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Spiegel Online berichtet: Hausdurchsuchung beim Abmahnverein IDO

Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.gehört zu den häufigsten Abmahnern, bei dem wir Abgemahnte beraten haben. Wir haben in den vergangenen Jahren mehrere 100 vom IDO Abgemahnte beraten. Die abgemahnten Plattformen wie auch die Abmahnthemen sind sich nach unserer Erfahrung immer sehr ähnlich: Zunächst konzentrierte sich der IDO auf die Plattformen eBay, dann kam DAWANDA und schließlich vermehrt Amazon. Auch die Abmahnthemen waren und sind sich ebenfalls immer ähnlich: Häufig wurden Händler abgemahnt, die keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Es fehlten somit Informationen zur Vertragstextspeicherung oder zur Mängelhaftung. Nach der Verpflichtung seit 2016, auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu verlinken wurde auch dies zum beliebten Abmahnthema beim IDO. Eine Bewerbung mit “versicherter Versand”, fehlende Grundpreise oder eine Garantiewerbung, insbesondere bei Amazon sind ebenfalls häufige Abmahnthemen des IDO.

Spiegel Online berichtet über den IDO

Spiegel online hat am 10.4.2018 über den IDO berichtet.
Unter der Überschrift

 “Dubiose Strafgebühren gegen Kleinunternehmer Vorsicht, Abmahnverein! “

wird über fragwürdige Vereine berichtet, die Onlinehändler mit Abmahnungen überschütten. Eigentlich geht es in dem Bericht ausschließlich um den IDO. Nach einer Trusted-Shops-Umfrage stammen 22 % aller Abmahnungen vom IDO. Wir teilen diese Einschätzung. Sie entspricht auch unserer Praxiserfahrung.

Hausdurchsuchung beim IDO

Interessant ist eine Information im Beitrag des Spiegels über einer Hausdurchsuchung beim IDO:

“Ob der Verband allerdings tatsächlich 2400 Mitglieder hat, wie er angibt, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen eine “vertretungsberechtigte Mitarbeiterin” wegen einer womöglich falschen eidesstattlichen Versicherung mit Blick auf eine entsprechende Liste. Die Wohnung der Beschuldigten sowie die Firmenräume des IDO seien deshalb durchsucht worden, teilt die Behörde mit. An den Vorwürfen sei aber “überhaupt nichts dran”, erklärt der IDO.
Ob und wann ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, ist offen.”

Die Anzahl der Mitglieder des IDO, aus denen der IDO seine Abmahnbefugnis herleitet, war immer wieder in gerichtlichen Verfahren Anlass für Diskussionen. Soweit die Staatsanwaltschaft nunmehr sogar eine Hausdurchsuchung angeordnet hat, ist dies juristisch gesehen nur dann denkbar, wenn die Staatsanwaltschaft einen Tatverdacht für wahrscheinlich hält. Die Information von Spiegel-Online ist zurzeit nur als interessantes Detail zu werten. Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Näheres weiß man erst dann, wenn es tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, das in einer Verurteilung endet.

Abmahnungen wegen Beschwerden von Mitgliedern?

Nach Angaben des IDO gegenüber Spiegel-Online geht der größte Teil von Abmahnungen zurück auf die Beschwerde von Mitgliedern. Dies jedenfalls halten wir für unwahrscheinlich angesichts der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen mit immer wieder den gleichen bzw. ähnlichen Themen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Stand: 11.04.2018

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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