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Rechtssicher und abmahnsicher verkaufen:
Unsere Schutzpakete für eBay, Amazon und Internetshop

Seit vielen Jahren vertrauen uns Internethändler, die über eBay, Amazon oder einen Internetshop verkaufen bei der rechtlichen Absicherung ihrer Auftritte.

Lassen auch Sie sich beraten.

Unser Beratungsansatz

Seit weit über 10 Jahren beraten wir von internetrecht-rostock.de Internethändler, die wettbewerbsrechtlich abgemahnt wurden. Oftmals sind es “Standard-Fehler”, wie eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung oder fehlende oder falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Punkte, die für ein abmahnsicheres Handeln im Internet von großer Wichtigkeit sind. Hierzu gehören bspw. besondere Informationspflichten beim Angebot bestimmter Produktgruppen, “verbotene” Formulierungen, die wettbewerbswidrig sind, jedoch durch viele Internethändler verwendet werden. Nicht zuletzt durch die neuen Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 sind zudem viele zusätzliche Informationspflichten für Internethändler hinzugekommen. Die Abmahnstudie von Trusted Shops 2015 ergab, dass nur 4 % der Abmahnungen etwas mit falschen AGB zu tun haben. Kennzeichnungspflichten bei bestimmten Produkten oder Preisangaben spielten eine sehr viel größere Rolle.

Unser Beratungsansatz orientiert sich an diesen rechtlichen Anforderungen.

Warum ein Fragebogen?

Unsere Beratung ist so individuell, wie Ihre Angebote. In unserem Mandantenfragebogen fragen wir ausschließlich Aspekte ab, die für eine rechtliche Absicherung Ihres Auftrittes notwendig sein können.

Alle in unserem Mandantenfragebogen abgefragten Punkte können relevant sein. Nur so – so unsere Erfahrung – ist gewährleistet, dass Sie von uns tatsächlich alle Informationen erhalten, die Sie für ein rechtssicheres Handeln benötigen.

Rechtstexte sind wichtig aber nicht ausreichend.

Wichtige Bausteine für ein rechtssicheres Handeln im Internet sind

  • für die jeweilige Plattform passende Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • eine Datenschutzerklärung
  • ein ordnungsgemäßes Impressum
  • eine Datenschutzerklärung natürlich unter Berücksichtigung der DSGVO
  • eine Widerrufsbelehrung
  • ein Muster-Widerrufsformular

Diese Informationen sind ein wichtiger Baustein für ein rechtssicheres Handeln im Internet.

Ausreichend für ein abmahnsicheres Handeln sind diese Informationen jedoch nicht.

Viele Händler wissen bspw. nicht, welche Informationen sie dem Verbraucher nach Vertragsschluss zukommen lassen müssen oder wie in einem Internetshop die Email gestaltet sein muss, die der Verbraucher nach dem Absenden der Bestellung von ihnen erhält.

Über diese wichtigen Aspekte informieren wir Sie im Rahmen einer Beratung konkret.

Bestimmte Produkte haben bestimmte Informationspflichten zur Folge

Regelmäßig werden uns im Rahmen unserer Beratungspraxis Abmahnungen vorgelegt, bei denen Internethändler zwar korrekte Rechtstexte haben, bestimmte Pflichtinformationen bei besonderen Produktgruppen jedoch fehlen oder unvollständig sind. Der Gesetzgeber, wie auch insbesondere die Europäische Union geben mittlerweile sehr genau vor, wie im Internethandel beim Angebot bestimmter Produkte zu informieren ist. Hierzu gehören bspw. besondere Informationen beim Angebot von Textilien, weißer Ware, Lebensmitteln oder grundpreispflichtige Produkte.

Aus diesem Grund fragen wir in unserem Mandantenfragebogen auch konkret ab, was für Artikel Sie im Internet anbieten.

Jeder einzelne der abgefragten Produktgruppen hat besondere Informationspflichten zur Folge, deren Fehlen wettbewerbswidrig ist.

Wir überprüfen konkret Ihren Auftritt

Wie stellen Sie konkret Ihre Angebote dar? Wir überprüfen bspw. stichpunktartig einzelne eBay-Artikelbeschreibungen. Bei einer rechtlichen Absicherung Ihres Internetshops prüfen wir ebenfalls stichpunktartig Artikelbeschreibung und informieren Sie ganz konkret anhand Ihres Shops und Ihrer bereits vorhandenen Informationen bspw. über eine korrekte Versandkostendarstellung, etc.

Selbstverständlich führen wir bei einer Shopberatung auch eine Testbestellung durch, um Ihnen konkrete rechtliche Hinweise zu Ihrem Bestellablauf zu geben.

Unsere Beratung ist so individuell, wie Ihre Angebote und orientiert sich ganz konkret an Ihrem aktuellen Auftritt.

Nach der Beratung: Alles richtig umgesetzt? Wir überprüfen Ihren Auftritt noch einmal

Dieser Punkt ist nach unserer Erfahrung für ein wirklich rechtssicheres Handeln im Internet von großer Bedeutung. Wir überprüfen ganz konkret anhand Ihrer Angebote oder Ihres Internetshops, ob alle Beratungspunkte korrekt umgesetzt wurden.

Wir stehen Ihnen auch nach einer Beratung für Rückfragen zur Verfügung.

Soweit Sie nach unserer Beratung noch Fragen haben, neue Produkte anbieten möchten, über bestimmte Werbeformen nachdenken oder Probleme mit Kunden haben, stehen wir Ihnen natürlich selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung. Wir verstehen uns selbst als rechtlicher Begleiter für Online-Händler. Unsere Erfahrung ist die, dass je früher Händler mit konkreten Fragen an uns herantreten, rechtliche Probleme, Weiterungen oder unnötige Kosten vermieden werden können.

Damit Sie auch in Zukunft noch rechtssicher handeln: Unser Update-Service

Kaum ein Rechtsbereich ist so dynamisch, wie der Online-Handel. Immer wieder neue Gesetze und Vorschriften, insbesondere aus der Europäischen Union führen dazu, dass Internethändler ihre Auftritte regelmäßig an die aktuelle Rechtslage anpassen müssen. Hinzukommen aktuelle Urteile, gerade im Bereich des Wettbewerbsrechtes. Wir bieten Ihnen daher selbstverständlich einen Update-Service an. In diesem Update-Service informieren wir Sie über Rechtsänderungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Sollte eine Aktualisierung Ihrer Rechtstexte notwendig sein, erhalten Sie von uns ganz konkrete Informationen.

Ferner informieren wir Sie exklusiv über Abmahnthemen und Aspekte, über die wir nicht auf unserer Internetseite informieren.

Unser Update-Service ist preisgünstig und kann jederzeit gekündigt werden.

Sie erhalten im Rahmen einer Beratung unseren Update-Service für die ersten drei Monate nach der Beratung kostenfrei. Wir möchten Sie von unserem Update-Service überzeugen.

Natürlich mit Haftungsübernahme

Es ist selbstverständlich, dass wir für unsere Beratung haften. Dies ist im Übrigen keine Zusatzleistung. Wir – wie andere Rechtsanwälte auch – haften gesetzlich für unsere Beratung.

Fordern Sie einfach ein Angebot an

Und das alles ist günstiger, als Sie vielleicht denken.

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Übersenden Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen.

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Noch Fragen?

Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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