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Hinweis, dass die OS-Plattform erst im 1. Quartal 2016 kommt und falscher Link auf die OS-Plattform, ist wettbewerbswidrig (LG Bochum)
Seit dem 09.01.2016 müssen Internethändler auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) verlinken sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Der korrekte Link auf die OS-Plattform lautet im Übrigen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zeitlich war Anfang des Jahres 2016 alles ein wenig eng, insbesondere war unklar, ab wann die OS-Plattform konkret zur Verfügung stehen würde. Einige Internethändler haben daher frühzeitig auf die OS-Plattform verwiesen mit der Formulierung “zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen…” zusammen mit dem Link auf die OS-Plattform.
Hinweis, OS-Plattform wird erst eingerichtet, ist wettbewerbswidrig.
Nach einer Entscheidung des LG Bochum (Landgericht Bochum, Beschluss vom 14.11.2016, Az; I-14 O 193/16) ist ein derartiger Hinweis wettbewerbswidrig. Dies gilt dann, wenn der Eindruck erweckt wird, die OS-Plattform werde erst eingerichtet. Es geht konkret um folgende Formulierung, die immer noch häufig zu finden ist:
“Die EU-Kommission wird im 1. Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. “OS-Plattform”) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:…”
Falscher Link ist ebenfalls wettbewerbswidrig
Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass der Händler einen fehlerhaften Link dargestellt hatte. Er hatte “/” am Ende des Links vergessen, der Link funktioniert in diesem Fall nicht.
Viele Informationen auf Internetseiten sind noch fehlerhaft.
Wir wissen nicht, aus welcher Quelle die Information stammt. Eine entsprechende Google-Recherche ergibt jedenfalls, dass es offensichtlich noch viele Internetseiten gibt, die darauf hinweisen, dass die EU-Kommission im 1. Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. OS-Plattform) bereitstellen wird, verwenden. Allein bei Google gibt es zu dieser Thematik weit über 100.000 Ergebnisse.
Internethändler sollten daher die entsprechende Information unverzüglich abändern und insbesondere darauf achten, dass auch der korrekte Link angegeben wird.
Stand: 01.12.2016
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/7f82e03a08c54a2dae474ea452df0948 https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/7f82e03a08c54a2dae474ea452df0948