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Amazon-Angebote richten sich auch immer an Verbraucher: Grundpreis notwendig

Bei einem Angebot, dass sich ausschließlich und gesichert an Unternehmer wendet (wie z.B. Gewerbetreibende, Wiederverkäufer etc.) gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die nicht gelten in Abgrenzung zu einem Angebot an Verbraucher. Wichtig ist, dass Verbraucher bei echten B2B-Angeboten nicht bestellen können:

Bei einem „echten“ Angebot ausschließlich an Unternehmer gilt z.B. die Preisangabenverordnung nicht, mit der Folge, das z.B. auch kein Grundpreis anzugeben ist.

Angebote auf der Plattform Amazon richten sich jedoch (auch) immer auch an Verbraucher wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Darmstatt (LG Darmstatt Urteil vom 19.02.2024, AZ. 18 O 18/23) zeigt.

Ein Abmahnverein hatte beim Angebot eines Lebensmittels auf der Plattform Amazon einen fehlenden Grundpreis abgemahnt. Der Abgemahnte hatte in gerichtlichen Verfahren behauptet, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richten würde, das Produkt sein ausschließlich für gewerbliche Kunden angeboten worden und hätte nur durch gewerbliche Kunden mit einem Business-Account gekauft werden können. Ein Kauf durch Verbraucher wäre nicht möglich gewesen. Das Business-Angebot sei zwar bei Amazon für Jedermann sichtbar gewesen, hätte jedoch nur von registrierten Business-Kunden gekauft werden können.

Unter anderem sei auch eine Mindestbestellmenge erforderlich gewesen.

Angebote auch an Verbraucher

Eine Beweisaufnahme ergab, dass das Lebensmittelangebot durch jeden Besucher der Amazon-Seite aufrufbar war. Nach unserer Kenntnis ist es nicht möglich, echte B2B Angebote bei Amazon einzustellen, die auch tatsächlich nur von Business-Kunden gekauft werden können. Das Landgericht Darmstatt weist in diesem Zusammenhang zutreffend daraufhin, dass Angebote, die für Jedermann zugänglich sind, auch Verbraucher ansprechen, wenn nicht eindeutig und unmissverständlich eine Beschränkung auf Wiederverkäufer im Angebot enthalten ist. Eine Mindestbestellmenge von 6 Produkten führt jedenfalls nicht dazu, dass eine Beschränkung auf Geschäftskunden vorliegt.

Zudem war es entsprechend der üblichen Darstellung bei Amazon so, dass Verbrauchern der Preis inklusive USt angezeigt wurde.

Fazit:

Uns ist nicht bekannt, dass man Angebote bei Amazon so einstellen kann, dass diese ausschließlich Kunden mit einem Business-Konto angezeigt und auch nur durch diese gekauft werden können. Vielmehr, so unser Eindruck, wird jedes Amazon-Angebot jedem Seitenbesuche4r angezeigt. Bei einem Business-Konto werden Nettobeträge angezeigt und darüber informiert, ob dem Business-Kunden eine Rechnung zur Verfügung steht.

Folge ist, dass sämtliche rechtlichen Vorgaben, die gegenüber Verbrauchern gelten, wie z.B. die Einhaltung der Preisangabenverordnung, die Einräumung eines Widerrufsrechtes etc. eingehalten werden müssen.

Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn bestimmte Angebote nur dann angezeigt werden, wenn ein Käufer mit seinem Business-Konto eingeloggt ist. Das es eine derartige Zeigemöglichkeit bei Amazon gibt, ist uns jedoch nicht bekannt.

Somit sollten auch Amazon-Verkäufer, die ihre Produkte in erster Linie an Business-Kunden verkaufen möchten bei Amazon, darauf achten, dass sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Wir beraten Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihres Verkaufs über Amazon oder einer Abmahnung wegen der Gestaltung Ihrer Amazon-Angebote.

Stand: 19.03.2024

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard