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Falsche eidesstattliche Versicherung des IDO? Oberlandesgericht Köln schickt Gerichtsakte des IDO an die Staatsanwaltschaft

Der Abmahnverein IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist uns aus vielen 100 Beratungen von Abgemahnten einschlägig bekannt. Der IDO darf, vereinfacht gesagt, nur dann abmahnen, wenn er aus der jeweiligen Branche auch entsprechende Mitglieder hat.

An der Anzahl der tatsächlichen Vereinsmitglieder gab es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungen oder Klagen des IDO immer wieder Zweifel. Spiegel Online hatte im April 2018 über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier berichtet wegen einer unter Umständen falschen eidesstattlichen Versicherung im Hinblick auf die Mitgliederliste. Es gab damals sogar eine Hausdurchsuchung.

Hintergrund einer eidesstattlichen Versicherung sind die Beweismittel im einstweiligen Verfügungsverfahren. Wenn nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können die Ansprüche im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens durchgesetzt werden, dem sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren.

Zeugenaussagen werden im einstweiligen Verfügungsverfahren durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung über einen bestimmten Sachverhalt an Eides statt. Ist die Erklärung falsch, handelt es sich um einen Meineid, der gemäß § 154 StGB mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird. Es handelt sich somit juristisch gesehen bei einem Meineid um ein Verbrechen.

Auf der einen Seite ist somit eine eidesstattliche Versicherung ein starkes Beweismittel in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Auf der anderen Seite versteht die Rechtsprechung zurecht keinen Spaß, wenn die eidesstattliche Versicherung falsch ist. Da die Frage der Mitglieder des IDO immer wieder Grundlage von Diskussionen war, scheint der IDO in mehreren Verfahren zu seiner Mitgliederzusammensetzung eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben.

Über das oben erwähnte Verfahren der Staatsanwaltschaft Trier ist uns nichts weiter bekannt. Nun folgt jedoch der nächste Paukenschlag gegen den IDO:

Oberlandesgericht Köln übergibt Akte in einem IDO-Verfahren an die Staatsanwaltschaft.

Wir hatten bereits mehrfach über ein Verfahren einer Kleinunternehmerin berichtet, die vom IDO abgemahnt worden war und die sich dann gegen den IDO zur Wehr gesetzt hatte. Die erste Instanz vor dem Landgericht Bonn war abgewiesen worden. Das Landgericht Bonn hatte dem IDO die Antragsbefugnis abgesprochen.

In der nächsten Instanz vor dem OLG Köln hatte das OLG laut einem Bericht des Bonner Generalanzeigers dem IDO ebenfalls die Klagbefugnis abgesprochen, weil der IDO in dem Prozess eine fehlerhafte Mitgliederliste vorgelegt hatte. Die Richtigkeit der Mitgliederliste hatte die Geschäftsführerin des IDO in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt, so der Bonner Generalanzeiger. Nunmehr hat das OLG Köln gegenüber dem Bonner Generalanzeiger bestätigt, dass das OLG die Akte des Zivilverfahrens der Staatsanwaltschaft zugesandt hat, mit dem Hinweis, dass der Verdacht auf eine Straftat bestehen könne. Aufgrund der Übersendung der Akten wird die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr wahrscheinlich Ermittlungen aufnehmen.

Wir gehen davon aus, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob lediglich aufgrund eines Gerichtsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft eine Abgemahnter eine Strafanzeige erstattet  oder ob ein Oberlandesgericht eine Staatsanwaltschaft bittet, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Diesmal dürfte es für den IDO wirklich eng werden.

In Juristenkreisen nennt man dies übrigens “eine rote Akte daraus machen”. Hintergrund ist, dass Gerichtsakten meistens braun sind, die Akten der Staatsanwaltschaft jedoch rot.

Wir werden berichten, wenn wir neue Informationen hinsichtlich der Strafverfahren gegen den IDO vorliegen haben.

Stand: 19.11.2018

Bei Abmahnungen des IDO beraten Sie Rechtanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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