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 Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. VGU

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. VGU erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahner: VGU Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Vorwurf der Abmahnung:

  • immer wieder: fehlende Angabe des Grundpreises
  • Verstoss gegen Health-Claims VO
  • Garantiewerbung bei eBay (z. B. mit “3 Jahre Garantie”)
  • Testwerbung ohne Fundstellenangabe
  • Werbung mit “Testsieger” ohne Fundstellenangabe
  • Werbung mit CE zertifiziert
  • fehlende Angabe der Füllmenge beim Angebot Lebensmitteln,
  • fehlendes Impressum
  • unterschiedliche Informationen zur Widerrufsfrist bei eBay
  • Werbung mit CE Zeichen (CE geprüft)
  • fehlende Füllmenge bei Kosmetik
  • fehlende Information zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU
  • Werbung mit “Himalaya Salz” (tatsächlich kommt das Salz nicht aus dem Himalaya, sondern aus einer Salt Range 200 km südlich)
  • Werbung mit “LGA geprüft” ohne weitere Erläuterung (weitere Informationen dazu siehe hier),
  • Werbung für Durchlauferhitzer ohne besondere Hinweise wegen des Starkstromanschluss
  • Verstoß gegen DIN-Sicherheitsvorschriften
  • gesundheitsbezogene Bewerbung von alkoholischen Getränken
  • Angebot von einem  Türstopper in Tierform (Verstoß gegen DIN EN 16654, Ziffer 4.2)
  • Fehlende Informationen über Zutaten im Internetangebot beim Angebot von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1b) LMIV
  • Fehlende Informationen über den Lebensmittelhersteller im Internetangebot gemäß Art. 9 Abs. 1h), Art. 8 Abs. 1 LMIV
  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • fehlender Grundpreis beim Angebot von Lebensmitteln

Gerügter Verstoß bei: eBay, Internetshop, Amazon

Geltend gemachte Kosten: 255,00 €, z. T. nur 130,00€

Anmerkung: Der VGU ist in die Liste der qualizizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und darf weiterhin abmahnen.

Uns liegt eine Vielzahl von Abmahnungen vor (mehr als 20).  Die Abmahnkosten mögen gering erscheinen, eine Unterlassungserklärung ist jedoch oft problematisch, wenn nicht sicher gewährleistet werden kann, dass diese auch eingehalten werden kann.

Wie immer bei einer Grundpreisabmahnung ist Vorsicht angeraten.  Eine zuverlässige Darstellung des Grundpreises bei eBay ist gar nicht so einfach. Gleiches gilt auch für eine Abmahnung, die eine Artikelbeschreibung bei Amazon betrifft sowie die Werbung mit Testergebnissen.

Wir raten zur Vorsicht, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist z. T. zu weitgehend!

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.macht ferner bei einem Verstoss gegen eine Unterlassungserklärung nach unserer Erfahrung Vertragsstrafen geltend.

Stand: 06/2023

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/449d2c53bc5b4004bf9d1dcb543abe9a