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Rechtssicher und abmahnsicher verkaufen:
Meine Schutzpakete für eBay, Amazon und Internetshop
Seit vielen Jahren vertrauen mir Internethändler, die über eBay, Amazon oder einen Internetshop verkaufen bei der rechtlichen Absicherung ihrer Auftritte.
Lassen auch Sie sich beraten.
Mein Beratungsansatz
Seit weit über 20 Jahren berate ich Internethändler, die wettbewerbsrechtlich abgemahnt wurden. Oftmals sind es “Standard-Fehler”, wie eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung oder fehlende oder falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Punkte, die für ein abmahnsicheres Handeln im Internet von großer Wichtigkeit sind. Hierzu gehören bspw. besondere Informationspflichten beim Angebot bestimmter Produktgruppen, “verbotene” Formulierungen, die wettbewerbswidrig sind, jedoch durch viele Internethändler verwendet werden. Nicht zuletzt durch die neuen Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 sind zudem viele zusätzliche Informationspflichten für Internethändler hinzugekommen. Kennzeichnungspflichten bei bestimmten Produkten oder Preisangaben spielten eine sehr viel größere Rolle.
Meinr Beratungsansatz orientiert sich an diesen rechtlichen Anforderungen.
Warum ein Fragebogen?
Meine Beratung ist so individuell, wie Ihre Angebote. In meinem Mandantenfragebogen frage ich ausschließlich Aspekte ab, die für eine rechtliche Absicherung Ihres Auftrittes notwendig sein können.
Alle in meinem Mandantenfragebogen abgefragten Punkte können relevant sein. Nur so – so meine Erfahrung – ist gewährleistet, dass Sie von mir tatsächlich alle Informationen erhalten, die Sie für ein rechtssicheres Handeln benötigen.
Rechtstexte sind wichtig aber nicht ausreichend.
Wichtige Bausteine für ein rechtssicheres Handeln im Internet sind
- für die jeweilige Plattform passende Allgemeine Geschäftsbedingungen
- eine Datenschutzerklärung
- ein ordnungsgemäßes Impressum
- eine Datenschutzerklärung natürlich unter Berücksichtigung der DSGVO
- eine Widerrufsbelehrung
- ein Muster-Widerrufsformular
Diese Informationen sind ein wichtiger Baustein für ein rechtssicheres Handeln im Internet.
Ausreichend für ein abmahnsicheres Handeln sind diese Informationen jedoch nicht.
Viele Händler wissen bspw. nicht, welche Informationen sie dem Verbraucher nach Vertragsschluss zukommen lassen müssen oder wie in einem Internetshop die Email gestaltet sein muss, die der Verbraucher nach dem Absenden der Bestellung von ihnen erhält.
Über diese wichtigen Aspekte informiere ich Sie im Rahmen einer Beratung konkret.
Bestimmte Produkte haben bestimmte Informationspflichten zur Folge
Regelmäßig werden mir im Rahmen unserer Beratungspraxis Abmahnungen vorgelegt, bei denen Internethändler zwar korrekte Rechtstexte haben, bestimmte Pflichtinformationen bei besonderen Produktgruppen jedoch fehlen oder unvollständig sind. Der Gesetzgeber, wie auch insbesondere die Europäische Union geben mittlerweile sehr genau vor, wie im Internethandel beim Angebot bestimmter Produkte zu informieren ist. Hierzu gehören bspw. besondere Informationen beim Angebot von Textilien, weißer Ware, Lebensmitteln oder grundpreispflichtige Produkte.
Aus diesem Grund fragen wir in unserem Mandantenfragebogen auch konkret ab, was für Artikel Sie im Internet anbieten.
Jeder einzelne der abgefragten Produktgruppen hat besondere Informationspflichten zur Folge, deren Fehlen wettbewerbswidrig ist.
Ich überprüfe konkret Ihren Auftritt
Wie stellen Sie konkret Ihre Angebote dar? Ich überprüfe bspw. stichpunktartig einzelne eBay-Artikelbeschreibungen. Bei einer rechtlichen Absicherung Ihres Internetshops prüfe ich ebenfalls stichpunktartig Artikelbeschreibung und informiere Sie ganz konkret anhand Ihres Shops und Ihrer bereits vorhandenen Informationen bspw. über eine korrekte Versandkostendarstellung, etc.
Selbstverständlich führe ich bei einer Shopberatung auch eine Testbestellung durch, um Ihnen konkrete rechtliche Hinweise zu Ihrem Bestellablauf zu geben.
Meine Beratung ist so individuell, wie Ihre Angebote und orientiert sich ganz konkret an Ihrem aktuellen Auftritt.
Nach der Beratung: Alles richtig umgesetzt? Ich überprüfe Ihren Auftritt noch einmal
Dieser Punkt ist nach meiner Erfahrung für ein wirklich rechtssicheres Handeln im Internet von großer Bedeutung. Ich überprüfe ganz konkret anhand Ihrer Angebote oder Ihres Internetshops, ob alle Beratungspunkte korrekt umgesetzt wurden.
Ich stehen Ihnen auch nach einer Beratung für Rückfragen zur Verfügung.
Soweit Sie nach unserer Beratung noch Fragen haben, neue Produkte anbieten möchten, über bestimmte Werbeformen nachdenken oder Probleme mit Kunden haben, stehe ich Ihnen natürlich selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung. Ich verstehe mich selbst als rechtlicher Begleiter für Online-Händler. Meine Erfahrung ist die, dass je früher Händler mit konkreten Fragen an mich herantritt, rechtliche Probleme, Weiterungen oder unnötige Kosten vermieden werden können.
Damit Sie auch in Zukunft noch rechtssicher handeln: Mein Update-Service
Kaum ein Rechtsbereich ist so dynamisch, wie der Online-Handel. Immer wieder neue Gesetze und Vorschriften, insbesondere aus der Europäischen Union führen dazu, dass Internethändler ihre Auftritte regelmäßig an die aktuelle Rechtslage anpassen müssen. Hinzukommen aktuelle Urteile, gerade im Bereich des Wettbewerbsrechtes. Ich biete Ihnen daher selbstverständlich einen Update-Service an. In diesem Update-Service informiere ich Sie über Rechtsänderungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Sollte eine Aktualisierung Ihrer Rechtstexte notwendig sein, erhalten Sie von mir ganz konkrete Informationen.
Ferner informiere ich Sie exklusiv über Abmahnthemen und Aspekte, über die ich nicht auf unserer Internetseite informiere.
Unser Update-Service ist preisgünstig und kann jederzeit gekündigt werden.
Sie erhalten im Rahmen einer Beratung meinen Update-Service für die ersten drei Monate nach der Beratung kostenfrei.
Ich möchte Sie von unserem Update-Service überzeugen.
Natürlich mit Haftungsübernahme
Es ist selbstverständlich, dass ich für meine Beratung haften. Dies ist im Übrigen keine Zusatzleistung. Ich – wie andere Rechtsanwälte auch – haften gesetzlich für unsere Beratung.
Fordern Sie einfach ein Angebot an
Und das alles ist günstiger, als Sie vielleicht denken.
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Übersenden Sie mir einfach meinen Mandantenfragebogen.
Noch Fragen?
Ich beantworten Ihre Fragen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/53718f7ffbd04c519d2d879ef399a0d2