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Produktdarstellung bei Amazon: Prüfen und immer wieder prüfen, um ein Ordnungsgeld zu vermeiden

Bekanntermaßen hatte ein Verkäufer bei Amazon nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Darstellung der ASIN´s. Andere Verkäufer mit Schreibrechten oder auch Amazon selbst haben die Möglichkeit, die Artikelbeschreibung zu verändern. Aus diesem Grund sollten Amazon-Verkäufer, die einer Abmahnung erhalten haben, die sich auf eine Produktbeschreibung bei Amazon bezieht (dazu gehören auch rechtliche Pflichtinformationen wie Grundpreis oder Textilkennzeichnung etc.) bei Erhalt einer Abmahnung nicht einfach eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe abgeben.

Wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, hatte der Abmahner die Möglichkeit, die Unterlassungsansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Bei einer einstweiligen Verfügung gibt es keine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zugunsten des Abmahners. Stattdessen wird dem Abgemahnten vom Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht. Die Summe klingt hoch, kann jedoch durchaus eine akzeptable und sicherere Alternative zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sein.

Prüfungspflichten

Um nach Erlass einer einstweiligen Verfügung kein Ordnungsgeld zu riskieren, ist es wichtig, dass der Amazon-Händler seine Angebote regelmäßig überprüft. Wer regelmäßig überprüft, riskiert keine Vertragsstrafe, weil in diesem Fall kein Verschulden vorliegt. So nimmt das Oberlandesgericht Köln an, dass Amazon-Angebote täglich einmal Montag bis Freitag überprüft werden müssen. Diese Überprüfung kann entweder manuell geschehen oder durch Softwaretools, die eine Veränderung der ASIN registrieren und den Händler dann informieren.

Wer nicht prüft, riskiert ein Ordnungsgeld

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.3.2021, Az. 6 W8/18) hatte über einen Ordnungsgeldantrag zu entscheiden. Es ging um die Darstellung von Produktbildern in einem Amazon-Angebot. Dem Händler war untersagt worden, sich an Angebote für bestimmte Original-Produkte mit entsprechender bildlicher Darstellung anzuhängen. Der Amazon-Händler verteidigte sich damit, er hätte das richtige Bild an Amazon übermittelt. Später habe er festgestellt, dass bei Amazon in der Artikelbeschreibung Bilder dargestellt würden, die andere Händler dort hinterlegt hätten. Das System würde die Bilder willkürlich aussuchen.

Abgesehen davon, dass wir nicht davon ausgehen, dass bei Amazon willkürlich Bilder dargestellt werden nahm das OLG an, dass die Antragsgegnerin habe damit rechnen müssen, dass Amazon aus allen hinterlegten Bildern ein beliebiges auswähle.

Jedenfalls habe der Händler gegen die Verpflichtung verstoßen, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden seien. Bei einer Überprüfung hätte der Händler festgestellt, dass andere Bilder erscheinen. Dies hätte ihn dazu veranlassen müssen das eigene Angebot unter der ASIN zu löschen. Daher wurde gegen den Händler ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 € verhängt, was bemerkenswert niedrig ist.

Wer somit aufgrund des Inhalts einer Artikelbeschreibung, in welcher Art auch immer, eine Unterlassungserklärung abgegeben hat oder eine einstweilige Verfügung erhalten hat sollte seine Angebote regelmäßig, und zwar dokumentiert, überprüfen. Es gibt Software, die dies gewährleistet. Eine regelmäßige Überprüfung vermeidet Vertragsstrafen und ein Ordnungsgeld.

Wir beraten Sie bei einem Ordnungsgeldantrag.

Stand: 16.4.2021

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard