 30 % oder mehr.

Ob dies wirklich stimmt, lassen wir einmal dahingestellt.

Rechtliche Vorgaben sind bedenklich.

Es erschreckt ein wenig, dass eBay den Begriff “Widerrufsbelehrung” oder “Widerrufsfrist” in der Information an keiner einzigen Stelle in den Mund nimmt.

Wir hoffen nicht, dass aus der bisherigen Standardfrist von einem Monat plötzlich 30 Tage werden. Dies hätte zur Folge, dass alle eBay-Händler, die mit einer Widerrufsfrist von einem Monat informieren, ihre Widerrufsbelehrung bei eBay abändern müssten.

Wir hoffen ferner, dass im Rahmen der angekündigten Suchfunktion bei der Suche nach Angeboten mit einer Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht Angebote mit einer Widerrufsfrist von einem Monat angezeigt werden, weil die Widerrufsfrist bspw. im Februar nicht 30 Tage betragen würde.

eBay hat mal wieder rechtlich unsauber gearbeitet. Ob dies nur eine Frage der schlechten Kommunikation ist oder eBay tatsächlich hier problematische Änderungen einführt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Wir haben eBay jedenfalls um Aufklärung gebeten.

Stand: 16.05.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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