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eBay-Garantie bei Verkäufern mit Top-Bewertung problematisch?

eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung müssen seit dem 01.08.2013 unter anderem über ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht mit der Frist von einem Monat belehren sowie eine kostenlose Versandoption anbieten. Diese Vorschriften von eBay für Verkäufer mit Top-Bewertung kam für viele Verkäufer überraschend, da sie zum einen sehr kurzfristig angekündigt wurden, zum anderen ursprünglich eigentlich erst im Herbst 2013 in Kraft treten sollten.

Bei eBay-Verkäufern mit Top-Bewertung blendet eBay seit Neustem oben rechts in den Angeboten Informationen zur “eBay-Garantie” ein. Es heißt dort

– ein Monat Widerrufs- oder Rückgaberecht

– Geld zurück – falls Artikel nicht erhalten oder nicht wie beschrieben (Käuferschutz)

– eBay-geprüfte Serviceleistung des Verkäufers

– kostenloser Versand

Es wird dann auf Details verlinkt.

Abmahngefahr?

Angebote bei eBay in Verbindung mit einer Garantie lassen zunächst einmal bei einem Juristen die Alarmglocken schrillen. Hintergrund ist, dass bei einer sogenannten Beschaffenheitsgarantie (wie bspw. einer Herstellergarantie) bei eBay nach aktueller BGH-Rechtsprechung komplett über die Garantiebedingungen gem. § 477 BGB informiert werden muss.

Folge ist, dass eBay-Händler grundsätzlich nicht mit Garantien werben sollten, sei es mit eigenen oder mit Herstellergarantien, da die Informationspflichten komplex sind und nur unter sehr großem Aufwand rechtskonform umgesetzt werden können. Auch viele Herstellergarantien sind hinsichtlich ihrer Inhalte nicht so ausführlich vorformuliert, dass sie den Anforderungen des § 477 BGB entsprechen.

§ 477 BGB und die daraus resultierenden Informationspflichten für Garantien beziehen sich jedoch nach unserer Auffassung auf eine Beschaffenheitsgarantie für die angebotenen Produkte. Die eBay-Garantie ist wohl eher als Serviceversprechen zu verstehen. Insbesondere die Geld-zurück-Garantie entspricht dem üblichen Käuferschutz von PayPal und steht eBay-Käufern nur dann zur Verfügung, wenn die Zahlung über PayPal vorgenommen wird. Es ist im Grunde ein gesondertes Garantieverhältnis zwischen dem Käufer, der PayPal nutzt, und dem Zahlungsdienstanbieter PayPal. Dass bei Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie von PayPal, PayPal das Geld dann von dem Verkäufer zurückfordert, berührt dieses Rechtsverhältnis nicht.

Es handelt sich daher nach unserer Auffassung bei der “eBay-Garantie” nicht um eine Garantie, die von den weitreichenden Informationspflichten gem. § 477 BGB betroffen ist.

Alles richtig im entsprechenden eBay-Angebot?

Stimmen die Angaben im entsprechenden eBay-Angebot oder liegt eine Irreführung vor? In der eBay-Garantie werden zwei Aussagen getroffen, für die der entsprechende Händler bei dem das Garantielogo auftaucht, auch haftet:

Zum einen wird angegeben, dass ein einmonatiges Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht. Sollte die Widerrufsbelehrung des Händlers jedoch noch mit der Frist von 14 Tagen über das Widerrufsrecht belehren, wären die Informationen über die Widerrufsfrist  irreführend, weil es unterschiedliche abweichende Informationen gibt.  Dies wäre auch ein Wettbewerbsverstoß, hier droht eine Abmahnung.

Nach unserem Eindruck ist es so, dass die eBay-Garantie bei Verkäufern mit Top-Bewertung nur dann angezeigt wird, wenn auch gleichzeitig im Feld “Widerrufs- oder Rückgabebelehrung” in der Kurzzusammenfassung der Widerrufsbelehrung die Frist “ein Monat” eingestellt ist.

Unabhängig davon konnten wir jedoch bei Recherchen feststellen, dass eBay-Anbieter, die sowohl an dieser Stelle, wie auch im Rahmen der eBay-Garantie, mit der Monatsfrist im Rahmen der Widerrufsbelehrung werben, rein tatsächlich noch 14 Tage in der Widerrufsbelehrung stehen hatten. Diese Form der Darstellung halten wir für wettbewerbswidrig.

Wir empfehlen daher allen eBay-Händlern, die eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung sind, zu überprüfen, ob die dargestellte Widerrufsbelehrung tatsächlich die Monatsfrist enthält. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass dort tatsächlich die Frist von einem Monat eingetragen werden muss (statt der 14 Tage). 30 Tage sind nicht immer ein Monat.

Kostenloser Versand 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der angepriesene “kostenlose Versand” auch tatsächlich angeboten wird. Da diese Informationen im Reiter “Versand und Zahlungsmethoden” bei eBay dargestellt werden, gehen wir davon aus, dass es hier eigentlich nicht zu Abweichungen kommen kann.

Fazit

eBay fordert den Verkäufern mit dem Status Verkäufer mit Top-Bewertung bei eBay nicht nur Einiges ab, sondern unterstützt sie auch in der Bewerbung. Solange eBay-Händler darauf achten, dass sie als Verkäufer mit Top-Bewertung auch korrekt mit der Frist von einem Monat über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehren, halten wir die Darstellung für unproblematisch.

Stand: 20.09.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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