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Nicht zwangsläufig rechtswidrig: Gekaufte Kundenrezensionen bei Amazon
Der Erfolg eines Produktes, das über Amazon verkauft wird, hängt nicht zuletzt neben dem Preis natürlich auch von der Qualität des Produktes ab. Kaum eine andere Plattform hat derart viele Produkte, bei denen sich über Kundenrezensionen feststellen lässt, wie ein Produkt wirklich ist. Es liegt auf der Hand, dass ein Produkt mit am besten vielen positiven Rezensionen sich weitaus besser verkauft als ein Produkt ohne oder gar mit schlechten Kundenrezensionen.
So liegt es nahe, dass ein Verkäufer oder Hersteller ein wenig nachhelfen könnte, um für positive Kundenrezensionen bei Amazon zu sorgen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung geben regelmäßig mehr als 2/3 der deutschen Befragten an, dass ihnen Kundenbewertungen eine Orientierung beim Einkauf sind. Ferner wird berichtet, dass Schätzungen davon ausgehen, dass jede dritte Kundenrezension gefälscht sei. In den USA hat Amazon im Jahr 2015 über tausend Rezensenten verklagt, die falsche, irreführende oder unauthentische Nutzerbewertungen abgaben.
Wie ist die Rechtslage?
Man wird unterscheiden müssen, welchen Inhalt eine “gekaufte” Kundenrezension eigentlich hat. Wir sprechen hier von Kundenrezensionen, die letztlich gegen Entgelt gegeben werden und zwar unter dem Strich mit dem Ziel, das Produkt in ein positives Licht zu stellen.
Wettbewerbsrechtlich unzulässig ist in diesem Zusammenhang, wenn eine Kundenrezension veröffentlicht wird, die nicht als Werbung erkennbar ist. Diese Verschleierung von Werbung wäre irreführend und auf jeden Fall wettbewerbswidrig. Für den Verbraucher muss auf jeden Fall erkennbar sein, ob es sich um (bezahlte) Werbung handelt oder nicht. Rechtlich gesehen geht es darum, den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern.
In der Praxis wird dies, außer die Bewertungen sind wirklich eindeutig als primitive Werbung und einfach künstlich positiv zu erkennen, kaum nachweisbar sein.
Nicht zulässig ist es in diesem Zusammenhang übrigens, dass die Amazon-Händler ihre Kunden auffordern, eine positive Bewertung abzugeben und diese dann dafür Vorteile bekommen. In diesem Fall ginge es quasi nicht um die von Anfang an gekaufte positive Rezension, sondern um die nachträgliche Belohnung eines echten Kunden für eine positive Rezension. Diese Fälle waren bereits Gegenstand in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Az: I-4 O 136/10) und sind auch dann wettbewerbswidrig, wenn dem Kunden keine konkreten Bewertungsvorgaben gemacht werden.
Die Vorgaben von Amazon zur Kundenrezension
Amazon selbst hat Richtlinien zu Erstellung von Kundenrezensionen veröffentlicht. Es darf jeder eine Kundenrezension verfassen, der ein Amazon-Kundenkonto hat und mindestens ein Produkt oder eine Dienstleistung gekauft hat. Es muss sich jedoch nicht zwangsläufig um das Produkt handeln, das dann später rezensiert wird.
Amazon schließt dabei ausdrücklich sogenannte Werbeinhalte aus. Es heißt insofern in den Richtlinien
“Wir erlauben keine Rezensionen oder “hilfreich”-Bewertungen von Rezensionen, die gegen Entgelt in jeglicher Art erstellt worden sind. Dies beinhaltet unter anderem Bezahlung (in Form von Geld oder Geschenkgutscheinen), Bonus-Inhalte, Ermöglichung einer Teilnahme an einem Wettbewerb oder Gewinnspiel, Rabatte für zukünftige Einkäufe, zusätzliche Produkte oder andere Geschenke.”
