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FAQ zu Abmahnungen bei eBay
Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!
Auf Grund der Bekanntheit der Internetplattform eBay und der Tatsache, dass dort viele gewerbliche Händler tätig sind, erfolgen viele Abmahnungen gegenüber eBay-Mitgliedern. Nachfolgend finden Sie eine spezielle FAQ-Liste zu Einzelfragen der Abmahnung bei eBay. Beachten Sie bitte auch unsere allgemeine FAQ-Liste zur Abmahnung.
1. Wann kann ich als Privatperson bei eBay abgemahnt werden?
2. Woher hat der Abmahner meine Adresse?
4. Kann mich jedes andere gewerbliche eBay-Mitglied abmahnen?
6. Was sind Indizien dafür, dass ich gewerblich bei eBay tätig bin?
7. Was sind die häufigsten Abmahnfallen bei eBay?
8. Die Wettbewerbszentrale hat mich wegen meines eBay-Angebotes abgemahnt. Dürfen die so etwas?
11. Ich habe eine Abmahnung bekommen und habe hierzu noch Fragen. Kann ich mich an Sie wenden?
1. Wann kann ich als Privatperson bei eBay abgemahnt werden?
Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind nur im geschäftlichen Verkehr möglich. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen, wie der Verwendung von Bildern für Angebote ohne eine Genehmigung des Urhebers sind Abmahnungen denkbar. Gleiches gilt auch für urheberrechtliche Abmahnungen wegen des Angebotes von Software, die in der Lage ist, einen Kopierschutz zu umgehen.
2. Woher hat der Abmahner meine Adresse?
Gerade bei Angeboten, in denen eine Anbieterkennzeichnung fehlt, kann die Abmahnung durch einen Testkauf festgestellt werden. Ferner teilt eBay im Rahmen des Veri-Programms Anmeldedaten von Mitgliedern mit.
3. Ich habe eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, bin aber nur privat tätig. Ist die Abmahnung berechtigt?
Abmahnungen im wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen Bereich sind nur im geschäftsmäßigen Verkehr möglich . Die Grenze ist gerade bei eBay nur schwer zu ziehen. Nach unserer Erfahrung werden viele private Anbieter oftmals quasi fließend irgendwann zu gewerblichen Anbietern, da sie zu viele Produkte anbieten. Vergleichen Sie bitte hierzu unseren Beitrag ‘Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nur im geschäftlichen Verkehr -die Grenze ist fließend’.
4. Kann mich jedes andere gewerbliche eBay-Mitglied abmahnen?
Nein. Erforderlich ist ein Wettbewerbsverhältnis. Dieses ist nur dann gegeben, wenn der Wettbewerber ähnliche Waren oder Dienstleistungen, wie Sie anbietet.
5. Ist es erforderlich, dass der Abmahner auch bei eBay verkauft, um mich bei eBay abmahnen zu können?
Nein. Ein Wettbewerbsverhältnis kann auch durchaus zwischen einem Online-Händler und einem regulären Ladengeschäft bestehen. Die Kunden des Ladengeschäftes können statt im Geschäft zu kaufen auch das eBay-Angebot des Abgemahnten nutzen. Gleiches gilt für einen eBayhändler und den Inhaber eines Internetshops.
6. Was sind Indizien dafür, dass ich gewerblich bei eBay tätig bin?
Indizien können einen Power-Seller-Status sein, ein eingerichteter eBay-Shop, das Angebot von Neuwaren oder gleichartigen Waren, eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes, die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Ausweisung der Mehrwertsteuer. Sie sind für den jeden überprüfbar durch einschlägige Softwareprogramme wie bspw. das Freewareprogramm “Sellers Best Friend”.
7. Was sind die häufigsten Abmahnfallen bei eBay?
Die häufigsten Abmahnfallen sind eine fehlende Anbieterkennzeichnung sowie eine fehlende Widerrufsbelehrung. Selbst wenn man eine Widerrufsbelehrung vorrätig hält, machen wir immer wieder die Erfahrung, dass die offizielle Widerrufsbelehrung unzulässig verändert wurde. In der Rechtsprechung ist zudem umstritten, wo im Rahmen eines eBay-Angebotes über die Widerrufsbelehrung informiert werden muss. Eine häufige Abmahnfalle sind auch unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Häufig werden auch Bilder aus dem Internet unberechtigt für die Beschreibung eigner Waren verwendet. Markenfälschungen und Parallelimporte von Markenwaren sind ebenfalls ein häufiger Abmahngrund.
8. Die Wettbewerbszentrale hat mich wegen meines eBay-Angebotes abgemahnt. Dürfen die so etwas?
Ja. Die Wettbewerbszentrale darf auch eBay-Angebote abmahnen . Der “Vorteil” von Abmahnungen der Wettbewerbszentrale ist, dass diese Abmahnungen relativ preiswert sind.
9. Ich muss innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, kann innerhalb dieser Frist meine eBay-Angebote jedoch nicht mehr abändern. Was soll ich tun?
In diesem Fall besteht wohl die Möglichkeit, sich im Rahmen der Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine sogenannte Aufbrauchfrist einräumen zu lassen, d.h. man lässt sich noch einen Zeitpunkt einräumen, innerhalb dessen noch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss, obwohl die eBay-Angebote noch nicht abgeändert sind. Die Frage ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
10. Ich möchte es als gewerblicher eBay-Händler vermeiden, Abmahnungen zu bekommen. Was kann ich tun?
Lassen Sie Ihren eBay-Auftritt rechtlich beraten! Gerne unterstützen wir Sie bei der einwandfreien rechtlichen Gestaltung Ihres eBay-Auftrittes. Sie finden auf unserer Seite unseren Mandantenfragebogen. Wenn Sie uns diesen ausgefüllt zukommen lassen, unterbreiten wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
11. Ich habe eine Abmahnung bekommen und habe hierzu noch Fragen. Kann ich mich an Sie wenden?
Ja. Gerne beraten wir Sie schnell und unkompliziert, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Rufen Sie uns einfach an. Wir besprechen mit Ihnen dann gerne die weitere Vorgehensweise sowie die Kosten unserer Beratung.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/f1ef8affbe9247cb95865f00710df5b2