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Exklusiv mit einer Marke verkaufen bei Amazon: Besser eine Wortmarke als eine Wort-/Bildmarke

irrvideo-N6pqHaV0ebM Mit einer eigenen Marke können Sie einfach bei Amazon exklusiv verkaufen. Durch eigene Markenprodukte können Amazon-Händler einfach verhindern, dass Dritte eine ASIN nutzen können, außer diese verkaufen auch (Ihre) Markenprodukte. Die Marke sollte dann auch bei Amazon selbst registriert werden.

Darstellungsmöglichkeiten der Marke bei Amazon

Bei Amazon werden ausschließlich Wortmarken angezeigt oder anders gesprochen: Bildmarken oder Wort/Bildmarken lassen sich bei Amazon nicht gut darstellen

Eine Wortmarke ist eine Form der Marke, die aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen besteht. Eine Wort/Bildmarke ist eine Kombination zwischen textlichen und grafischen Elementen, d.h. es gibt eine Grafik, die jedoch auch gleichzeitig Wortbestandteile enthält. Dem gegenüber besteht eine Bildmarke ausschließlich aus einem Bild ohne irgendwelche Wortbestandteile.

Was kann bei Amazon dargestellt werden?

Sowohl in dem Punkt “von”

Beispiel:

wie auch bei der Markendarstellung innerhalb der Amazon-Artikelbeschreibung können lediglich Wörter dargestellt werden. Dies hat zur Folge, dass der Verkauf eines Produktes, welches “nur” über eine Bildmarke geschützt ist, sich markenrechtlich kaum darstellen lässt.

Wenn man bspw. annimmt, der Computerhersteller Apple hätte ausschließlich das Apfel-Logo und sonst nichts markenrechtlich schützen lassen, wird deutlich, dass sich der Apfel kaum in einer normalen Amazon-ASIN darstellen lässt.

Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken

Oft ist es so, dass eine Wortmarke beim Amt nicht eingetragen wird, da sie nicht unterscheidungskräftig oder allgemein-beschreibend ist. Um in diesen Fällen dennoch eine markenrechtliche Eintragung zu erreichen, kann man zu einem Trick greifen:

Es ist möglich, den Wortbestandteil zusammen mit einem Bildbestandteil zur Anmeldung zu bringen. Erst dadurch ergibt sich dann die Unterscheidungskraft.

Geschützt ist letztlich dann beides, nämlich sowohl der Wort- wie auch der Bildbestandteil. Problematisch wird es immer dann, wenn man – um beim Amazon-Beispiel zu bleiben – sich nur noch den Wortbestandteil heraus pickt, der dann unter der Markenbezeichnung bei Amazon auftaucht oder in der Angabe “von…” im oberen Teil der Amazon-Artikelbeschreibung.

Wort/Bildmarken mit wenig unterscheidungskräftigen oder allgemein-beschreibenden Begriffen sind daher oftmals für eine Herkunftsbezeichnung bei Amazon, insbesondere auch für einen Schutz zum exklusiven Verkauf oft nicht geeignet.

Ohnehin muss man sich fragen, was eine Wort/Bildmarke hinsichtlich ihrer Unterscheidungskraft im Streitfall eigentlich wert ist, wenn sie “nur” im Register eingetragen wurde, weil ein unterscheidungskräftiger Bildbestandteil hinzukam.

Daher raten wir, wenn es darum geht, exklusiv bei Amazon mit einer Marke zu verkaufen, zu einer Wortmarke. Wichtig ist die richtige Wahl der Klassen. Eine Dienstleistungs- bzw. Handelsmarke funktioniert bei Amazon in der Regel nicht. Wenn die Marke dann eingetragen ist und zwar für die Waren, unter denen dann die Produkte angeboten werden, ist der Amazon-Händler als Markeninhaber in der Regel auf der sicheren Seite und hat auch tatsächlich etwas in der Hand.

Wir beraten Sie.

Stand: 08.05.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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