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BGH: Amazon A bis Z Garantie bindet Verkäufer nicht – nach Rückzahlung kann Verkäufer Kaufpreis direkt beim Käufer geltend machen

Die Amazon A-Z Garantie ist bei Amazon-Händlern gefürchtet: Schneller als der Verkäufer gucken kann, wird der Kaufpreis an den Käufer zurückerstattet, wenn dieser einen Fall nach der A-Z Garantie meldet.

Die Voraussetzungen von Amazon nach der A-Z Garantie sind tatsächlich gering. Amazon informiert über die Inanspruchnahme der A-Z Garantie wie folgt:

Alle nachfolgenden Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der A-bis-z-Garantie erfüllt sein:

  1. Sie haben Ihren Marketplace-Verkäufer bereits über Mein Konto kontaktiert.
  2. Sie haben 2 Werktage auf eine Antwort gewartet.
  3. Sie geben den A-bis-z Garantieantrag binnen 90 Tagen nach dem letztmöglichen voraussichtlichen Lieferdatum auf.
  4. Es trifft mindestens einer der folgenden Fälle zu:
    • Der Verkäufer hat die Ware innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem letztmöglichen voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung nicht geliefert.
    • Sie haben die Ware erhalten, diese war jedoch beschädigt, defekt, entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung, es ist keine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich, und der Verkäufer hat Ihnen den Kaufpreis oder die Versandkosten für Hin- und Rücksendung nicht oder nicht vollständig erstattet. Der Verkäufer hat eine Ersatzlieferung oder Gutschrift zugesagt, es wurde aber keine Gutschrift veranlasst, die veranlasste Gutschrift ist nicht korrekt oder die Ersatzlieferung wurde nicht gesendet.
    • Bei einer internationalen Rücksendung bietet der Verkäufer weder eine Rücksendeadresse in Deutschland an noch stellt der Verkäufer eine frankierte Paketmarke für eine kostenlose Rücksendung zur Verfügung oder bietet eine vollständige Erstattung unter Verzicht auf die Rücksendung des Artikels an.
    • Ihnen sind zusätzlich zum Kaufpreis Kosten in Rechnung gestellt worden (z.B. für Zoll bei einem Versand in die EU) und der Verkäufer hat diese Kosten nicht übernommen.
    • Sie haben einen mangelfreien Artikel eines gewerblichen Verkäufers gekauft und in Übereinstimmung mit den Rücknahmebedingungen des Verkäufers an diesen retourniert, jedoch haben Sie keine Erstattung oder eine Erstattung über den falschen Betrag erhalten. Hierzu müssen Sie den Verkäufer innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist kontaktiert haben, und auch die Rücksendung, soweit möglich, binnen derselben Frist abgesendet haben. Fehlte Ihnen die Rücksendeadresse des Verkäufers, so müssen Sie die Ware binnen 14 Tagen nach Erhalt dieser Adresse abschicken (Datum des Poststempels).

Kundenzufriedenheit steht bei Amazon für den Plattformbetreiber an allererster Stelle. Dass dabei die rechtlichen Voraussetzungen im Verhältnis Verkäufer Käufer, unter denen ein Käufer sein Geld zurückerhält vollkommen ignoriert werden, war Amazon bisher gleichgültig.

Doch nun haben die Händler eine Chance, sich nicht mehr alles bieten lassen zu müssen. Ganz überraschend kommt die BGH-Entscheidung nicht, hatte sich der BGH in der Vergangenheit doch bereits mit ähnlichen Aspekten des PayPal-Käuferschutzes befasst, im Übrigen mit dem gleichen Ergebnis.

BGH: Amazon A bis Garantie bindet nicht den Verkäufer

Der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr zur A bis Z Garantie geäußert (BGH, Urteil vom 1.4.2020 Az. VIII ZR 18/19).

In der Sache ging es um einen Kaufvertrag über einen Kaminofen über die Plattform Amazon. Der Ofen wurde an den Käufer ausgeliefert, der Käufer zahlt den Kaufpreis an Amazon, der Kaufpreis wurde dann von Amazon dem Verkäufer (Händler) gutgeschrieben.

Der Käufer stellte einen A bis Z Garantieantrag. Daraufhin buchte Amazon den Kaufpreis vom Konto der Verkäufers wieder ab und zahlte diesen an den Käufer zurück. Der Käufer behauptete diverse Mängel. Ob, trotz zur Rückzahlung des Kaufpreises, der Käufer den Kaminofen an den Verkäufer zurückgegeben hatte ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht. Ungewöhnlich wäre dies nicht, sind uns doch Fälle bekannt, in denen der Käufer weiterhin die Ware hat und der Verkäufer gar nichts, d. h. weder die Ware zurückerhalten hat noch der Kaufpreis gutgeschrieben wurde.

