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LG Magdeburg: Verkauf rezeptfreier apothekenpflichtiger Medikamente ist bei Amazon erlaubt
- Aktuell: Das OLG Naumburg hat dieses Urteil aufgehoben: OLG Naumburg: Verkauf von apothekenpflichtigen rezeptfreien Medikamenten ist bei Amazon aus Datenschutzgründen unzulässsig
Nach einem Urteil des Landgerichtes Magdeburg (LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18) ist der Verkauf rezeptfreier apothekenpflichtiger Medikamente bei Amazon erlaubt.
Dies gilt auch dann, wenn der Verkauf durch einen Apotheker erfolgt.
In der Sache selbst erfolgte der Versand der Medikamente nicht über Amazon-FBA, sondern über die Apotheker als Verkäufer. Das LG Magdeburg sah schon deshalb kein Problem in dem Vertrieb rezeptfreier Medikamente bei Amazon, da nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 18.10.2012, Az: 3 C 25/11) der Internethandel mit rezeptfreien Medikamenten grundsätzlich erlaubt ist. Wenn, so das Landgericht, Internetapotheken erlaubt sind, ist auch ein Vertrieb über Amazon zulässig.
Die Kundenbewertungen sowohl hinsichtlich des Medikamentes, wie auch hinsichtlich der Apotheke selbst als Verkäufer sind nach Ansicht des Gerichtes ebenfalls nicht rechtswidrig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stand: 21.01.2019
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
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