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Anhängen an markenrechtlich geschützte Artikelbeschreibungen bei Kaufland.de: Effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen
Die Verkaufsplattform Kaufland.de wird bei Händlern immer beliebter. Die Angebote sind ähnlich wie bei Amazon gestaltet: Es gibt eine Produktbeschreibung, an die sich Verkäufer anhängen können, um dann das Produkt in eigenem Namen zu verkaufen.
Durch das Geschäftsmodell „Anhängen an bereits vorhandene Produktbeschreibungen“ ergeben sich jedoch unter Umständen rechtliche Probleme, wie sie bei der Plattform Amazon schon lange bekannt sind:
Was angeboten wird, muss im Falle einer Bestellung auch ausgeliefert werden
Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit: Das Produkt, das in der Artikelbeschreibung angeboten wird, muss auch ausgeliefert werden. Wenn ein anderes Produkt oder zu wenig ausgeliefert wird, kann dies wettbewerbswidrig, weil irreführend sein. Bei Amazon ist es durchaus üblich, ein Set anzubieten, insbesondere ein Bundle mit einem eigenen markenrechtlich geschützten Produkt. Durch diese Gestaltung bei Amazon werden andere Verkäufer ausgeschlossen. Diese Angebotsgestaltung mit Set-Angeboten scheint bei Kaufland jedoch nicht möglich zu sein.
Haftung für rechtliche Fehler der genutzten Produktbeschreibungen
Ein Internethändler haftet immer für die Fehler der von ihm verwendeten Artikelbeschreibung. Dies gilt zum einen dann, wenn eine Information fehlt, wie z.B. ein Grundpreis oder rechtliche Pflichtinformationen z.B. beim Angebot von Textilien, Lampen und Leuchten, weißer Ware, Lebensmitteln oder Bioziden. Ebenfalls problematisch ist die Bewerbung mit einer Garantie, ohne dass über die Garantiebedingungen informiert wird. Wertverkäufer bei Kaufland somit eine Artikelbeschreibung aus dem Produktkatalog verwendet, sollte genau prüfen ob es dort rechtliche Fehler gibt. Da die EAN mit zu den Pflichtangaben bei den Produktdaten gehört bei Kaufland sollte bei einer Zuordnung der Artikelbeschreibung zur EAN geprüft werden, ob diese Daten auch tatsächlich stimmen. Nach unserem Eindruck achtet Kaufland jedenfalls sehr transparent auf die notwendigen Pflichtinformationen in der Artikelbeschreibung, wie sich aus der Information zu Pflichtattributen im Rahmen der Produktdaten bei Kaufland ergibt.
Auch bei Kaufland ein Problem: Anhängen an markenrechtlich geschützte Produkte
Wie auch bei Amazon kann es bei Kaufland bei der Nutzung einer bereits vorhandenen Artikelbeschreibung zum Problem werden, wenn dort ein Markenprodukt angeboten wird. In diesem Fall muss bei einer Bestellung auch das beschriebene Markenprodukt ausgeliefert werden. Anderenfalls liegt eine Markenrechtsverletzung vor.
Anders als bei Amazon scheint es bei Kaufland keine ausdrückliche Darstellung der Marke zu geben. Bei Amazon wird die Marke sowohl unterhalb der Artikelüberschrift angezeigt, wie aber auch noch einmal in den Produktdetails. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Marke bei Amazon angemeldet wurde.
Bei Kaufland ist die Zuordnung zu einer Marke nicht ganz einfach zu erkennen. Dies ergibt sich häufig aus der Benennung der Marke in der Artikelüberschrift. Hier einmal ein Beispiel:
Es gibt zudem jeder Artikelbeschreibung eine Information zum Hersteller.
Dort steht häufig die Marke. Markenlose Produkte bzw. No-Name Produkte scheint es bei Kaufland in den Artikelbeschreibungen nicht zu geben.
Markenrechtsverletzung durch Anhängen an Kaufland-Artikelbeschreibung
Wenn bei Kaufland aus dem Produktkatalog eine Artikelbeschreibung verwendet wird, in der eine Marke oder ein Hersteller genannt wird, muss im Fall der Bestellung das Markenprodukt auch ausgeliefert werden. Anderenfalls liegt eine Markenrechtsverletzung vor.
