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Kürzer gehts nicht: Was Internethändler zum 13.06.2014 ändern müssen
Zum 13.06.2014 tritt ohne Übergangsfrist die deutsche Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft mit der Folge, dass alle Internethändler darauf reagieren müssen. Es gibt zum einen neue Informationspflichten, zum anderen auch neue Verbote sowie (mal wieder) eine neue Widerrufsbelehrung.
Nicht nur auf unserer Seite finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema. Viele Händler interessiert jedoch eigentlich nur eines:
Was muss ich konkret tun?
Wir halten es für sehr mühsam und fehlerträchtig, wenn Internethändler sich die notwendigen Infos selbst anlesen möchten, zumal einige Regelungen nicht ganz einfach und rechtlich nicht abschließend geklärt sind. Damit Sie Zeit haben, sich auf Ihr Kerngeschäft, nämlich den Internethandel zu konzentrieren, finden Sie nachfolgend kurz und knackig eine To-do-Liste, die bis zum 13.06.2014 erledigt sein sollte.
Wie aber genau, werden Sie fragen. Fragen Sie uns einfach.
Die ultimative Kurz-Check-Liste für Internethändler zum 13.06.2014
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Alle oben genannten Punkte können Sie problemlos vor dem 13.06.2014 erledigen.
In der Nacht vom 12. auf den 13.06.2014 (juristisch gesehen am 13.06.2014, 0.00 Uhr) machen Sie dann nur noch folgendes:
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Im Großen und Ganzen war es das dann. Wer die oben genannten Punke, bis auf AGB und Widerrufsbelehrung, vorher erledigt, kann ganz entspannt am Ende des 12.06. seine Rechtstexte austauschen und hat dann alles erledigt, was für die neue Rechtslage notwendig ist.
Insbesondere bei Shop-Betreibern sehen wir aufgrund der neuen Rechtslage kein ernsthaftes Problem.
Und ganz konkret?
Wir machen das für Sie. Lassen Sie sich einfach von uns beraten. Jetzt vorbereitet brauchen Sie dann zum 13.06.2014 nur noch AGB und Widerrufsbelehrung auszutauschen.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/022c1adca40b4965af5eee21cad64e66