ebay-verkaeufer-mit-top-bewertung-widerrufsfrist-ein-monat

Ab 01.08.2013: eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung müssen Widerrufsfrist von einem Monat einräumen

  • Obwohl erst für den Herbst 2013 angekündigt, hat eBay am 25.07.2013 mitgeteilt, das die Änderungen für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung ab dem 01.08.2013 gelten. U. a. müssen eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung ab dem 01.08.2013 über eine Widerrufsfrist von einem Monat informieren.
    Unsere Mandanten, die unseren Update-Service beziehen haben wir bereits über die notwendigen Änderungen informiert.
    In der Info-Mail von Ebay heisst es dazu:

    “Ab 1. August müssen Verkäufer mit Top-Bewertung zusätzlich zu den Basisanforderungen an Ihr Verkäuferkonto, folgende weitere Bedingungen für Ihre Angebote erfüllen: 
     
    • Eine Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von 1 Monat unter Verwendung der neuen Funktion für Angaben zu den Rücknahmebedingungen
     
    • Eine Bearbeitungszeit von maximal 1 Werktag
     
    • Eine Option für kostenlosen Versand

    • Eine schnelle Versandmethode, die gewährleistet, dass die Ware innerhalb von max. 2 Werktagen nach Versand beim Käufer ist. Diese muss nicht kostenlos sein.
     
    Sichern Sie sich ab August 2013 deutliche Vorteile wie das Logo für “Verkäufer mit Top-Bewertung” für Ihre Angebote und eine noch bessere Platzierung in den Suchergebnissen. Außerdem erhalten Sie ab August 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für alle Artikel, die die neuen Standards erfüllen.”

    Ebay stellt die Neuerungen in einem etwas ungelenken Video vor:

    Stand: 25.07.2013

03.04.2013

eBay hat aktuell darüber informiert, dass die Anforderungen für den Status “Verkäufer mit Top-Bewertung” geändert werden sollen. Die Änderung soll im Herbst 2013 erfolgen. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Nur wenn zukünftig die von eBay geforderten Kriterien erfüllt werden, werden alle Vorteile des Programms “Verkäufer mit Top-Bewertung” wirksam.

Neben der Anpassung von Basis-Anforderungen für das Verkäuferkonto gibt es auch konkrete neue Anforderungen an die Angebote.

Widerrufsfrist oder Rückgabefrist muss einen Monat betragen

Bei eBay ist es unproblematisch möglich, mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu informieren. Um ab Herbst 2013 die Anforderungen für “Verkäufer mit Top-Bewertung” zu erfüllen, ist es jedoch notwendig, dass die Widerrufsfrist auf einen Monat verlängert wird. Rechtlich gesehen ist dies natürlich kein Problem. Die Widerrufsfrist von “14 Tagen” muss in der Widerrufsbelehrung ersetzt werden durch “einem Monat”. In der Praxis hat dies jedoch sicherlich eine höhere Rücksendequote zur Folge. Ferner muss über die Rücknahmebedingungen nochmals gesondert informiert werden. Bei eBay heisst es dazu:

  • Wählen Sie die Anzahl an Tagen aus, innerhalb derer ein Käufer Sie nach Erhalt des Artikels darüber informieren muss, dass er den Artikel zurückgeben möchte.
  • Geben Sie an, wer die Versandgebühren für die Rücknahme trägt.

Bearbeitungszeit darf maximal einen Werktag betragen

Offensichtlich, um zu Amazon aufzuschließen, ist eine Bearbeitungszeit von einem Werktag notwendig. Der Versand muss jedoch nicht kostenlos sein.

Kostenloser Versand muss angeboten werden

Ferner verpflichtend ist das Angebot eines kostenlosen Versandes. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Kategorien, nämlich Edelmetalle, Tickets, Reisen und Sonderversand / Speditionsversand sowie Festpreisangebote mit einem Artikelpreis von weniger als 5,00 Euro.

Soweit ein internationaler Versand angeboten wird und der Verkäufer weder einen Versand innerhalb von 1 – 2 Tagen, noch einen kostenlosen Versand anbieten darf, hat er Pech gehabt. Auf der eBay-Seite heißt es:

“Damit Ihre Angebote auf ebay.de mit dem Logo für “Verkäufer mit Top-Bewertung” versehen werden und Sie die Vorteile genießen können, müssen Sie die für diesen Service-Status bei ebay.de geltenden Anforderungen erfüllen.”

Nach unseren Informationen gilt dies nicht für den Auslandsversand.

eBay kündigt des Weiteren an, am 20. eines Monats zu prüfen, ob das Verkäuferkonto die Basis-Anforderungen erfüllt. Nur wenn diese erfüllt sind, wird auch überprüft, ob die Angebote den neuen Anforderungen entsprechen.

Entgegen erster Gerüchte sind die neuen Anforderungen von eBay nicht damit verbunden, dass Verkäufer immer die Rücksendekosten zu tragen haben.

Es liegt auf der Hand, dass eBay durch diese Anforderungen versucht, zu Lasten der Händler zu den Service-Leistungen von Amazon aufzuschließen.

Wie wichtig ist der Status “Verkäufer mit Top-Bewertung”?

Die Eigenschaft “Verkäufer mit Top-Bewertung” hat einige Vorteile, nämlich bis zu 20 % auf die Verkaufsprovision sowie eine bevorzugte Platzierung in der Suchergebnis-Liste nach “beliebteste Artikel”. Die meisten Verkäufer mit Top-Bewertungen bei eBay werden somit in den sauren Apfel beißen müssen, um die entsprechenden zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/4414a6fee2744077941efdbb6038b121