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Endlich! 14 Tage Frist in der Widerrufsbelehrung für alle eBay-Händler – eBay führt automatische Email-Information am 18.10.2010 ein
Durch die neue gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht seit dem 11.06.2010 ist es auch bei eBay möglich, mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu belehren. Voraussetzung ist, dass dem Verbraucher spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform (Email) übersandt wird. Diese Regelung, dass nämlich die 14-Tages-Frist im Rahmen der Widerrufsbelehrung auch bei eBay gilt, war intensiver Lobby-Arbeit von eBay geschuldet, da vor dem 11.06.2010 aus rechtsdogmatischen Gründen bei eBay nur mit einer Monatsfrist über das Widerrufsrecht belehrt werden konnte.
eBay selber hatte es leider nicht geregelt bekommen, eine automatische Informationsfunktion über das Widerrufsrecht per Mail pünktlich zum 11.06.2010 zu gewährleisten. Nachdem ursprünglich eine entsprechende Funktion für Juli 2010 angekündigt war, verzögerte sich die Umsetzung durch eBay bis in den Oktober.
Am 18.10.2010 hat eBay darüber informiert, dass eBay eine “neue Email-Lösung” entwickelt hat, die gewährleistet, dass der Käufer nach Transaktionsende automatisch eine Email mit einer Widerrufsbelehrung erhält. Käufer können diese Mail nicht abbestellen. Die Informationen von eBay hierzu lauten wie folgt:
Neue E-Mail-Lösung hilft bei der Umstellung auf das neue 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht
Montag, 18. Oktober 2010 | 10:02 Uhr MEZ
Liebe eBay-Mitglieder,
durch eine Gesetzesänderung können gewerbliche Verkäufer seit dem 11.06.2010 auch auf dem eBay-Marktplatz ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dafür muss dem Käufer die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt werden.
Damit Verkäufer von dieser Änderung auch ohne externe Softwarelösungen profitieren können, hat eBay eine neue E-Mail-Lösung entwickelt. Nach Transaktionsende wird dem Käufer jetzt automatisch eine E-Mail mit der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers zugesendet. Käufer können diese E-Mail nicht abbestellen.
Der automatische Versand dieser E-Mails ist ganz einfach:
· Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay, im Verkaufsformular oder direkt in einem Verkäufertool (z.B. im Feld “Rücknahmebedingungen”) hinterlegt ist.
· Stellen Sie sicher, dass Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung aktuell ist.
· Deaktivieren Sie alle externen Softwarelösungen anderer Anbieter, damit diese E-Mail nicht zweimal verschickt wird.
Wichtig für gewerbliche eBay-Händler ist somit, dass das Feld am Ende der Artikelbeschreibung, in dem über das Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert wird, tatsächlich auch eine aktuelle Widerrufsbelehrung enthält.
Somit können seit dem 18.10.2010 alle gewerblichen eBay-Verkäufer mit einer 14-Tages-Frist über das Widerrufsrecht belehren. Wer in der Vergangenheit hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist, die kein unübliches Abmahnthema war, eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, muss diese jedoch ggf. kündigen, bevor er die 14-tägige Widerrufsfrist verwendet.
Wer aktuell noch mit der neuen, seit dem 11.06.2010 geltenden Widerrufsbelehrung mit der Monatsfrist belehrt, muss nicht zwangsläufig die 14-Tages-Frist nutzen, sondern kann auch, so unsere Einschätzung, wenn er möchte, auch weiterhin mit der Monatsfrist über das Widerrufsbelehrung belehren.
Mandanten, die von uns eine eBay-Beratung erhalten haben und unseren Update-Service abonniert haben, erhalten eine entsprechende Information, wie die Widerrufsbelehrung umgestellt werden kann.
Stand: 20.10.2010
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/5156cdce82e9443092489a3a50051444