Ausnahme: Produkttest durch den Kunden
Amazon erlaubt eine Ausnahme, nämlich eine Rezension mit einem zum Testen übersandten Produkt:
“Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn ein kostenfreies oder preisreduziertes physisches Produkt dem Kunden im Voraus zum Zwecke der Erstellung einer Rezension angeboten wurde. Bietet man Kunden im Voraus ein kostenfreies oder preisreduziertes Produkt im Austausch für eine Rezension an, muss klar ersichtlich sein, dass sowohl positives als auch negatives Feedback willkommen ist. Sollten Sie als Rezensent ein kostenfreies oder preisreduziertes Produkt im Austausch für Ihre Rezension erhalten haben, müssen Sie dies klar und gut ersichtlich deklarieren.”
In diesem Fall, d. h. wenn ordnungsgemäß darauf hingewiesen wird, dass hier ein Testprodukt rezensiert wurde, weiß der Leser der Kundenrezension, auf was er sich einlässt: Zwangsläufig objektiv muss der Test nicht sein, da der Tester ansonsten damit rechnen muss, keine weiteren Testprodukte zu erhalten.
Das Amazon Vine-Club-Programm
Amazon selbst hat das Vine-Club-Programm der Produkttester. Hier werden “vertrauenswürdige” Rezensenten bei Amazon eingeladen, ihre Meinungen zu Artikeln zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang werden den Vine-Mitgliedern kostenlose Produkte zur Verfügung gestellt. Amazon weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Erwartung besteht, nur positive Rezensionen abzugeben. “Uns sind ehrliche Meinungen über das Produkt wichtig – positive oder negative”, so Amazon. Eine Bezahlung erhalten die Vine-Mitglieder nicht.
Die entsprechenden Produktrezensionen werden dann im Übrigen mit einem erläuternden Hinweis veröffentlicht.
In diesen Fällen gibt es wettbewerbsrechtlich jedenfalls kein Problem, da die Hintergründe der Produktbewertung deutlich gemacht werden.
Was ist mit den Angeboten von Unternehmen, die Produktrezensionen bei Amazon anbieten?
In diesen Fällen muss man sich immer genau anschauen, wie die konkrete Produktrezension abläuft. Unzulässig sind auf jeden Fall gekaufte Bewertungen ohne einen Produkttest, bei dem Mitarbeiter das gewünschte Produkt hochjubeln und auch nicht deutlich machen, dass sie dafür bezahlt werden.
Zulässig ist jedoch, wenn ein Unternehmen Produkttests anbietet. Die Übersendung des Testproduktes läuft hier in der Regel über einen Gutscheincode, so dass der Tester das Produkt über Amazon mit Hilfe des Gutscheins verbilligt erwerben kann. Soweit in diesem Fall
– durch das Unternehmen kein Druck gemacht wird, die Produkte zwangsläufig positiv zu bewerten
und
– in der Produktbewertung deutlich wird, dass es sich um einen quasi bezahlten Produkttest gehandelt hat
halten wir diese Form der Produktbewertung für zulässig.
Gefälschte Produktrezensionen – Was kann man tun?
Tatsächlich gefälschte Produktrezensionen gegen Bezahlung nachzuweisen, ist außerordentlich schwierig. Gleiches gilt natürlich im umgekehrten Fall, in dem Wettbewerber ein Konkurrenzprodukt mit negativen Bewertungen abwerten. Letztlich muss in diesen Fällen ein gerichtsverwertbarer Nachweis erbracht werden, dass es sich tatsächlich um unlautere Bewertungen handelte. Neben Unterlassungsansprüchen können jedoch auch Auskunfts- und Beseitigungsansprüche in Betracht kommen. Es ist durchaus denkbar, dass ein Wettbewerber verpflichtet wird, gefälschte Produktrezensionen bspw. bei Amazon löschen zu lassen.
Stand: 21.06.2016
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/ebfedab7260a40949cf49c423c879a98