Eine Markenrechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn ein Produkt unter verschiedenen Markennamen angeboten wird (sog. White Labeling). In diesem Fall gibt es ein Produkt, was in identischer Ausstattung unter unterschiedlichen Marken in den Verkehr gebracht wurde.
Eine Markenrechtsverletzung kann auch dadurch geschehen, dem ein Verkäufer sich aus Versehen an eine falsche EAN und damit an eine falsche Artikelbeschreibung mit einem markenrechtlich geschützten Produkt anhängt, und ein komplett anderes Produkt ausliefert.
Folge einer Markenrechtsverletzung kann eine markenrechtliche Abmahnung sein. In einer markenrechtlichen Abmahnung werden Unterlassungsansprüche geltend gemacht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, in der Regel Auskunft und Schadenersatz verlangt sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Gerade bei einer markenrechtlichen Abmahnung sind die Streitwerte häufig erheblich.
Von einer Markenrechtsverletzung betroffen sind natürlich nicht nur Händler die eine Abmahnung erhalten sondern auch die Inhaber einer Marke, die durch das Anhängen anderer Händler an Ihre Angebote bei Kaufland verletzt werden.
Markenrechtsverletzung durch Anhängen bei Kaufland melden
Die Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen muss nicht immer in Form einer markenrechtlichen Abmahnung geschehen. Eine Internetplattform wie Kaufland muss nach der Rechtsprechung, ebenso wie Amazon, tätig werden, wenn er eine Markenrechtsverletzung bekannt wird. Aus diesem Grund hat Amazon z.B. den Infringement-Prozess (Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung). Hier kann eine Verletzung von absoluten Schutzrechten (Marke, Urheberrecht, Patent oder Design) durch den Rechteinhaber einfach gemeldet werden. Amazon ist dann verpflichtet, das Angebot zu sperren bzw. den Händler von dem Angebot zu entfernen.
Die Meldung einer Rechtsverletzung an die Plattform ist, gerade wenn der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat, ein sehr viel effektiverer Weg um seine Markenrechte durchzusetzen. Auch bei Kaufland scheinen viele Verkäufer aus China unterwegs zu sein. Eine Abmahnung nach China macht keinen Sinn, eine Meldung an die Plattform jedoch durchaus.
Nach der Rechtsprechung muss ein Plattformbetreiber, wenn er Kenntnis von einer Schutzrechtsverletzung hat (z.B. durch die Meldung der Schutzrechtsverletzung) tätig werden und das Angebot sperren bzw. den Verkäufer von dem Angebot entfernen. Anderenfalls haftet die Plattform selbst für die Rechtsverletzung. Nach unserem Eindruck (Stand 01/2023) scheint es bei Kaufland kein Formular für die Meldung einer Verletzung von Schutzrechten zu geben.
Wir melden für Sie eine Rechtsverletzung durch Anhängen an Ihre Kaufland-Angebote.
Wenn sich Wettbewerber an „Ihre“ Kaufland-Angebote anhängen, z. B. mit der Folge einer Markenrechtsverletzung, weil es sich um ein markenrechtlich geschütztes Produkt handelt, können wir Sie gern unterstützen. Wenn der Verkäufer im Übrigen seinen Sitz außerhalb der EU hat (z.B. in China) liegt in der Regel immer eine Markenrechtsverletzung vor, weil das aus China gelieferte Produkt nicht mit Zustimmung des Markeninhabers in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wurde.
Unberechtigte Meldung eine Rechtsverletzung bei Kaufland?
Umgekehrt gilt, dass eine unberechtigte Meldung aufgrund einer Rechtsverletzung bei einem Angebot bei Kaufland wettbewerbswidrig sein kann. Gegenüber dem Rechteinhaber können gegebenenfalls Unterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Derartige Ansprüche haben wir für unsere Mandanten bei der Plattform Amazon bereits mehrfach durchgesetzt.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie einfach an.
Stand: 12.03.2023
Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke