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Nützt nichts: Haftungsausschluss von Amazon in Lebensmittelangeboten

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt es seit dem 13.12.2014 umfangreiche Informationspflichten für Internethändler, die Lebensmittel anbieten.

Naturgemäß ist es gerade für große Anbieter die bspw. ausschließlich und umfangreich Lebensmittel anbieten oder Portalbetreiber wie Amazon nicht ganz einfach, diese Informationspflichten auch korrekt umzusetzen. Wie immer gilt, dass fehlende oder falsche Informationen wettbewerbswidrig sind und abgemahnt werden können. Aktuelle Fehler bei der Lebensmittelkennzeichnung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Der Amazon-Haftungsausschluss

In Lebensmittelangeboten informiert Amazon über einen Haftungsausschluss:

Haftungsausschluss: Obwohl wir uns stets um die Richtigkeit der Produktangaben auf unserer Internetseite bemühen, kann es mitunter vorkommen, dass Hersteller ihr Zutatenverzeichnis ändern. Die Produktverpackung und zugehörigen Dokumente enthalten möglicherweise Angaben, die über die auf unserer Internetseite gemachten Angaben hinausgehen und/oder sich von ihnen unterscheiden. Sämtliche Produktangaben auf unserer Internetseite werden allein zu Informationszwecken bereitgestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich nicht allein auf die Angaben zu verlassen, die auf unserer Internetseite angezeigt werden, sondern sich vor Gebrauch bzw. Verzehr der Ware stets auch sorgfältig die Etiketten, Warnhinweise und Anleitungen durchzulesen, die mit der Ware geliefert werden. Sollten Sie Sicherheitsbedenken gleich welcher Art haben oder weitere Angaben zur Ware wünschen, lesen Sie bitte sorgfältig die Angaben auf den Etiketten und der Verpackung und wenden sich an den Hersteller. Die Angaben auf dieser Internetseite können eine fachkundige Auskunft Ihres Arztes, Apothekers oder einer anderen medizinischen Fachkraft nicht ersetzen. Bei Fragen zur Verträglichkeit, zu Risiken oder Nebenwirkungen der Einnahme oder Anwendung des Produktes wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Unsere Beschreibungen und sonstigen Angaben zu den Waren dienen nicht dem Zweck der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit oder eines Gesundheitszustandes. Amazon.de haftet nicht für ungenaue oder unrichtige Produktangaben seitens der Hersteller oder sonstiger Dritter. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

Inwieweit der Haftungsausschluss Amazon aus der Schusslinie nimmt, wenn bspw. allergene Zusatzstoffe in der Beschreibung nicht angegeben werden, jedoch auf der Verpackung enthalten sind und ein Käufer bspw. einen allergischen Schock erleidet, können wir an dieser Stelle nicht genau beurteilen. Insofern ist die Formulierung “Amazon.de haftet nicht für ungenaue oder unrichtige Produktangaben seitens der Hersteller oder sonstiger Dritter. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.” ohnehin in sich widersprüchlich.

Auch wettbewerbsrechtlich hat eine derartige Klausel für einen Amazon-Händler keine Auswirkung. Die entsprechenden Vorschriften nach LMIV müssen schon genau und richtig angehalten werden. Im Zweifel wird die Rechtsprechung kein Mitleid haben, wenn sich Angaben auf der Lebensmittelverpackung ändern, in der Internetbeschreibung jedoch nicht aktualisiert werden. Vielmehr kann ein Hinweis, dass keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit eines Angebots übernommen wird für sich genommen schon wieder ein Wettbewerbsproblem darstellen.

Daher gilt, was bei allen Produkten mit einer komplexeren Informationspflicht im Internet gilt: Anbieter sollten regelmäßig überprüfen, ob die entsprechende rechtliche Pflichtinformation noch aktuell und vollständig ist.

Stand: 15.12.2014
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d186efaa66434e07b6a1768c56740cf8