Entscheidung über A bis Z Garantie von Amazon ist im Verhältnis Verkäufer zum Käufer nicht bindend

Nach Ansicht des BGH ist die Entscheidung von Amazon im Verhältnis zum Käufer nicht abschließend und bindet den Verkäufer nicht, dahingehend, den Kaufpreis dann selber gegenüber dem Käufer geltend zu machen:

„Weder aus den beiden Vertragsparteien bekannten Regelungen über die A-bis-z-Garantie noch aus sonstigen Umständen ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung über den Garantieantrag auch den Verkäufer im Verhältnis zum Käufer binden sollte und die Vertragsparteien dies zum Inhalt des Kaufvertrags gemacht haben. Im Gegenteil sprechen die berechtigten Interessen und Erwartungen der Kaufvertragsparteien gegen eine derartige Bindungswirkung und dafür, dass das bei Vertragsschluss vereinbarte Recht weiterhin über das Bestehen der vertraglichen Ansprüche sowie etwaige Leistungsstörungen entscheiden sollte. Hieraus folgt zugleich, dass nach dem Willen der Parteien im Falle der Rückbuchung die Kaufpreisforderung wiederbegründet und über deren Berechtigung nach dem für den Vertrag geltenden Recht entschieden werden sollte.“

Berechtigtes Interesse

„Es widerspräche den berechtigten Interessen der am Kaufvertrag Beteiligten, eine Kaufvertragspartei durch den Ausschluss oder die Einschränkung gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unangemessen zu begünstigen. So besteht kein Zweifel, dass es dem Käufer unbenommen bleibt, nach einem erfolglosen Garantieantrag die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen, um Mängelgewährleistungsrechte oder im Fall einer nicht erbrachten Leistung seinen Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend zu machen…

Eine Bindung des Verkäufers an die Garantieentscheidung von Amazon würde überdies zu dem weder tragbaren noch interessengerechten Ergebnis führen, dass über die verschiedenen Ansprüche aus dem einheitlichen Vertragsverhältnis nach unterschiedlichen Regelungen entschieden würde. Der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung würde nach den Garantiebedingungen von Amazon beschieden, während für die Rechte des Käufers die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gelten würden. Insoweit bestünde die Gefahr von Wertungswidersprüchen und gegenläufigen Entscheidungen, was den berechtigten Interessen der Kaufvertragsparteien an einer fairen Vertragsgestaltung zuwiderliefe.“

Es bleibt dennoch etwas beim Verkäufer hängen

Im Ergebnis kann, für den Fall dass eine Rückzahlung unberechtigterweise im Rahmen der Amazon A bis Z Garantie erfolgte, der Verkäufer gegenüber dem Käufer den Kaufpreis noch einmal geltend machen, im Zweifel muss er ihn einklagen. Dies ist durchaus belastend, nach Ansicht des BGH jedoch angemessen:

„Die Prozessführungslast liegt durch die Rückbuchung auf Seiten des Verkäufers.“

Diese Annahme verkennt nach unserer Auffassung, wie es üblicherweise läuft: Der Käufer hat den Kaufpreis gezahlt und die Ware erhalten. Wenn es dann eine Rückabwicklung oder Mängelbeseitigung geben soll, ist es in der Regel der Käufer, der gegen den Verkäufer klagt.

Wenn im Falle einer unberechtigten A bis Z Garantie von Amazon der Verkäufer zwangsläufig klagen muss bedeutet dies, dass er keinen Kaufpreis erhalten hat, die Ware häufig nickte nicht zurückerhalten hat und dann auch noch zusätzlich Geld investieren muss, um seinen Kaufpreis zu erhalten.

Was fehlt

Der BGH hat sich ausschließlich mit dem Verhältnis Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der A bis Z Garantie befasst. Dass Amazon durch die A bis Z Garantie einseitig und unter Ausnutzung seiner Marktposition in die Rechte des Verkäufers eingreift wurde durch den BGH nicht weiter thematisiert.

Was das BGH-Urteil für Amazon Händler in der Praxis bedeutet

Nach unserem Eindruck waren bereits die Auswirkungen der inhaltlich ähnlichen Entscheidung des BGH zum PayPal-Käuferschutz in der Praxis gering. Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem, nach dem PayPal im Rahmen des Käuferschutzes einen Kaufpreis an den Käufer zurückgezahlt hat, der Händler daraufhin diesen gegenüber dem Käufer selbst eingeklagt hätte.

Wir vermuten, dass es auch bei der Amazon A bis Z Garantie ähnlich sein wird. Lohnend ist die eigene Geltendmachung des Kaufpreises gegenüber dem Käufer für den Amazon Händler nur dann, wenn es sich um einen höheren Betrag handelt. Zudem muss sich der Verkäufer sicher sein, dass ihm der Käufer nicht irgendwelche Einwendungen gegen die Forderung, wie beispielsweise Mängel o. ä.. entgegenhalten kann.

Häufig geht es bei Amazon um eher kleinpreisige Artikel. Die klagweise Durchsetzung würde sich nicht lohnen, das Prozessrisiko und die Prozesskosten ständen in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Die Praxisrelevanz dieser Entscheidung für Amazon-Verkäufer halten wir daher für eher gering.

Stand: 10.05.2020

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard