adwords-markenrecht
LG Braunschweig ändert Rechtsprechung zur Google-AdWords-Werbung:
Markenrechtsverletzung nur noch, wenn aktiv entsprechendes Keyword geschaltet wurde
Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, ich berate Sie sofort!
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Aktuell 2011 zu diesem Urteil: Trotz EuGH immer noch Verstoß gegen das Markenrecht: OLG Braunschweig bleibt bei AdWords-Werbung streng
Durch die Werbung mit Google-AdWords werden bei der Eingabe von Suchergebnissen kontext-abhängig Anzeigen geschaltet. Der Werbende wählt hierbei bestimmte Stichwörter, auf die die Suchmaschine dann reagiert, wenn diese in das Suchfenster eingegeben werden. Die Frage einer Markenrechtsverletzung bei dieser Werbeform ist außerordentlich umstritten. Eine klare Linie in der Rechtsprechung gibt es bisher nicht.
Wie ein Fels in der Brandung für die Annahme einer Markenrechtsverletzung stand bisher das Landgericht und das Oberlandesgericht Braunschweig (siehe unser Beitrag Google-AdWords-Werbung Markenrecht-Abmahnung droht).

Hintergrund der AdWords-Anzeige war die Tatsache, dass die Beklagte die Option “weitgehend passende Keywords” genutzt hat. In diesem Fall werden nicht nur bei exakter Eingabe von Suchbegriffen Keywords geschaltet sondern auch bei inhaltlich passenden Begrifflichkeiten, die so ähnlich sind. Es kann somit durchaus passieren, wie im vorliegenden Fall, dass bei Eingabe von Suchbegriffen aus der “Schokoladen-Branche”, wozu auch “Most” gehört, Anzeigen erscheinen. Im vorliegenden Fall scheint es ausreichend gewesen zu sein, dass die Bezeichnung “Schokolade” als Keyword angegeben wurde. Vor diesem Hintergrund ist es somit nicht verwunderlich, dass bei Eingabe des Suchbegriffes “Most Schokolade” die Anzeige der Beklagten erschien.
Das Landgericht Braunschweig, das bisher in allen Konstellationen bei Google-AdWords-Werbung eine Markenrechtsverletzung angenommen hatte, hat nunmehr seine Rechtsprechung – wie wir finden zutreffend – präzisiert. Markenrechtliche Unterlassungsansprüche kommen nur dann in Betracht, wenn das geschützte Zeichen auch tatsächlich als Keyword genutzt worden ist. Da die Beklagte den Begriff “Most Schokolade” nicht in die Liste der Wörter mit aufgenommen hat, die bei Auswahl des Wortes Schokolade als Keyword ebenfalls als Keyword fungieren, war ein Markenrechtsverstoß nicht gegeben.

Ihr Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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