Gesetzesinitiative: Haftet Amazon bald für unsichere Produkte von China-Verkäufern?

Gesetzesinitiative: Haftet Amazon bald für unsichere Produkte von China-Verkäufern?

Insbesondere asiatische Verkäufer machen deutschen Händlern auf der Plattform Amazon das Leben schwer. Viele asiatische Verkäufer liefern ihre Produkte direkt in FBA-Lager ein. Der deutsche Käufer erhält diese Produkte üblicherweise innerhalb einer sehr kurzen Lieferzeit. Vielen deutschen Verbrauchern fällt hierbei nicht einmal auf, dass sie eigentlich von einem in China ansässigen Verkäufer etwas erworben haben.

Viele von asiatischen Verkäufern über die Plattform Amazon.de angebotenen Produkte sind nicht rechtskonform und nicht verkehrsfähig.

Häufig fehlt Name und Kontaktanschrift des Herstellers bzw. da der Hersteller nicht in der Europäischen Union ansässig ist, Name und Kontaktanschrift eines Bevollmächtigten. Dies ist weitaus mehr als eine Formalie: Sollte das Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden führen, ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem chinesischen Verkäufer / Hersteller kaum möglich.

Ebenso häufig fehlt es an einer ordnungsgemäßen Registrierung, um Umweltstandards gerecht zu werden. Hier geht es in der Regel darum, dass die Finanzierung von Elektroaltgeräten, Batterien oder Verpackungen gewährleistet ist. Eine entsprechende Herstellerregistrierung, sei es nach Elektrogesetz, Batteriegesetz oder Verpackungsgesetz liegt häufig nicht vor.

Auch deutsche Bedienungsanleitungen, die CE-Kennzeichnung oder weitere Vorschriften werden häufig nicht eingehalten.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegenüber chinesischen Verkäufern geltend zu machen, macht keinen Sinn. Es besteht die Möglichkeit, gefährliche und nicht korrekt gekennzeichnete Produkte bei Amazon zu melden. Wir von Internetrecht-Rostock.de melden für Mandanten regelmäßig Produkte bei Amazon, die nicht rechtskonform sind. Da Amazon sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet hatte, auch auf die Meldungen von Kunden und Verbrauchern hin tätig zu werden (nichts anderes ist eine Meldung eines Rechtsanwaltes im Gegensatz zu einer Behördenanzeige) werden diese Produkte durch Amazon dann auch tatsächlich gelöscht. Grundsätzlich gelöst wird das Problem der großen Anzahl nicht verkehrsfähiger, unsicherer und gefährlicher Produkte bei Amazon dadurch jedoch nicht.

Bayern bringt Entschließung in den Bundesrat zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen ein

Am 31.07.2019 hat Bayer eine Entschließung in den Bundesrat zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen eingebracht.

Über die Entschließung wurde in der Sitzung am 20.09.2019 beraten. Aktuell ist der Vorgang in den zuständigen Ausschluss überwiesen worden.

Viele Sendungen auch China

In der Begründung des Entschließungsantrages heißt es, dass 2017 aus China Sendungen im Wert von 100 Mio. Euro nach Angaben des Zolls nach Deutschland versandt wurden. „Bei vielen dieser Sendungen werden weder verbraucher- noch gesundheit- noch umweltschützende Regulierungen eingehalten. Auch gewerbliche Schutzrechte werden oft nicht ausreichend beachtet.“

Dies können wir aus unserer Beratungspraxis nur bestätigen.

Die Bundesregierung wird gebeten, diese Missstände im Interesse eines fairen Wettbewerbs abzustellen.

Geeignete Maßnahmen

Bayern schlägt als geeignete Maßnahme die Einführung einer Haftung von E-Commerce-Plattformbetreibern für die Einhaltung aller produktbezogenen europäischen und deutschen Bestimmungen durch die Plattform vor. Nach unserem Eindruck geht es hier speziell um Amazon.

„Die Betreiber der Plattform sollen außerdem auch eine Mitverantwortung dafür übernehmen, dass die aufsichtliche Maßnahmen und die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen notwendigen Informationen über den Anbieter, insbesondere Angaben zur Identität und zum Unternehmenssitz vorhanden sind.“

Wir können diese Initiative nur begrüßen. Nach unserer Auffassung kann das Problem der nicht rechtskonformen, nicht verkehrsfähigen und zum Teil gefährlichen Produkte, die aus Asien direkt über Amazon verkauft werden, nur dadurch gelöst werden, indem Amazon eine Mitverantwortung übernimmt. Dies hätte letztlich zur Folge, dass Amazon gezwungen wäre, zu gewährleisten, dass die Produkte Mindeststandards erfüllen. Hierzu gehört bspw. die Kennzeichnung mit einer Herstelleradresse, eine deutsche Bedienungsanleitung, ein CE-Kennzeichnung soweit notwendig, sowie eine Anmeldung bei den entsprechenden Entsorgungssystemen.

Jedenfalls ist die Initiative von Bayern sehr begrüßenswert und nach unserer Auffassung ein Schritt in die richtige Richtung.

Stand: 11.10.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard