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Fehlender Grundpreis bei Amazon wird abgemahnt
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Aktuell: Viele Angebote auf einer Verkaufplatform entschuldigen gar nichts: Falsche oder fehlende Grundpreisangabe aus Versehen: Abgemahnt werden kann trotzdem (OLG Köln)
Bei Produkten, die zu einem festen Preis nach Gewicht, Volumen oder Fläche verkauft werden, ist es gem. §2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) notwendig, einen sog. Grundpreis anzugeben, bspw. den Preis pro Liter, pro Kilogramm etc.
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen einen Grundpreisangabe nicht notwendig ist.
Die Verpflichtung zur Grundpreisangabe gilt auch, mehrfach durch Gerichte bestätigt, im Internet. Wichtig ist, die richtige Form der Darstellung: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil vom 26.02.2009, Az: I ZR 163/06) ist ein Grundpreis im Internets so anzugeben, dass Preis und Grundpreis im Browser auf einen Blick erkennbar sind.
Abmahnung wegen Grundpreis problematisch

Die Verpflichtung zur Grundpreisangabe gilt selbstverständlich auch bei Amazon. Anders als bei eBay macht es bei Amazon aus vielen Gründen keinen Sinn, den Grundpreis mit in die Artikelüberschrift mit aufzunehmen, da ja auch andere Händler mit anderen Preisen die Artikelbeschreibung nutzen können.
Amazon bietet jedoch die Möglichkeit an, in der Artikelbeschreibung einen Grundpreis zu hinterlegen (price per unit). Amazon weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Grundpreisberechnung in der Reihenfolge Gewicht, Volumen und Länge eingelesen wird. Das erste gefundene Feld wird verwendet.
Problem: Artikelbeschreibungen bei Amazon können geändert werden oder auch nicht

Neues Thema: Abmahnungen von fehlenden Grundpreisangaben bei Amazon
Aktuell (02/2013) gibt es eine Abmahnwelle, in der fehlende Grundpreise bei Amazon wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Schaut man etwas intensiver bei Amazon, so fallen einem viele Produkte auf, bei denen eine Grundpreisangabe fehlt.
Amazon-Händlern ist daher anzuraten, sorgfältig zu überprüfen, ob grundpreispflichtige Produkte auch tatsächlich über eine Grundpreisinformation verfügen.
Ich berate Sie.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/9f6957a0aaa9481aa9d5709e10cb9856