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Riskant: Selber aus Asien importieren und bei eBay verkaufen

In unserer Beratungspraxis bekommen wir immer öfter mit, dass selbst kleinere eBay-Händler Waren selbst aus dem nicht europäischen Ausland importieren. Es scheint heutzutage kein Problem zu sein, auch kleine Mengen bestimmter Produkte oder individuelle Anfertigungen in kleineren Stückzahlen in Asien in Auftrag zu geben. Herkunftsland ist auch die Volksrepublik China, die in letzter Zeit wegen Produkt- und Markenfälschungen in der Kritik steht.

Abmahnfalle Markenfälschung

Die Produktpiraterie erreicht mittlerweile einen jährlichen Warenwert von 300 Milliarden Euro. 60  – 70 % der in der EU beschlagnahmten Markenfälschungen stammen aus China.Es geht hierbei oftmals nicht nur um offensichtlich gefälschte Markenprodukte, die denen des Originalherstellers mehr oder minder ähnlich sehen. Für deutsche Internetverkäufer kann es auch zum Problem werden, Produkte zu kaufen, die nicht auf den ersten Blick als Markenfälschungen zu identifizieren sind. Neben offensichtlichen Markenfälschungen, d.h. Produkte, die den Originalmarkenprodukten möglichst identisch sehen, gibt es noch folgende Konstellationen, die durch die Importeure gerne übersehen werden:

Es werden Produkte aus China importiert, die Logos, Muster oder Zeichen von bekannten Markenherstellern enthalten. Obwohl der Markeninhaber selbst derartige Produkte nicht anbietet, wie bspw. Möbel, kann hier das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht verletzt sein.

Gleiches gilt auch dann, wenn Kleidungsstücke mit dem Label eines Markenherstellers angeboten werden, die der Markenhersteller im Original gar nicht im Angebot hat.

Neben der Verletzung von Patenten scheren sich chinesische Produzenten auch recht wenig um Geschmacksmuster oder ein gegebenenfalls geschütztes Design des Originalherstellers. Obwohl ein Produkt in diesem Fall nicht das (gefälschte Label des Originalherstellers trägt) sieht es dem Produkt des Originalherstellers derart ähnlich, dass auch hier rechtliche Ansprüche in Betracht kommen.

Neben Stress mit dem Markeninhabern können auch die Käufer erhebliche Probleme machen. Vergleichen Sie hierzu bitte unsere Beiträge “Vorsicht beim Verkauf von Markenfälschungen bei eBay” sowie “Markenpiraterie bei eBay“.

Abmahnfalle Kennzeichungen und Elektrogesetz

Dass in China preiswert hergestellte Produkt oftmals nicht europäischen Sicherheitsnormen CE-Richtlinien oder sonstigen Vorschriften entsprechen bzw. zum Teil von minderer Qualität sind, so dass die Verkäufer sich mit berechtigten Gewährleistungsansprüchen von Käufern herumschlagen müssen, kommt noch hinzu. Zudem muss der einheimische Händler selbst eine Registrierung der Ware nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bei der Stiftung EAR vornehmen.

In jüngster Zeit beobachten wir auch Abmahnungen bei Kosmetika, die nicht nach der Kosmetikverordnung gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für Kennzeichnungen nach dem Textilkennzeichengesetz. Der Importeur haftet im übrigen selbst nach Produkthaftungsgesetz, eine tatsache die durch Berichte von giftigem oder gefährlichem Spielzeug nicht unbeachtet bleiben sollte.

Entsprechende rechtliche Ersatzansprüche gegenüber dem chinesischen Hersteller durchzusetzen, erscheint in der Praxis sehr problematisch. Bei Kauf über einen Deutschen Großhändler kann dieser ggf. in Anspruch genommen werden. Bei Mängeln an der Ware besteht ein Ersatzanspruch nach § 478 BGB.

Das oben gesagte gilt natürlich auch für “Schnäppchen” auf einem südeuropäischen Markt oder bei Angeboten aus Osteuropa.

Folgen sind, neben einer Grenzbeschlagnahme durch den Zoll, kostenpflichtige Abmahnungen mit erheblichen Rechtsfolgen.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung der mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten werden des Weiteren Schadenersatzansprüche, Auskunftsansprüche und Vernichtungsansprüche geltend gemacht. Die aus China importierten Waren, die die Rechte Dritter verletzen, dürfen auf keinen Fall behalten und weiterverwendet werden.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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