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Bilder in Amazon-Artikelbeschreibungen: Händler haftet für Urheberrechtsverstöße Dritter

Landgericht Köln: Amazon-Händler, die das Risiko vermeiden möchten, sollten auf den Verkauf bei Amazon verzichten

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort! 

Das Prinzip Amazon lebt davon, dass Händler für ihre Produktangebote bereits vorhandene Artikelbeschreibungen bei Amazon nutzen können. Man wird es auf den grundsätzlichen Punkt bringen, dass der Händler für alles haftet, was in einer entsprechenden Artikelbeschreibung nicht rechtskonform ist. Dies geht über Wettbewerbsverstöße aufgrund des Artikeltextes bis hin zu Urheberrechtsverletzungen, wenn die dargestellten Artikelbilder urheberrechtlich problematisch sind.

Auf die nicht ganz unproblematischen Regelungen in den Amazon-AGB im Zusammenhang mit dem Hochladens von Produktbildern hatten wir bereits hingewiesen.Wenn ein Amazon-Händler eine ASIN nutzt, bei der ein urheberrechtsverletzendes Foto eingestellt ist, haftet er für diese Urheberrechtsverletzung gegenüber dem Urheber. An der Haftung ändert auch nichts, dass der Händler von diesem Urheberrechtsverstoß nichts wusste. Die einzige Möglichkeit, die ggf. besteht, ist, denjenigen ausfindig zu machen, der das urheberrechtsverletzende Bild in die Artikelbeschreibung hochgeladen hat. Wir bezweifeln jedoch, ob Amazon diese Daten herausrückt.

Kein Argument: “Ich kann doch nichts dafür”

Das Landgericht Köln hat aktuell in einem Hinweisbeschluss (LG Köln, Az.: 28 O 814/11) deutlich darauf hingewiesen, dass Amazon-Händler, die sich in die Gefahr der Nutzung rechtlich fehlerhafter Artikelbeschreibungen bei Amazon begeben, auch dafür haften. In diesem Beschluss heißt es: 

“Die Verfügungsbeklagte hat sich zum Zweck des Verkaufs Ihrer Produkte eines Betriebssystems bedient, bei dem unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos aus den jeweiligen Angeboten hinzugefügt werden, was dem Teilnehmer dieses Verfahrens bewusst ist. Damit ist willentlich und adäquat kausal eine Mitwirkung an einer möglichen Rechtsverletzung gegeben. Es bestand die Möglichkeit, die Rechtsverletzung zu unterbinden und zwar nur unter Verzicht auf die Einstellung des Angebots bei Amazon.

Dennoch müssen die Rechte des Urhebers nicht hinter den Rechten von Amazon in den dortigen Verkäufen zurücktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschließt. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als Störer im Sinne von § 97 Urheberrechtsgesetz.”

Dass, was das Landgericht Köln in deutlichen Worten sagt, ist schon recht heftig: Die einzige Möglichkeit, Rechtsunsicherheiten bei einem Handel auf Amazon zu vermeiden, ist nicht bei Amazon zu handeln.

Ein System mit dem Amazon Urheberrechtsverstöße vermeiden kann, erscheint vollkommen unpraktikabel, da das Prinzip Amazon ja darauf hinausläuft, dass Dritte für die Allgemeinheit Artikelbeschreibungen mit Fotos zur Verfügung stellen, die von allen Amazon-Anbietern genutzt werden können.

Die Situation ist zweischneidig: Auf der einen Seite besteht ein urheberrechtlicher Schutz von Bildern, auf der anderen Seite eröffnet die Möglichkeit, Artikelbeschreibung zu verändern insgesamt ein erhebliches Missbrauchspotential, das sich wahrscheinlich nur in den seltensten Fällen nachweisen lassen wird. Uns ist dies in einem Fall mal gelungen, wir konnten nachweisen, dass der Abmahner selbst das später abgemahnte Bild bei Amazon hochgeladen hatte.

Hierauf sollte sich jedoch kein Amazon-Händler verlassen. Es bleibt somit ein nicht aus der Welt zu schaffendes Restrisiko für Amazon-Händler, welches für viele gewerbliche Amazon-Anbieter aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges durch den Handel bei Amazon wohl durchaus tragbar ist.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bei Amazon erhalten haben, lassen Sie sich von uns beraten, bevor sie etwas unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung kann gerade hier ein erhebliches Risiko darstellen.

Stand: 16.11.2012

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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